an Thomas
ZitatOriginal geschrieben von Weselchak-U
Meine Erachtens habe ich sämliche Formalitäten erfüllt, auch Kleingedrucktes mit Sternchen beachtet.
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an Thomas
ZitatOriginal geschrieben von Weselchak-U
Meine Erachtens habe ich sämliche Formalitäten erfüllt, auch Kleingedrucktes mit Sternchen beachtet.
Palm Pre Plus gekauft - Palm Pre bekommen
Hallo, bräuchte da euren Rat
Ich habe mir letzte Woche über ebay einen Palm Pre Plus erstanden. In der Angebotsbeschreibung, wie auch bei deren Überschrift stand Palm Pre Plus.
Selbst hat der Verkäufer noch hinzugefügt, das es ein neues Palm Pre sei. Dies hat mich stutzig gemacht, weshalb ich eine Mail an den Verkäufer geschickt habe. Also habe ich gefragt, ob es sich wirklich um einen Pre Plus handelt. Er bejahte, auch sagte er das das Gerät neu sei.
Vor 10 Minuten bekam ich das Handy per DHL.
1. Die OVP hatte keine Umverpackung
2. Es ist ein Pre, ein normaler
3. Es ist nicht neu, keine Folien auf dem Gerät, Fingerabdrücke drauf, die KAbel durcheinander.
Als ersten Schritt möchte ich natürlich den Käufer um Rücknahme bitten, falls er darauf nicht eingeht, was kann ich sonst unternehmen.
Möchte ungern irgendwelche rechtlichen Schritte einleiten.
Habe mit Paypal gezahlt.
Re: Palm Pre Plus gekauft - Palm Pre bekommen
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Bilo
Als ersten Schritt möchte ich natürlich den Käufer um Rücknahme bitten, falls er darauf nicht eingeht, was kann ich sonst unternehmen.
Möchte ungern irgendwelche rechtlichen Schritte einleiten.
Habe mit Paypal gezahlt.
Tja, das widerspricht sich ein wenig.
Entweder er nimmt es zurück, oder du musst rechtliche Schritte einleiten.
Über den Paypal-Käuferschutz könntest du auch etwas erreichen, sofern offensichtlich ist, das ein anderes Gerät als geschuldet geliefert wurde.
Warte doch erst mal die Reaktion des Verkäufers ab.
Du hast mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag geschlossen. Du bist Deinen Pflichten (Bezahlung) aus dem Kaufvertrag nachgekommen. Jetzt muß der Verkäufer Dir den gekauften Artikel liefern. Da er dies nicht getan hat kannst Du von ihm die Lieferung des "richtigen" Artikels verlangen. Hierfür am besten eine Frist (z.B. 2 Wochen) setzten.
Sollte er dies nicht können besteht eventuell ein Schadensersatzanspruch an den Verkäufer, sprich Du kaufst bei einem anderen Anbieter ein (preiswertes - da Schadensminderungspflicht) anderes Gerät und er muß Dir den Aufpreis erstatten.
Du kannst natürlich auch sagen, dass der Verkäufer ein lieber Kerl ist und er das Gerät einfach nur zurücknehmen soll und damit die Sache abgeschlossen ist.
Ich habe auch ein kleines Problemchen und hoffe, mir kann jemand helfen:
ich habe Ende Mai 2 Karten für ein Event bei einem Händler gekauft und per Paypal bezahlt. Die Karten wurden auch angeblich direkt verschickt; kamen nur nie bei mir an.
Nach rund 1,5 Wochen habe ich eine Mail an den Händler mit Bitte um Nachforschung geschickt.
Nach 4 Tagen gab es noch keine Antwort vom Support und so habe ich bei Paypal einen Konflikt eröffnet und dabei eine Frist zur Lieferung bis zum 18.06. gesetzt (waren als Geburtstagsgeschenk gedacht und wurden bis 21.06. benötigt). Darauf kam innerhalb von einer Stunde eine Antwort (O-Ton: "Fall wird an zuständige Abteilung weitergeleitet. Die kümmern sich dann."). Es gab natürlich keine weitere Rückmeldung mehr und die Karten habe ich auch nicht mehr bekommen.
Habe dann Antrag auf Käuferschutz bei Paypal gestellt und dem VK mitgeteilt, dass ich von dem Kaufvertrag zurücktreten möchte. Nach über einem Monat bekam ich dann mein Geld von Paypal zurück. Nebenbei: das Event war Anfang Juli, Karten bzw. weiteres Feedback vom Händler gab es, abgesehen von der Mitteilung, dass die Angelegenheit weitergeleitet wird, nicht.
Vor ein paar Tagen, also noch mal gut einen Monat nachdem Paypal zu meinen Gunsten entschieden hatte, erhielt ich einen Brief von dem Händler: sie verlangen den Betrag + Bearbeitungsgebühren zurück. Das Tolle an der Sache ist, dass in diesem Brief auf ein Schreiben vom 19.07. Bezug genommen wird. Nur habe ich diesen Brief nie erhalten. In diesem Schreiben hätten sie dargelegt, dass die Tickets verschickt worden sowie Ersatztickets bereitgestellt worden wären (habe ich beides nicht erhalten, über irgendeine Bereitstellung von Ersatztickets wurde ich nicht informiert und war auch nachweislich nicht auf dem Event) und von meiner Seite aus weder Rückmeldung noch Zahlungseingang gekommen wäre.
