Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstie
    eBay teilt die Daten mit - manchmal erst beim zweiten Mal, da manch einer Mitarbeiter erst nicht begreift, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist - aber am Ende gibts die Daten ohne Weiteres...


    Ein paar Details wären nett.


    "Hört" ebay davor den Verkäufer an? Sofern von Seiten des Verkäufers wirksam die Anfechtung erklärt worden sein sollte - was ebay nicht beurteilen kann - würde man sich bei der Datenweitergabe doch auf sehr dünnes Eis begeben.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • @ KarlderKäfer:


    Was ich nicht verstehe: man kann die Auktion beenden lassen UND alle Gebote streichen. Mach ich auch in seltenen Fällen, falls ich einen Fehler bemerke (kommt aber selten vor, vielleiht 1x in 1,5 Jahren). Dein Fehler war, das Angebot zugunsten des Höchstbietenden zu beenden.


    Daten des Verkäufers kriegt man doch auch über 1-2 Klicks. Es gibt irgendwo bei ebay eine Möglichkeit, per Klick die Registrierungs-Daten (also komplette Adresse + Telefonnummer) des Verkäufers/Käufers als normaler User anzufragen. Das hatte ich vor langer Zeit in ca. 2x in Anspruch genommen, ist aber ca. 4 Jahre her. Da kann sich einiges ändern, aber wie gesagt, da gabs einen besonderen Button, den man über die Hilfe-Themen herausfischen konnte. Dieser Button war schon hilfreich :), da man alle notwendigen Daten bekam.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    @ KarlderKäfer:


    Was ich nicht verstehe: man kann die Auktion beenden lassen UND alle Gebote streichen. Mach ich auch in seltenen Fällen, falls ich einen Fehler bemerke (kommt aber selten vor, vielleiht 1x in 1,5 Jahren). Dein Fehler war, das Angebot zugunsten des Höchstbietenden zu beenden.


    Genau das Erste habe ich gemacht, sprich die Auktion beendet UND alle Gebote streichen lassen.
    Ebay selbst führt ihn auch nicht als Gewinner der Auktion.
    Dennoch scheint das eben keine rechtliche Grundlage zu sein und er kann auf den Kaufvertrag bestehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Bene
    du bringst den Ton als VERKÄUFER?!
    Glückwunsch, Käufer wie ich würden dich dafür bestenfalls neutral bewerten. Stell Dir vor: Es gibt tatsächlich Käufer die es nicht eilig haben. Oder so eilig im beruflichen oder privaten Leben, dass ebay-Überweisungen ganz ganz hinten an stehen. Warum auch wenn man jetzt im Frühling günstig Winterreifen oder Skiklamotten kauft?


    ganz einfach weil sich das so gehört. ich zahle meinen rechnungen ja auch sofort und erwarte das auch wenn jemand ware bei mir kauft dass er dieser selbstverständlich zeitnah auch zu bezahlen hat.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    @ KarlderKäfer:


    Was ich nicht verstehe: man kann die Auktion beenden lassen UND alle Gebote streichen. Mach ich auch in seltenen Fällen, falls ich einen Fehler bemerke (kommt aber selten vor, vielleiht 1x in 1,5 Jahren). Dein Fehler war, das Angebot zugunsten des Höchstbietenden zu beenden.


    Daten des Verkäufers kriegt man doch auch über 1-2 Klicks. Es gibt irgendwo bei ebay eine Möglichkeit, per Klick die Registrierungs-Daten (also komplette Adresse + Telefonnummer) des Verkäufers/Käufers als normaler User anzufragen. Das hatte ich vor langer Zeit in ca. 2x in Anspruch genommen, ist aber ca. 4 Jahre her. Da kann sich einiges ändern, aber wie gesagt, da gabs einen besonderen Button, den man über die Hilfe-Themen herausfischen konnte. Dieser Button war schon hilfreich :), da man alle notwendigen Daten bekam.


