Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.


  • Genau dieser Fall ist mir jetzt passiert.


    Ich wollte ein neues Smartphone (Wert ca. 400€) versteigern. Als ich festgestellt habe, dass das Smartphone nicht im beschriebenen einwandfreien Zustand ist, sondern enorme Mängel aufweist, habe ich meine Auktion vorzeitig beendet.


    Das Höchstgebot betrug zu diesem Zeitpunkt zwischen 10€ und 15€.


    Daraufhin schrieb mich der ehemals Höchstbietende an und pocht auf Erfüllung des Kaufvertrages.


    Ich habe mich in meiner Antwort dann auf Parargaph 119 des BGB berufen, aber scheinbar war das bereits zu spät.
    Zudem meint der Käufer, dieser Paragrahp würde durch den festgestellten Mangel am Gerät ohnehin nicht wirksam sein.


    Habt ihr irgendeinen Tipp für mich, wie ich meinen Kopf noch aus der Schlinge ziehen kann und dem Käufer keine hohe Summe erstatten muss?

  • Ist zwar nicht zu deiner Frage, aber dennoch:


    Zitat

    Original geschrieben von KarlderKäfer
    Ich wollte ein neues Smartphone (Wert ca. 400€) versteigern. Als ich festgestellt habe, dass das Smartphone nicht im beschriebenen einwandfreien Zustand ist, sondern enorme Mängel aufweist, habe ich meine Auktion vorzeitig beendet.


    Das Ding ist neu, du kennst die "Mängel" nicht, verkaufst aber? Das stinkt doch irgendwie zum Himmel. Bist du so´n Zwischenhändler, der das schnelle Geld machen will? Natürlich als Privatperson?

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Nein, wirklich nicht.


    Ich wollte einem Freund einen Gefallen tun und als er mir das Gerät dann gegeben hat, traf mich fast der Schlag. Daher wollte ich die Auktion so schnell wie möglich beenden.

  • roadrunner: Ach was ;)


    Der Tipp mit dem Hochbieten kommt für ihn ein bisschen spät.


    KarlderKäfer:


    Der "Käufer" muss erst Mal an deine Daten kommen. Account auf privat stellen und hoffe, dass bisherige Käufer/Verkäufer dicht halten.


    Wobei ich drauf warte, bis der erste Spezialist einen Auskunftsanspruch in dderartigen Fällen gegen ebay durchsetzt.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Roadrunner0778
    hatten wir doch erst, im zweifel selber hochbieten (Höchstbietender sein) und dann die auktion beenden.


    Du hast ja Recht, aber dafür ist es leider zu spät.


    Dauerposter


    Ist Ebay nicht verpflichtet meine Daten herauszugeben?

  • Zitat

    Original geschrieben von KarlderKäfer
    Du hast ja Recht, aber dafür ist es leider zu spät.


    Dauerposter


    Ist Ebay nicht verpflichtet meine Daten herauszugeben?


    Wie bereits erwähnt: Man könnte einen Auskunftsanspruch des Höchstbietenden konstruieren. Ein solches Ansinnen ist in der Praxis meiner Meinung jedoch sehr schwer durchsetzbar.


    Für meine Begriffe baut da jemand Druck auf, ohne aber ernsthaft an eine gerichtliche Durchsetzung seiner Ansprüche zu denken.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • eBay teilt die Daten mit - manchmal erst beim zweiten Mal, da manch einer Mitarbeiter erst nicht begreift, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist - aber am Ende gibts die Daten ohne Weiteres...


    @ Dauerposter Zu konstruieren gibt da m.E. auch nicht viel: Vertrag ist zustande gekommen, also muss ebay die Daten rausrücken, § 9 Nr. 2 AGB.


    Karl Letztlich bleibt die Hoffnung, dass der andere das Risiko einer Klage scheut - im Ernstfall kanns dann aber natürlich teurer werden. Aber so mancher Amtsrichter wird sich auch gerne versuchen, auf Deine Seite zus tellen - ein paar rechtliche verbiegende Argumente kann man auch da anbringen.

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