Wie sieht es in dem Fall aus? Bin ich zur Zahlung verpflichtet? Ich weiß ja, dass ich laut AGB normalerweise von einem Ticketkauf für Konzerte nicht zurücktreten kann. Nur wie ist das:
- wenn der Händler nicht liefert
- sämtliche Anfragen ignoriert und nur auf Druck von Paypal kurz antwortet
- nach(!) dem Event ein Schreiben versendet mit der Info, dass Ersatzkarten an der Kasse bereitliegen würden (Schreiben habe ich auch nicht erhalten)
Ich bin vom Verhalten des Händlers enttäuscht und momentan ziemlich stinkig. Ich hätte die Karten ja genommen, wenn sie irgendwann noch gekommen wären. Das steht außer Frage. Aber dass ich keinerlei Post von denen erhalte, außer jetzt der Mahnung...so was geht IMHO gar nicht...
Zitat
- nach(!) dem Event ein Schreiben versendet mit der Info, dass Ersatzkarten an der Kasse bereitliegen würden (Schreiben habe ich auch nicht erhalten)
Wie dreist ist das denn? Und was verlangen die an Bearbeitungsgeühren?
Ich würde darauf erstmal gar nicht reagieren. Erst wenn ein Mahnbescheid oder ähnliches kommt Widerspruch einlegen und den Händler beweisen lassen worrauf die Forderung bassiert. Ich denke aber mal, dass spätestens dann nichts mehr nach kommt ...
Die Berrechnung von Bearbeitungsgebühren nur weil er seinen Laden nicht im Griff hat ist ein Witz!
ZitatOriginal geschrieben von Udo99
Die Berrechnung von Bearbeitungsgebühren nur weil er seinen Laden nicht im Griff hat ist ein Witz!
Von irgendetwas müssen ja auch unfähigste Menschen und Händler leben. Vom Kartenverkauf kann das offenbar in diesem Fall ja kaum geschehen, sodaß er seinen Lebensunterhalt vielleicht von ertricksten Bearbeitungsgebühren bestreiten muss - ist also quasi eine milde Gabe. <-;<
Gebühren jedweder Art kann sowieso kein Händler geltend machen, denn Gebühren sind ja etwas amtliches oder gesetzliches. Soll er sich seine Pseudogebühren doch vom Finanzamt holen oder in Form von H-IV vom Arbeitsamt...
ZitatOriginal geschrieben von Udo99
Du hast mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag geschlossen. Du bist Deinen Pflichten (Bezahlung) aus dem Kaufvertrag nachgekommen. Jetzt muß der Verkäufer Dir den gekauften Artikel liefern. Da er dies nicht getan hat kannst Du von ihm die Lieferung des "richtigen" Artikels verlangen. Hierfür am besten eine Frist (z.B. 2 Wochen) setzten.
Sollte er dies nicht können besteht eventuell ein Schadensersatzanspruch an den Verkäufer, sprich Du kaufst bei einem anderen Anbieter ein (preiswertes - da Schadensminderungspflicht) anderes Gerät und er muß Dir den Aufpreis erstatten.
Du kannst natürlich auch sagen, dass der Verkäufer ein lieber Kerl ist und er das Gerät einfach nur zurücknehmen soll und damit die Sache abgeschlossen ist.
So, hab den Verkäufer kontaktiert. Er bietet mir die Rückerstattung des Kaufbetrages an, jedoch erst zu Monatsmitte, da er wohl nichts mehr hat.
Als 2. Möglichkeit bietet er mir Minderung des Kaufpreises an.
Danke für die Aufklärung. Ich wusste nicht, dass ich ihn quasi zur Leiferung des gekauften Artikels zwingen kann. Ich will ehrlich gesagt nur mein Geld zurück.
Aber der Typ ist dreist, weil er glaube ich absichtlich die Rückerstattung erst zur Monatsmitte vollbringen kann. Er hofft darauf, das ich auf die Minderung eingehe. Ich habe außerdem festgestellt, dass der Artikel defekte aufweist. 2 Knöpfe hat der Typ einfach mal mit Tesa befestigt.
Wenn ich so drüber nachdenke, müsste man den mal eine Lektion erteilen. Erst falscher Artikel geliefert, dann absolut kein Schutz beim Versand (ich habe Versicherten Versand gezahlt, er schickt es aber als Päckchen, ganz ohne Umverpackung), dann ist der Artikel überhaupt nicht neu, und dann noch der vorhandene Defekt! :mad:
Oder soll ich doch den eigentlich bestellten Artikel verlangen?
...das grenzt ja schon fast an Betrug.
Ich würde Paypal Käuferschutz einschalten und basta. Alles andere wird wohl wenig Aussicht auf Erfolg haben...
Gruss
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