Einfach abschicken geht nicht, weil als Versandart Hermes Shop2Shop angegeben war.
Und da brauch er doch die Adresse von einem Shop hier oder?
Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.
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Hallo Forum,
ich muss heute aus gegebenem Anlass auch mal etwas zu diesem Thema schreiben. Ich habe am 19.02.2010 einen PC verkauft. Es handelt sich um dieses Angebot: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…&ssPageName=STRK:MESOX:IT
Der Käufer schreibt mich nun fast täglich an, es wären mehr Kratzer vorhanden als erwähnt, die Lade des DVD-Laufwerks ist staubig, die Knöpfe an der Front funktionieren nicht, es sind keine Treiber-CDs beigelegt usw.
Weitherhin behauptet er, dass er laut Artikelbeschreibung Anspruch auf eine 64-Bit Version des Betriebssystems hat (mitgeliefert wurde eine 32Bit-Version), die ich ihm jedoch nicht liefern kann. Er kann sonst mit seiner nachträglich eingebauten Grafikkarte die 4 GB Arbeitsspeicher nicht nutzen.Der PC hat vor dem Absenden einwandfrei funktioniert. Ich habe den PC extra gesäubert (OK, die DVD-Lade nicht) und das Betriebssystem inklusive aller Treiber neu und gebrauchsfertig installiert.
Heute hat er nun die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangt. Ich habe eigentlich nicht die Absicht, den Artikel zurückzunehmen, da der PC einwandfrei funktioniert hat und ich der Meinung bin, dass er so geliefert wurde, wie es in der Beschreibung angegeben wurde.
Nun meine Frage: Wie soll ich mich verhalten? Ich bin zur Zeit doch etwas verunsichert.
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..ich würde ihm vorschlagen, wenn er etwas neues will, soll er das in Zukunft im Geschäft kaufen.
Das Teil hier ist gebraucht, und und ich würde sagen, es wurde schon sehr gut beschrieben. Urteilen kann ich die Kratzer jetzt nicht - und was jetzt mehr sein soll, aber wenn Du mit dem Zustand als Gebrauchtes Gerät zufrieden warst - kann er es auch...
Im Angebot steht doch nichts von W7 64bit. Kann er ja als Upgrade holen, wenn er es braucht. Hätte ja auch vorher fragen können.
Ich würde seine Rückabwicklung ablehnen. Scheint ja neuerdings in Mode zu kommen, Kauf auf Probe....
Gruss
Horst -
Kratzer sind an dieser Stelle für mich nicht prüfabr. Musst Du selber wissen, ob Du in der Artikelbschreibung untertrieben hast oder der Käufer übertriebt.
Gegen eine verstaubte DVD Lade hilft ein Lappen.
In der Artikelbeschreibung ist nichts von einem 64Bit Betriebssystem ausgesagt. Wenn der Käufer davon ausgeht, sein Problem. Die Artikelbschreibung ist dahingehend sicherlich nicht eindeutig; eine frage seitens des Interessenten hätte Klarheit gebracht.
Das nunmehr die 4GB Ram nicht voll nutzbar sind - nicht Dein Problem.Fronttasten: Heikel. Wenn die nicht funktionieren, entspricht die Kiste nicht dem beschriebenen Funktionsumfang bzw. stellt einen Defekt dar. Wenn Du die allerdings getestet hast und somit reinen Gewissens bist, noch ein Grund nicht auf die Forderungen des Käufers einzugehen.
Meine Aussage: Schreibe ihm sachlich und letztmalig, dass Du vollständig und allumfänglich geliefert hast und nicht bereit bist, den Kauf wegen des mangelhaften Verständnisses des Lieferumfangs seitens des Käufers rückgängig zu machen.
Dann nicht weiter auf Emails reagieren. -
Hallo nochmal,
danke für die Rückmeldungen, nun fühl ich mich schon ein wenig sicherer. Also ich habe ganz sicher nicht übertrieben. Einige Kollegen meinten sogar, dass es übertrieben wäre, diese aufzulisten. Zitat: ""Meinst du, den möchte jemand auf den goldenen Sekretär stellen?"
Die Fronttasten haben alle vor dem Versand ausnahmslos funktioniert, dies kann auch mein Frau bezeugen.
Das Problem ist jetzt aber, dass ich ja nicht weiß, wie er oder auch DHL mit dem Paket umgegangen sind. Ich kann ja nicht einmal sicherstellen, dass ich den PC so wiederbekomme, wie ich ihn versand habe.
Das Problem mit der Windowsversion ist folgendes:
Ich habe eine 32Bit OEM-Version inkl. Lizenzschlüssel in der Verpackung einer Retailversion (die 32 und 64 Bit) verschickt, weil ich zur 32 Bit Version keine richtige Verpackung mehr hatte. Der Käufer meint nun, dass ihm aus diesem Grund auch die 64 Bit Version zusteht. Er hat sich das nach eigener Aussage in einem Laden durch die EAN bestätigen lassen.
