Wer den Schaden hat.....
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Zitat
Original geschrieben von elknipso
In Kürze: Das vorzeitige beenden einer eBay Auktion, auf die bereits Gebote vorliegen, ist sehr gefährlich. Selbst wenn der Artikel nicht mehr zum Verkauf stehen kann (z.B. aufgrund dessen, dass er zerstört wurde) ist man prinzipiell verpflichtet den Artikel an den zu dem Zeitpunkt Höchstbietenden zu verkaufen.Man hat nur eine Chance (eine Chance, mehr nicht) wenn man unverzüglich nach dem vorzeitigem dem dann Höchstbietenden seine Anfechtung aufgrund eines Irrtums zukommen lässt.
Genau dieser Fall ist mir jetzt passiert.
Ich wollte ein neues Smartphone (Wert ca. 400€) versteigern. Als ich festgestellt habe, dass das Smartphone nicht im beschriebenen einwandfreien Zustand ist, sondern enorme Mängel aufweist, habe ich meine Auktion vorzeitig beendet.
Das Höchstgebot betrug zu diesem Zeitpunkt zwischen 10€ und 15€.
Daraufhin schrieb mich der ehemals Höchstbietende an und pocht auf Erfüllung des Kaufvertrages.
Ich habe mich in meiner Antwort dann auf Parargaph 119 des BGB berufen, aber scheinbar war das bereits zu spät.
Zudem meint der Käufer, dieser Paragrahp würde durch den festgestellten Mangel am Gerät ohnehin nicht wirksam sein.Habt ihr irgendeinen Tipp für mich, wie ich meinen Kopf noch aus der Schlinge ziehen kann und dem Käufer keine hohe Summe erstatten muss?
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Ist zwar nicht zu deiner Frage, aber dennoch:
ZitatOriginal geschrieben von KarlderKäfer
Ich wollte ein neues Smartphone (Wert ca. 400€) versteigern. Als ich festgestellt habe, dass das Smartphone nicht im beschriebenen einwandfreien Zustand ist, sondern enorme Mängel aufweist, habe ich meine Auktion vorzeitig beendet.Das Ding ist neu, du kennst die "Mängel" nicht, verkaufst aber? Das stinkt doch irgendwie zum Himmel. Bist du so´n Zwischenhändler, der das schnelle Geld machen will? Natürlich als Privatperson?
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Nein, wirklich nicht.
Ich wollte einem Freund einen Gefallen tun und als er mir das Gerät dann gegeben hat, traf mich fast der Schlag. Daher wollte ich die Auktion so schnell wie möglich beenden.
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hatten wir doch erst, im zweifel selber hochbieten (Höchstbietender sein) und dann die auktion beenden.
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roadrunner: Ach was
Der Tipp mit dem Hochbieten kommt für ihn ein bisschen spät.
Der "Käufer" muss erst Mal an deine Daten kommen. Account auf privat stellen und hoffe, dass bisherige Käufer/Verkäufer dicht halten.
Wobei ich drauf warte, bis der erste Spezialist einen Auskunftsanspruch in dderartigen Fällen gegen ebay durchsetzt.
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Zitat
Original geschrieben von Roadrunner0778
hatten wir doch erst, im zweifel selber hochbieten (Höchstbietender sein) und dann die auktion beenden.Du hast ja Recht, aber dafür ist es leider zu spät.
Ist Ebay nicht verpflichtet meine Daten herauszugeben?
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stimmt natürlich, dann den rat vom dauerposter befolgen
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Zitat
Original geschrieben von KarlderKäfer
Du hast ja Recht, aber dafür ist es leider zu spät.Ist Ebay nicht verpflichtet meine Daten herauszugeben?
Wie bereits erwähnt: Man könnte einen Auskunftsanspruch des Höchstbietenden konstruieren. Ein solches Ansinnen ist in der Praxis meiner Meinung jedoch sehr schwer durchsetzbar.
Für meine Begriffe baut da jemand Druck auf, ohne aber ernsthaft an eine gerichtliche Durchsetzung seiner Ansprüche zu denken.
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eBay teilt die Daten mit - manchmal erst beim zweiten Mal, da manch einer Mitarbeiter erst nicht begreift, dass ein Kaufvertrag zustande gekommen ist - aber am Ende gibts die Daten ohne Weiteres...
@ Dauerposter Zu konstruieren gibt da m.E. auch nicht viel: Vertrag ist zustande gekommen, also muss ebay die Daten rausrücken, § 9 Nr. 2 AGB.
Karl Letztlich bleibt die Hoffnung, dass der andere das Risiko einer Klage scheut - im Ernstfall kanns dann aber natürlich teurer werden. Aber so mancher Amtsrichter wird sich auch gerne versuchen, auf Deine Seite zus tellen - ein paar rechtliche verbiegende Argumente kann man auch da anbringen.
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