Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • ...vor allem macht eine Anzeige ja auch nur dann Sinn, wenn es dem Verkäufer irgendwie nachweisbar ist. Da dieser in den meisten Fällen kaum sagen wird: "Achja, ich wusste natürlich, das das Teil schon 10 Jahre alt und 1000fach benutzt wurde, aber ich habe mir gedacht, wenn ich es als neu beschreibe, werden mir das schon ein paar abnehmen und wesentlich mehr bieten" sondern sich irgendeine andere Story ausdenken wird, ist eine Strafbarkeit in der Regel kaum nachzuweisen, so dass die Sachen letztlich auch nicht mit sonderlich großem Interesse verfolgt werden...

  • Ok, das mit der Sachmängelhaftung ist ja wohl klar. Das ist ne ganz andere Story.


    Wenn ich eine Anzeige mache, dann verzichte ich gerne auf das Geld, das ich eh nie sehen werde...die Anzeige ist ein Recht und kommt nur daher, dass der Verkäufer absichtlich den Käufer getäuscht hat. Daher sehe ich eine Anzeige auch gerechtfertigt.


    "Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."


    Es gibt wirklich paar Leute, die absichtlich Ware in anderem Status verkaufen als es im ebay Text steht.


    Wie gesagt, nurLeser, ich bleibe darauf bestehen, solange du mir konkret beschreibst, warum eine wirklich absichtliche falsche Artikelbeschreibung kein Betrug ist. Wie würdest du es dann beschreiben?

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    warum eine wirklich absichtliche falsche Artikelbeschreibung kein Betrug ist.


    Eine (nachgewiesen) absichtlich und erkennbar falsche Beschreibung legt durchaus den Verdacht nahe, dass es Betrug sein könnte - habe ich nie bestritten. Z.B. bei dem offensichtlich bei der Polizei aufgeführten Beispiel Neu / Gebraucht.
    Eine Beschreibung die so strittig ist, dass evtl. sogar noch Sachverständige klären müssen ob und wie man sie auslegen kann, ist dagegen von Betrug weit entfernt. Wie gesagt, so wie Du das auslegst, also "alles was meiner Meinung nach falsch beschrieben wurde zeige ich als Betrug an" ist das hanebüchen. Und nur weil man meint ein Recht dazu zu haben, sollte man die Justiz nicht mit jedem Blödsinn belästigen.

  • Hallo,
    ich habe mal wieder ein Ebay Problem und zwar hatte ich am 7.2. etwas gekauft,direkt über Paypal bezahlt, wobei der Verkäufer schrieb innerhalb 3 Tagen wird es versendet...
    Es tat sich nichts, jetzt habe ich Ende letzter Woche nochmal nachgehört, er meinte dann er würde es diese Woche versenden und wäre bisher nicht dazu gekommen.
    Jetzt kam bis heute auch wieder nix und die Woche ist zu Ende...


    Würdet ihr es paypal melden oder ihm noch eine letzte Frist setzen?
    Danke..

  • Gärnter, lass einfach die Finger von ebay - du hast da ja nur Probleme.
    Ansonsten steht die Antwort auf genau solche Fragen hier bereits mehrfach. Ich wunder mich immer, wie du diesen Thread findest, aber offenbar überhaupt nicht darin liest. :rolleyes:

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!


  • Setz ihm heute noch eine Frist die Ware bis zum 24. zu versenden und er möge dir dann die Sendungsnummer mitteilen. Andernfalls erfolgt am 26. die Meldung an den Paypal-Käuferschutz.

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)


  • Melden... sind schon 12 Tage her...achja, lass es mit ebay...oder du schaust dir die Bewertungen nicht so genau an.

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  • Wieviele neg. Bewertungen darf ein Händler erhalten, damit er gesperrt wird?


    Wieviele neg. Bewertungen darf ein Händler erhalten, damit er gesperrt wird?


