Bzgl. der ersten Bewertung sehe ich nach der überwiegenden Rechtsprechung wenig Aussichten: Der Käufer hat keine Ware erhalten - mehr sagt er ja auch nicht. Auch wenn Du nichts dafür kannst, wirst Du da kaum etwas machen können.
Bei der zweiten Bewertung wissen wir noch nicht, wie diese lautete, wenn ich das nicht überlesen habe.