    Er hat die Auktion eben nicht so beendet, dass er die ebay-Option "Verkauf zum derzeitigen Preis an den Höchstbietenden" gewählt hat.


    Er hat alle Gebote gestrichen, und damit ist für ebay die Sache erledigt. Juristisch ist sie es dagegen nicht, da der Verkäufer mit dem Einstellen des Angebots bereits vorwegenommen die Annahme des Angebots des zum Endzeitpunkt Höchstbietenden erklärt hat. Somit kommt juristisch ein Kaufvertrag zustande. Technisch dagegen nicht - deshalb kann man auch nicht wie bei einem "regulären" Kauf die Kontaktdaten des Vertragspartners über ebay anfordern.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter


    "Hört" ebay davor den Verkäufer an?


    Ziemlich sicher nicht. In den mir bekannten Fällen hat ebay auf Mitteilung des Käufers, dass ein KV zustande gekommen ist, die Daten mitgeteilt. Ich sehe hier auch erher kein dünnes Eis. Denn mit Beendigung ist doch ein Kaufvertrag zustande gekommen - mag sein, dass dieser dann wirksam angefochten wird, aber da zunächst ein wirksamer Vetrrag besteht, sehe ich keinen Hinderungsgrund für ebay.

  • Hallo, nun habe ich auch ein Problem bei ebay.


    Ein Käufer zahlt nicht und meldet sich nicht, ich habe einen nicht bezahlten Artikel gemeldet.


    Jetzt weiß ich nicht, ob und wie lange ich warten muß, oder selbst den Fall schließen muß.


    Es steht, es ist die Antwort des anderen Mitglieds nötig.


    Ich kann aber Fall schließen auswählen.


    Ich warte nun schon 8 Tage.


    Schließt ebay den Fall selbst, wenn die Gegenseite nicht antwortet oder muß ich das schließen?

  • http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…&ssPageName=STRK:MESOX:IT


    Käufer wünscht nun Rückabwicklung, da ich Farbe "champagner" geschrieben habe. Was es für mein empfinden halt immer war / ist. Ist halt ein gebürstetes dunkleres silber.
    Nach den ersten einwänden des Käufers habe ich nun mal genauer gelesen / gegoogelt.
    Es handelt sich allerdings wohl um "silber" nach Herstellerangaben.
    Es gibt den Receiver in silber / schwarz / gold.
    Käufer ist nun von gold ausgegangen, da ich "champagner" schrieb.
    Käufer ist ein Händler und hat vorher keinen Kontakt mit mir aufgenommen.
    Ich schrieb "champagner", in dem link zu areadvd und unter meiner Beschreibung stehen aber dann noch die offiziellen Herstellerangaben / Farben. Also "champagner" gibt es offiziell gar nicht, was ich allerdings auch vorher nicht beachtet hatte. Und dem Käufer ist es nicht aufgefallen bzw. er ging halt dann mal von "gold" aus.


    Eine Rückabwicklung sehe ICH irgendwie nicht ein.
    Was meint ihr? Wenn Rückabwicklung, wie ist dann der Ablauf was das Rücksenden / Vorkasse? / Rücksendekosten betrifft.

    Gruß
    Flatie

  • Naja, du schreibst in der Auktion


    "...in der edlen Farbe Champagner..."


    Für mich ist das ein Hervorheben, das der Receiver was besonderes ist.
    Ich würde Rückabwickeln. Liegt ja ein Mangel vor.


    Wie Rückabwickeln weiss ich allerdings nicht ( rechtlich mein ich ). Ich würde vermutlich die VK übernehmen und das Geld zurück überweisen, sobald das Gerät zurück ist und verfiziert ist, das es mein Gerät ist und es noch tadellos funktioniert ( Seriennr. z.b., ich schreib die immer auf ).


    just my 2 cents
    Kane

    Wenn du tot bist, dann weißt du nicht das du tot bist. Es ist nur schwer für die anderen. Genau so ist es, wenn du blöd bist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!