Ich hab so juristisch gesehen nicht wirklich Ahnung.
Laut Angebotsbeschreibung oben hast Du ja "nur Selbstabholung" verkündet - das wäre klar.
Aber mit dem "Vorheriger Absprache" die ganze Sache wieder aufgeweicht. Da warst Du für mein Empfinden nicht konkret genug. Irgendwas in der Art von "vor dem Kauf..." hätte Dir wohl die Probleme erspart. Wahrscheinlich läufts auf einen Abbruch der Transaktion mit ggf mieser Bewertung raus (wenn das denn überhaupt geht).