Bei der gesetzlichen Händlernacherfüllung: Nein, alle Kosten müssen vom Händler übernommen werden. => §§437ff BGB, insbesondere §439 (2)
Im Falle einer erweiterten Händler- oder Herstellergarantie: Ja, die Garantie ist eine freiwillige Leistung, die Bedingungen werden vom Händler / Hersteller festgelegt.
Dies ist meine persönliche, nicht juristische Meinung und muss nicht zwingend den rechtlichen Tatsachen entsprechen. Insbesondere handelt es sich hier um keine Rechtsberatung.
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Zitat
Original geschrieben von Latzel2
Bei der gesetzlichen Händlernacherfüllung: Nein, alle Kosten müssen vom Händler übernommen werden. => §§437ff BGB, insbesondere §439 (2)
Im Falle einer erweiterten Händler- oder Herstellergarantie: Ja, die Garantie ist eine freiwillige Leistung, die Bedingungen werden vom Händler / Hersteller festgelegt.
Dies ist meine persönliche, nicht juristische Meinung und muss nicht zwingend den rechtlichen Tatsachen entsprechen. Insbesondere handelt es sich hier um keine Rechtsberatung.Danke. Da der Ring erst ~5 Monate alt ist, muss der Händler ja die Kosten übernehmen, oder?
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Zitat
Original geschrieben von Snooker
Danke. Da der Ring erst ~5 Monate alt ist, muss der Händler ja die Kosten übernehmen, oder?
Richtig.
Da du auch noch innerhalb der ersten 6 Monate nach Kaufdatum bist, ist bei der Gewährleistung auch noch keine Beweislastumkehr in Kraft getreten. Heißt: Es wird davon ausgegangen, dass das Problem bereits beim Kauf bestanden hat. -
Dann werde ich ihm das so um die Ohren hauen, auch wenn ich nicht davon ausgehe, dass er einsichtig wird.
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Zitat
Original geschrieben von Snooker
Dann werde ich ihm das so um die Ohren hauen, auch wenn ich nicht davon ausgehe, dass er einsichtig wird.Das wäre aber sein Problem.
Man kann ihn auch mal derb auch seine Pflichten hinweisen. -
Bis jetzt war der Ton freundlich, aber das wird sich so langsam ändern.
Ich vermute mal, dass er an dem Ring nicht viel verdient haben wird und jetzt durch die Gewährleistung und den Versand Verlust machen wird oder sonst was. Aber das ist sein Problem als Händler.
Mir fehlt ein "Druckmittel", bei Ebay zu petzen wird eh nicht viel bringen, solche Sachen interessiert die eh nicht.
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Ich habe ein kleines Problem und hoffe jmd. kann mir helfen. Und zwar habe ich folg. Artikel bei Ebay eingestellt (Ebaynummer 110716657505).
In der ersten Mail, bat der Käufer vom Kauf zurückzutreten, weil er kein T-Mobilegerät betreiben kann.
Heut morgen schrieb er das er wieder vom Kauf zurücktreten wolle, da das Handy in einer falschen Kategorie eingestellt worden ist. Im Text unten steht, das es von mir 5Tage benutzt worden ist.Nun meine Frage, kann der Käufer nun vom Kaufvertrag zurücktreten?!
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Mit "nagelneu" und "5 Tage benutzt" hast du dich schon selbst disqualifiziert. Wie das rechtlich ist, weiß ich nicht.
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Wie kommt man zu so einer widersprüchlichen Beschreibung?
Oben: "Neu: Neuer, unbenutzter(...) Artikel".
Unten: "5 Tage benutztes NOKIA N 8" -
Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Unten: "5 Tage benutztes NOKIA N 8"
Direkt hiervor steht ja auch "nagelneu". Was sowas soll, frage ich mich auch immer...
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