Kann man das so einfach herleiten?
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Zitat
Original geschrieben von Basilisk
Ich habe eine 32Bit OEM-Version inkl. Lizenzschlüssel in der Verpackung einer Retailversion (die 32 und 64 Bit) verschickt, weil ich zur 32 Bit Version keine richtige Verpackung mehr hatte. Der Käufer meint nun, dass ihm aus diesem Grund auch die 64 Bit Version zusteht. Er hat sich das nach eigener Aussage in einem Laden durch die EAN bestätigen lassen.
Kann man das so einfach herleiten?
Völliger Unsinn.
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Zeichnen sich OEM-Versionen nicht sowieso dadurch aus, dass es keine richtige Verpackung dafür gibt?
Und ich find das genauso Quatsch. Wenn du den PC in einer großen LCD-Fernseher Verpackung liefern würdest, würde dem Käufer trotzdem kein Fernseher zustehen:) -
Er kann sich nur auf das berufen, was in der beschreibung: Er hat keinen Anspruch auf eine 64bit Version. Vollkommen unerheblich, was auf der Verpackung steht. er hat das bekommen, auf was er geboten hat. Wenn er sich anderslautende Hoffnungen macht, sein Problem. Falsche Erwartungshaltung...
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Also in der Auktion fehlt leider mindestens der Ausschluss der Gewährleistung, daher: wenn ein Defekt vorliegen sollte musst du m.E. das Teil zurücknehmen. Von einer 64b Version des Betriebssystem ist allerdings nirgendwo die Rede.
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Lustige Geschichte ist mir mal wieder bei Ebay passiert.
Habe dort ein Notebook erstanden und per Paypal bezahlt (glücklicherweise).
Nun kommt das Gerät zu mir, ich packe es aus, gucke es mir an und stelle einige Mängel fest.
Z.B. steht in der Artikelbeschreibung, das Gerät wurde nur 2-3x benutzt.
Kann nur leider nicht stimmen, denn die linke Taste des Touchpads ist völlig abgenutzt, genauso wie die Tastatur.
Außerdem steht in der Artikelbeschreibung, das Gerät hätte 4GB Arbeitsspeicher. Allerdings hat das Gerät nur 2GB, es klebt sogar noch ein Aufkleber mit den genauen Gerätespezifikationen unter dem Notebook und auf der mitgelieferten Originalverpackung.
Dann hat das Gerät nur 200GB Festplattenkapazität, in der Artikelbeschreibung des Verkäufers war von 250GB die Rede.
Der Verkäufer hat außerdem in seiner Beschreibung Windows 7 Ultimate als Betriebssystem angegeben, dabei handelt es sich nur leider um eine nicht registrierte Raubkopie, die noch 18Tage gültig ist, und für die ich den Lizenzschlüssel erst noch teuer erwerben müsste. Mit dabei ist nur eine Vista-Lizenz.
Soweit die Liste der Mängel. Ich habe den Verkäufer natürlich umgehend darüber informiert. Er leugnet es, eine falsche Artikelbeschreibung abgegeben zu haben.
Nachdem ich ihm versucht habe zu verdeutlichen, dass nicht auf einmal während des Postversandes 2GB Arbeitsspeicher und 50GB Festplattenkapazität verloren gehen können und dafür ne Windows 7 Ultimate Raubkopie installiert werden kann, leugnet er weiterhin, eine falsche Beschreibung abgegeben zu haben, will mir aber trotzdem eine Wertausgleich zahlen.
Allerdings ist er nur bereit, dass ganze in etwas abenteuerlichen Raten zu begleichen, über diverse Monate verteilt.
Ich habe ihm deutlich gemacht, dass ich nicht bereit bin das zu akzeptieren, weil ich kein Vertrauen mehr in seine Person habe und das gesamte Verhalten äußerst unseriös finde. Es geht immerhin um einen Laptop im Wert von 400 Euro und ich hab keine Lust nach 2 Monaten seinen Raten hinterherzulaufen und keinerlei Sanktionsmöglichkeiten mehr bei Ebay und bei Paypal zu haben, weil dort die Fristen verstrichen sind.
Nachdem er sich also aus welchen Gründen auch immer nicht auf eine Einmalzahlung einlassen wollte, habe ich sowohl bei Ebay, als auch bei Paypal einen Konflikt gemeldet.
Dies hatte natürlich zur Folge, dass der Betrag von seinem Paypal-Konto wieder abgebucht wurde, bis der Konflikt geklärt ist.
Nun behauptet er doch allen ernstes, ich hätte sein Geld von Paypal und nun droht er mir mit einem Anwalt. Das Paypal das Geld bis zur Lösung des dort offenen Konfliktes das Geld nur "verwahrt" scheint er nicht zu verstehen.
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