    Ich war gerade dabei, bei ebay nach Kindersicherungen zu suchen, da fiel mir diese Person auf:

    sicherheit4kids


    Account eröffnet im August 2009. Es hat 34 positive und 22 negative Bewertungen.
    Alle negativen Bewertungen kamen seit Dezember an. Alle 22 hintereinander von verschiedenen Personen.


    Und die Person darf immer noch weiterverkaufen???

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  • Re: Wieviele neg. Bewertungen darf ein Händler erhalten, damit er gesperrt wird?


    Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Und die Person darf immer noch weiterverkaufen???


    Ich würde eher fragen: Und da kaufen immer noch Leute?
    Manchen ist einfach nicht zu helfen...

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Mich hat es nach langer Zeit auch mal wieder erwischt:


    Habe ein iPhone 3GS 32GB erstanden. Sowohl in der Beschreibung, als auch auf dem Produktfoto war ein originales Apple iPhone zu sehen.
    Sofort per Paypal bezahlt.


    Als nach einer Woche Nichts da war, habe ich mal angefragt, direkt auch die Konsequenzen (Einschaltung Paypal, eBay, zivil- und strafrechtliche Schritte) aufgezeigt.
    Habe dann, da keine Reaktion, eBay und Paypal eingeschaltet und Antrag auf Käuferschutz wegen Nichterhalt gestellt.


    Heute kam dann ein Paket an und drin war ein billigstes iPhone-Plagiat aus China oder woher auch immer.


    Habe dem Verkäufer dann folgende Mail geschrieben und bin gespannt, wie er reagiert:


    "Sehr geehrter Herr iPhone-Betrüger,


    heute habe ich mit grossem Interesse das Paket in Empfang genommen.


    Wie erwartet enthielt es eine große Überraschung, nämlich ein Plagiat eines Apple iPhones.


    Sie sollten jetzt genauestens lesen, was ich schreibe, denn ich schreibe es nur ein mal:


    Ich bin bereit Ihnen diese minderwertige Ware gegen Vorabüberweisung auf mein unten angeführtes Konto zurück zu schicken.
    Der Betrag beläuft sich auf 556€, die ich bezahlt habe PLUS 5,90€ für versicherten Versand an Sie. Wir möchten ja nicht, das Ihre Ware wegkommt. De facto beläuft sich der Gesamtbetrag auf 561,90€


    Die Bankverbindung lautet:
    123


    Sollten Sie dies nicht wollen und / oder können, werde ich sowohl zivilrechtliche, als auch strafrechtliche Schritte in Form einer Strafanzeige wegen arglistiger Täuschung und Betruges, sowie der Produktpiraterie gegen Sie vornehmen. Ein Hinweis an das Finanzamt wegen gewerbsmäßigem Handel und der Hinweis an Apple wegen des Verkaufs von Plagiaten im großen Stile versteht sich von selbst.


    In der Auktion war sowohl ein Apple iPhone abgebildet, als auch von Ihnen beschrieben.


    Bitte teilen Sie mir schnellstmöglich mit, für welche Variante Sie sich entscheiden. Ich setze Ihnen ferner für die Zahlung eine Frist bis 26.02.2010. Sollte der o.a. Betrag bis dahin nicht auf meinem Konto eingegangen sein, so werde ich die oben beschriebenen Anzeigen vornehmen.


    Ich hoffe jedoch in Ihrem Interesse, das es so weit nicht kommen muss und wird.


    Hochachtungsvoll


    Andreas Böhm".


    In der Zwischenzeit jedoch, hat eBay sich bei mir gemeldet und freut sich, mir mitteilen zu können, das Sie eine Kulanzzahlung i.H.v. 556€ an mich freigegeben haben.


    Selbstredend erstatte ich eBay diese, sollte der Verkäufer innerhalb der Frist (ich weiss, eine Woche ist recht knapp) mir das Geld überweisen.


    Was meint Ihr: eBay darüber informieren, das etwas kam, oder eben nicht?!?


    -Andi-

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