vielleicht hat das etwas mit der zeitumstellung am 27.03.11 zu tun!?! die uhr wird ja 1 std vorgestellt..
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Original geschrieben von Dauerposter
Ein Sachmangel hat mit einer Täuschung überhaupt nichts zu tun.Völlig ausreichend ist das negative Abweichen der tatsächlichen Beschaffenheit von der maßgeblichen Soll-Beschaffenheit nach objektiven Kriterien.
Wenn ein Handy ohne Beschaffenheitsvereinbarung bezüglich eines Locks angeboten wird, eignet es sich nicht für die gewöhnliche Verwendung und weist nicht die übliche Beschaffenheit auf, sofern es auf einen Netzanbieter gesperrt ist. Und damit ist es mit einem Sachmangel behaftet, unabhängig davon, ob der Verkäufer von dem Lock überhaupt Kenntnis hatte.
Ok, danke schonmal für eure Infos! Werd mich nochmal melden, wenn ich das Handy getestet habe (hoffentlich heute abend).
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Leider, wie erwartet: Das Handy geht nicht mit einer Nicht-Vodafone Sim.
Hab den Verkäufer kontaktiert, mal schauen was er sagt. -
Wie kann man diese extrem nervende Werbung nach jedem einloggen unter "My Ebay" abschalten? Also wie heißt die entsprechende Option im Kundencenter?
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Original geschrieben von Der-Udo
Leider, wie erwartet: Das Handy geht nicht mit einer Nicht-Vodafone Sim.
Hab den Verkäufer kontaktiert, mal schauen was er sagt.Hast du bereits eine info erhalten?
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Das Handy ist auf dem Rückweg.
Ich bekomme Verkaufspreis + Hin-Porto zurück und zahle den Rück-Versand an den Verkäufer selbst. -
Heut mittag hab ich nen Artikel bei Ebay gekauft, per PP bezahlt und eben kommt die Mitteilung von Ebay, dass derjenige gesperrt wurde und ich aber trotzdem kaufen und bezahlen muss wenn ich vor dem sperren gekauft hab!
Aber sonst gehts schon noch? Ich weis nur, dass er wegen Verletzung der Grundgesetze gesperrt wurde, aber was bringt mir das? Der kann mir jetzt entweder nichts schicken, nen Backstein oder whatever.
Ich hab jetzt bei PP nen Fall gemeldet und dort reingeschrieben, dass ich den Kauf "anulieren" möchte und mein Geld wieder zurück haben wollen würde.
Meint ihr das klappt? Oder muss ich jetzt erst ewig warten bis sich der VK evtl. meldet, bzw. bis er genug Zeit hatte sein PP Konto leer zu räumen?
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Zitat
Original geschrieben von TeddybaerW
Aber sonst gehts schon noch? Ich weis nur, dass er wegen Verletzung der Grundgesetze gesperrt wurde, aber was bringt mir das?
Ebay ist mittlerweile zum Verfassungsgesetzgeber aufgestiegen?
Selbst wenn das nicht der Fall ist: Ebay hat wohl dazugelernt und erteilt juristisch korrekte Hinweise. Früher wurde abgeraten, den Kauf abzuwickeln, und damit zu einer Pflichtverletzung angestiftet.
Oder anders dargestellt: Du verkaufst dein Auto an A. A ist auf dem Weg zu dir, um das Auto zu bezahlen und abzuholen. Dabei trifft er B, deinen Nachbarn, mit dem du seit Jahren einen Nachbarschaftskrieg führst. B teilt dem A mit, dass du auf seiner "Sperrliste" stehst, und A das Auto besser nicht bezahlen und abnehmen soll.
Sollte A deiner Meinung nach deshalb von seiner Kaufpreiszahlungs- und Abnahmeverpflichtung befreit sein?
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Zitat
Original geschrieben von TeddybaerW
Heut mittag hab ich nen Artikel bei Ebay gekauft, per PP bezahlt und eben kommt die Mitteilung von Ebay, dass derjenige gesperrt wurde und ich aber trotzdem kaufen und bezahlen muss wenn ich vor dem sperren gekauft hab!Aber sonst gehts schon noch? Ich weis nur, dass er wegen Verletzung der Grundgesetze gesperrt wurde, aber was bringt mir das? Der kann mir jetzt entweder nichts schicken, nen Backstein oder whatever.
Ich hab jetzt bei PP nen Fall gemeldet und dort reingeschrieben, dass ich den Kauf "anulieren" möchte und mein Geld wieder zurück haben wollen würde.
Meint ihr das klappt? Oder muss ich jetzt erst ewig warten bis sich der VK evtl. meldet, bzw. bis er genug Zeit hatte sein PP Konto leer zu räumen?
Da würde ich mir jetzt mal keine soo großen Gedanken machen, da du ja per PP bezahlt hast. Wenn du die gekaufte Ware in der erwarteten Form bekommst, passt alles.
Wenn du nichts oder die falsche Ware bekommst, beantragst du über PP Käuferschutz, schilderst den Fall und kannst sogar noch angeben, dass der User bei ebay gesperrt wurde. -> du bekommst dein Geld von PP zurück.Entgegen einiger anders lautender Meinungen, habe ich bis jetzt nur äußerst positive Erfahrungen mit PP Käuferschutz gemacht. Sogar außerhalb von ebay. z.T. war das Geld innerhalb von wenigen Stunden nach Eröffnung des Falles zurück auf meinem Konto
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