Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Ich habe dem Verkäufer auch meine Telefonnummer gegeben mit der Bitte um ein Telefonat zur Klärung, leider wurde ich bisher nicht von ihm angerufen.
    Man muss mittlerweile ja schon bei Ebay-Mitgliedern mit über 500 Bewertungen aufpassen, dass man nicht über den Tisch gezogen wird.

  • Nach meiner Auffassung besteht hier Anspruch auf ein Notebook, welches sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei gebrauchten Notebooks üblich ist.


    Eine Beschaffenheitsvereinbarung "Bastlergerät" liegt aus zwei Gründen nicht vor:


    Zum einen wird die Beschaffenheit "Bastlergerät" nur bei Haftungsausschluss verwendet, und dient quasi nur der Rechtfertigung.


    Zum anderen ist der Begriff "Bastlergerät" viel zu unbestimmt. Jedenfalls sagt er nicht aus, dass das Gerät defekt ist.


    Von daher weicht das Gerät mit defektem Akku und defekter Tastatur nachteilig von der Sollbeschaffenheit ab.


    Auf eine nachträgliche Vertragsanpassung weg vom "Bastlergerät" kommt es daher gar nicht an.


    Bliebe da nur noch der Haftungsausschluss. Diese dürfte mit großer Wahrscheinlichkeit hier als AGB zu werten sein und wäre damit unwirksam.


    Ist der Haftungsausschluss unwirksam, wäre dies ein weiterer Grund für eine fehlende Beschaffenheitsvereinarung hin zum "Bastlergerät". Der zweite Teil der Klausel gibt bei Streichung des ersten, unwirksamen Teils wegen des konsekutiven Zusammenhangs keinen Sinn (mehr)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Vielen Dank für die vielen Anregungen.
    Ich habe jetzt den Verkäufer über alles informiert und warte auf Rückmeldungen in der Hoffnung auf eine kulante Lösung.

  • Ich hab übersehen, dass erst nach Vertragsschluss gefragt wurde - die Relevanz der Frage & Antwort sind daher eher zu vernachlässigen.


    Ich seh es ein bisschen optimistischer als flashawk. Wenn der Verkäufer allerdings nicht freiwillig will, ist die Frage, welches Risiko man bei dem Kaufpreis eingeht. Die Frage ist, welche Beschaffenheit vereinbart wurde und ob die Lieferung dem entspricht (dieser Bastlerzusatz ist m.E. Quark).


    "Wurde fast nur am Strom als Destopersatz gebraucht"
    Was soll die Angabe? Gibt es da noch eine andere sinnvolle Erklärung als "der Akku wurde praktisch nicht genutzt?" Ich würde danach jedenfalls einen eingermaßen funktionstüchtigen Laptop erwarten.


    "Angenehme Tastatur."
    Angenehm - wie auch immer man das interpretiert, ist die Tastatur ja offenbar gerade nicht. Allerdings etwas zweifelhaft.


    Insgesamt allerdings nicht das erste Mal, dass ich erlebe, dass ausgerechnet die Bestandteile positiv beschrieben werden, die defekt sind.


    Auf die Rechtsprechung in dem Bereich kann man sich allerdings nicht verlassen, so dass das alles sehr risikobehaftet ist. Im Ergebnis würde ich den Verkäufer (jedenfalls ohne Rechtschutzversicherung) noch ein wenig nerven, eine (sachliche) negative Bewertung abgeben und die Sache dann eher abhaken.


    Edit: Huch, war ich langsam ;)

  • So, besagter Verkäufer hat sich wieder gemeldet und stellt sich quer


  • Nächstes mal Abstand von solchen Auktionen halten. Dann gibts auch keine Probleme.


    Ich halte nichts davon, dass Leute auf so komische Auktionen bieten und dann "komische" Ware bekommen. Sowas klärt man vorher und bietet nicht auf gut Glück.


    Da du den Verkäufer außerdem schon negativ bewertet hast, werden ihn deine Nachrichten nicht interessieren.

  • Zitat

    Original geschrieben von EliteSkilled
    Nächstes mal Abstand von solchen Auktionen halten. Dann gibts auch keine Probleme.


    Ich halte nichts davon, dass Leute auf so komische Auktionen bieten und dann "komische" Ware bekommen. Sowas klärt man vorher und bietet nicht auf gut Glück.


    Da du den Verkäufer außerdem schon negativ bewertet hast, werden ihn deine Nachrichten nicht interessieren.


    MAl schauen, manchmal kann auch eine Bewertung der Anstoß sein sich zu einigen, um ein Zurückziehen zu vereinbaren

  • Ich glaube nicht dass das geht. Zumindest kann ich nichts dazu finden.


    Abgesehen davon garnatiert niemand dem Verkäufer, dass du das machen würdest.
    Und einen Rechtsstreit wegen einer negativen Bewertung würde wohl keine machen.


    Ergo: Sieh als Lehrgeld oder besorg dir einen guten Anwalt.


    edit: Änderung geht doch, muss aber beantragt werden und innerhalb von 30 Tagen passieren. Natürlich unter der Bedingung das beide einverstanden sind.

  • Zitat

    Original geschrieben von devilsdance
    richtig, und ich bin nur einverstanden wenn ich mein geld zurück bekomme.
    mal sehen, ob sich was tut


    Da wird sich nichts tun. Mir wurde auch ein teures Notebook wie neu verkauft und es hatte Risse im Displaydeckel...


    Mach es konsequent: droh damit, dass du am Dienstag eine Anzeige machen wirst wegen falscher Beschreibung. Das mit Akku und Tastatur müsste genannt werden, da man annehmen kann, dass diese normal funktionieren.


    Eine strafrechtlichen Anzeige in diesem Fall ist völlig legal und berechtigt, aber wird nix bringen, denn es wird abgewiesen, aber zumindest wird der Typ aufgeschreckt und wird polizeilich "bekannt gemacht".


    Irgendwas anderes wird wahrscheinlich nicht viel bringen...

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

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