Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Wie lange hast du denn gewartet? Ich kenne da keine Regeln hierzu. Sicherlich gibts da was. Aber an deiner Stelle würde ich schon 2 Wochen warten. Kleiner Händler können das schnell regeln, größere brauchen etwas länger. Nach 15 Tagen solltest du mal den Händler anschreiben.


    Hatte exakt diesen Fall gerade vor einer Woche bei mir. Nach zwei Wochen habe ich ein Fax mit Fristsetzung 10 Tage geschickt. 9 Tage danach (!) hatte ich dann die Rückzahlung. Manche spielen eben wirklich auf Zeit...


    Bye, Mike

  • Zitat

    Original geschrieben von Síemenshandyfan
    Hatte exakt diesen Fall gerade vor einer Woche bei mir. Nach zwei Wochen habe ich ein Fax mit Fristsetzung 10 Tage geschickt. 9 Tage danach (!) hatte ich dann die Rückzahlung. Manche spielen eben wirklich auf Zeit...


    Bye, Mike


    Jupp, manche Händler glauben, dass es vergessen wird, daher spielen die auf Zeit.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Also ich hatte bei den eBay-Händlern in den Widerrufsschreiben immer eine Frist von 7 Arbeitstagen gesetzt.
    Eine Bestellung liegt seit 2 Wochen beim Händler. Warte jetzt mal bis zum 15. ab, bevor ich einen Fall bei Paypal eröffne.

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • @Siemenshandyfan:


    Zu deiner Receiversache:


    Für ggf. problematisch halte ich folgenden Passus in deinem Angebot "Mit dem Receiver ist der Empfang (gültige Smartcard vorausgesetzt) von verschlüsselten Sendern im Kabelnetz möglich (...)" in Verbindung mit der Zusicherungszusatz "Die angegebenen Eigenschaften sichere ich dem Käufer zu".


    Darin könnte man die Vereinbarung der Beschaffenheit des Geräts dahingehend sehen, dass mit dem Gerät bei Verwendung einer geeigneten Smartcard sämtliche verschlüsselten Sendern in Kabelnetzen entschlüsselt werden können. Da das Gerät tatsächlich aber nur einige wenige der in Kabelnetzen verwendeten Verschlüsselungsstandards unterstützt, würde bei dieser Annahme das Gerät negativ von dieser Soll-Beschaffenheit abweichen und mithin sachmangelbehaftet sein.


    Als vernünftiger Interessent wird man diese Äußerung einschränkend auslegen müssen, da es eine unüberschubare Vielzahl von Standards und Kabelnetzen gibt. Wie sich ein Amtsrichter in dieser Sache entscheiden würde ist aber ohnehin oft Glückssache...



    Derlei Zusicherungen würde ich mir künftig sparen, die Grenze zur Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie verläuft fließend. Zudem würde ich für einen wirksamen Haftungsausschluss sorgen und sämtliche Angaben in der Beschreibung so weit wie möglich relativieren (z.B. "Mit dem Receiver ist der Empfang (gültige Smartcard vorausgesetzt) von verschlüsselten Sendern im Kabelnetz möglich, soweit der Receiver für das Verschlüssekungssystem geeignet ist (...)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    @Siemenshandyfan:
    Zudem würde ich für einen wirksamen Haftungsausschluss sorgen...


    Den Rest habe ich verstanden. Kannst du mir mal eine Formulierung für diesen wirksamen Haftungsausschluss für die Zukunft nennen?


    Bye, Mike

  • Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Also ich hatte bei den eBay-Händlern in den Widerrufsschreiben immer eine Frist von 7 Arbeitstagen gesetzt.
    Eine Bestellung liegt seit 2 Wochen beim Händler. Warte jetzt mal bis zum 15. ab, bevor ich einen Fall bei Paypal eröffne.


    Paypal dauert dann auch wieder ewig. Wenn Antrag auf Käuferschutz gestellt wird, dann lässt sich Paypal erstmal 10 Tage Zeit. Sollte in dieser Zeit keine Antwort vom Gegner kommen, dann wird wohl nach Sachlage entschieden. Wie lange das dann u.U. noch dauert, weiß ich allerdings auch nicht...


    Bye, MIke

  • Ich habe etwas bei e-bay verkauft. Jetzt bietet mich der Käufer mit 0 Bewertungen die Sache per Nachnahme (was ich nicht angeboten habe) zu verschicken. Ich habe als Privatperson mit Nachnahmeabsendung 0 Erfahrung


    Ist es ein Betrugsversuch ?


    Welche Stolpersteine werden mich bei Nachnahme erwarten. ?
    Angeblich brauche er die Sache ganz dringend, kann aber gleichzeitig erst später Geld überweisen.Daher die Nachnahmesache.


    Danke.

  • Stell Dir selber die Frage, was Du machst, wenn der Käufer die Annahme verweigert? Gründe dafür könne vielfältig sein.
    Dann bleibst Du auf den fast 10€ sitzen.


    Mach ihm eine klare Aussage: Zahlung binnen 7Tagen, sonst verfällt sein Anspruch auf die Ware. Wenn er keine Kohle hat, kann er nicht einkaufen.
    Kommt die NN Sendung in zwei Tagen bei ihm an, muss er ohnehin Knack beim Postboten vorweisen können. Kann er das nicht, siehe Eingangssatz.
    Da er also gem. eigener Aussage die Taler in zwei/drei Tagen beim Postboten zur Verfügung hat, bist Du gerne bereit, diese Zeit plus einen Werktag auf den Zahlungseingang auf Dienem Konto abzuwarten. Daher die 7 Tage Frist.


    So einfach ist das.
    Ich verweigere, bzw. schließe NN-Zahlungen aus. Gleiches gilt für PayPal. Überall wo mir Kosten entstehen (können), fällt aus. Wer da nicht mitspielen will, kann sich einen anderen Spielplatz suchen.

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

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