Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Hallo!


    ich hab heut bei Ebay ein defektes Notebook eingestellt.
    In der Auktion und auch in den Artikelmerkmalen habe ich es als "defekt" deklariert.
    Im Auktionstext ebenfalls 2x defekt reingeschrieben


    Nach 3 Minuten hat ein Käufer mit 250 Bewertungen das Notebook gekauft, laut seinen Bewertungen kauft und verkauft er defekte & heile Notebooks.


    Nach 10 Minuten kam eine Mail von ihm "hey alta, das Ding is ja defekt, will es nicht mehr".


    Ich hab ihm dann geschrieben, das er ja sich die Auktion hätte durchlesen können und dort stand x mal das das Notebook defekt ist und er mir bitte den Betrag überweisen soll.
    Bisher kam keine Antwort


    Was würdet ihr machen? Würdet ihr hinterher sein und auf einer Geld pochen? Oder Ebay melden und gut sein lassen?
    Ich mein solche Spassbieter da denk ich mir, Dummheit muss etwas weh tun.

    Think different - MacOS X rockt!

  • @ Cupertino_Freak


    Ich würd auf das Geld bestehen oder eine Entschädigung von 50 % vom Verkaufspreis verlangen.

  • Kein Riesenproblem, aber eine Verständnisfrage.


    Guggstu ma bidde hier:
    http://shop.ebay.de/?_from=R40…_sacat=See-All-Categories


    Da versuchen einige LIDL-Ticket-Abgreifer, noch auf den allerletzten Drücker einige Bonus-Pünktchen zu versilbern. So weit so gut.
    Aber warum sind die Angebote nicht ALLE nach Ablaufzeit angeordnet ?


    Ich habe extra mal dieses Beispiel genommen, weil hier eine Menge Angebote zum gleichen Artikel vorliegen, aber gleichzeitig nicht zuviele, so dass es völlig unübersichtlich würde.
    Sowas ist mir nun aber schon öfter mal aufgefallen.


    Auf der ersten Seite scheint noch alles in Ordnung. Aktuell (01:40) geht es von noch 11 Stunden 30 Minuten ganz oben bis 22 Stunden 40 Minuten fast ganz unten. Dann kommt unten noch 1 Angebot nach 1 Tag und 17 Stunden.
    Auf der nächsten Seite geht es dann oben mit 4 Angeboten von mehreren Tagen weiter und dann kommen plötzlich wieder Angebote von einigen Stunden, also weniger als 1 Tag.
    Wieso ?
    Haben die auf der ersten Seite MEHR an Ebay bezahlt als die am Ende auf der zweiten Seite ?


    An welcher Stelle im Verkaufsformular kann man auswählen, ob man nach vorne "gepuscht" werden will ?

  • Weil ebay meint die Suchenden mit "beliebtesten Artikeln" bevormunden zu müssen. Beliebt und damit vorne ist ein Artikel u.a. dann, wenn dessen Verkäufer bessere Bewertungen als ein anderer hat.


    Stelle halt oben "bald endend" als Suchmethode ein.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Kop
    @ Cupertino_Freak


    Ich würd auf das Geld bestehen oder eine Entschädigung von 50 % vom Verkaufspreis verlangen.


    Die 50% sind überzogen und werden auch gerichtlich nicht bestätigt werden.
    Mir sind zwei Urteile bekannt, wo 30% gerichtlich durchgesetzt werden konnten: Amtsgericht (AG) Bremen (Az. 16 C 168/05) sowie Amtsgericht Aschersleben (AZ-07-2362103-0-9) .


    Bei diesen war aber im Auktionstext aber auch ein entsprechender Verweis aufgeführt, dass Spaßbieter belangt werden.


    Cupertino_Freak
    Spaßbieter sind zwar nicht schön, aber es bleiben Dir eigentlich nur zwei praktikable Lösungen:


    1. Schneller, stressfreier Weg: Du sendest ihm einen Auktionsabbruch zu (so bekommst Du die Verkaufsprovision zurück, wenn er zustimmt - wie es mit den Einstellgebühren aussieht, kann ich spontan nicht beantworten - aber am 9/10. April wird es wieder die Möglichkeit geben, kostenlos Artikel einzustellen (egal wie hoch der Startpreis ist). Ebay fährt diese Schiene (jedes dritte Wochenende kostenlos seit ca. 2-3 Monaten). Wenn er nicht reagiert, kannst Du nach ein paar Tagen den Problemfall schließen und bekommt auch die Gebühr zurück.


    2. Langer Weg: vernünftige Frist setzten ... Mahnbescheid usw.
    Ob sich Weg 2 lohnt, musst Du entscheiden.

  • ps: unter ansicht kannst du deine bevorzugte sortierung auch dauerhaft einstellen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Hallo,


    Ích habe bei diesem Verkäufer einen Gegenstand bestellt, leider habe ich zuspät erfahren, dass ich diesen zu meinem Geburtstag bekommen sollte. Ich habe den Verkäufer angeschrieben, ihm gesagt, dass ich dann Annahme verweigert machen würde damit das Paket zurückgeht und ich mein Geld wiederbekomme...
    Der Preis war über 40 Euro!!


    Darauf kam keine Antwort. Nochmals angeschrieben und dann kam die Antwort dass sie mir die Versandkosten abziehen würden beim Rückerstatten, dass darf der doch nicht lt. der Geschäftsbedingungen oder? Kann der 2x Versandkosten abziehen???



    Widerrufsrecht


    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:



    Widerrufsfolgen
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.


    Ende der Widerrufsbelehrung




    Ich finde aufgrund dieses Passus müsste es doch wie bei Versandhäusern wie Otto und Co. umsonst sein oder?


    Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

  • 1.) Lass die Finger von Ebay das haben Dir doch schon die verschiedensten User hier bei TT immer wieder Nahe gelegt. Wirklich. Ganz in echt. Lass es einfach sein. Und nein nicht nur mal eben weil das Angebot so toll war. Ehrlich. Finger weg.


    (Oder wenn Du schon auf die gutgemeinten Ratschläge nicht hören willst oder kannst, dann "belästige" das Forum nicht permanent damit ;))


    2.) Ich würde die Aussage des VK eher dahingehend verstehen, dass er nicht die Rücksendekosten sondern eher auf die Hinsendekosten abzielt. Hier wird von vielen VK entweder aus Unkenntnis oder aus Dreistigkeit die letzten Urteile zum Theme "Ersatz von Hinsendekosten beim Widerruf" ignoriert. Beim fristgerechten Widerruf trägt der VK die Hinsendekosten und wenn die Ware über 40,- liegt auch die Rücksendekosten - ohne wenn und aber.


    Aber auch das ist hier bei TT (und auch in diesem Thread) erst gefühlte 1000 Mal bis zum erbrechen durchdiskutiert worden. (Also vor dem posten bitte erst SuFu bemühen).

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