Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Faro22
    Ich denke, dass Garantie nicht besteht, wenn es während der Nutzung kaputt geht, aber wenn es schon defekt bei mir ankommt, hoffe ich doch, dass der Verkäufer da kulant ist.


    der erste Teil ist korrekt: Garantie hat nichts mit einem bestehenden Mangel zu tun.
    Daher geht es nicht um Kulanz, der Verkäufer muss das Teil zurück nehmen - allerdings muss dazu u.U. bewiesen werden, dass es bereits defekt ankam.

  • Hey Leute,
    ich brauche mal euren Rat.
    Habe Ende Januar diesen Laptop hier gekauft:


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…iewItem&item=150407943717


    Auf Grund der unklaren Formulierung in der Artikelbeschreibung (letzter Absatz Bastlergerät, die IMHO völlig aus dem Zusammenhang gerissen ist) fragte ich den Verkäufer vor der Bezahlung extra nochmal, ob alles in Ordnung sei was mir von ihm versichert wurde.
    Nachdem er bei mir angekommen ist und ich damit ein wenig rumprobiert habe, musste ich leider feststellen, dass der Akku komplett hinüber ist und außerdem die Tastatur sich nur sehr schwer bedienen lässt. Kurz um, der Laptop scheint irgendeinen Defekt zu haben.
    Nun hab ich mich an den Verkäufer gewandt, und ihm die Mängel mitgeteilt und um eine Rückabwicklung des Kaufes gebeten.
    Dieser stellt sich nun völlig quer und beruft sich auf die unklare Formulierung in seiner Artikelbeschreibung. Auch ein Hinweis darauf, dass er das Gerät als gebraucht und nicht wie bei Ebay möglich als Defekt verkauft hat, reagiert er nicht.


    Wie soll ich eurer Meinung nach weiter verfahren?

  • Naja, dass der Akku defekt ist, damit kann man rechnen. Den Tastaturdefekt verstehe ich noch nicht wirklich.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Naja, dass der Akku defekt ist, damit kann man rechnen. Den Tastaturdefekt verstehe ich noch nicht wirklich.


    Die Tastatur hakt einfach irgendwie bei der Eingabe, schwer zu beschreiben. Man muss die Tasten ziemlich "fest" drücken bis eine Reaktion kommt.

  • Zitat

    Original geschrieben von devilsdance
    ...fragte ich den Verkäufer vor der Bezahlung extra nochmal, ob alles in Ordnung sei was mir von ihm versichert wurde.


    Konkrete Frage und vor allem Antwort könnten ganz interessant sein.

  • Also:


    Ich:


    Hallo!
    Habe gerade ihr Notebook gekauft?
    Ihre Artikelbeschreibung ist etwas undeutlich? Funktioniert das Gerät jetzt oder nicht? Oder hat es einen Defekt?


    Verkäufer:


    Hallo,

    erstmal Glückwunsch.

    Bevor ich die Festplatte formatierte, funktionierte es (war so ca. vor 2 Monaten). Sind gerade im Umzugsstress. Notebook war seitdem in der OVP geschützt und stand im Schlafzimmer. Natürlich ist auch WIN XP Home dabei (Lizenzschlüssel klebt noch unterm Notebook. Habe heute das Notebook angeschaltet, soweit ich sagen kann, alles ok, war im Bios, Festplatte und Speicher... alles erkannt un ok.

    Sobald das Geld überwiesen ist schicke ich es sofort los.


    Ich:


    Hi,
    also hab ich das richtig verstanden, dass der Laptop einwandfrei
    funktioniert, nur Windows wieder installiert werden muss?
    Gruß
    Tim


    Verkäufer:


    Hallo,


    soweit wie ich das beurteilen kann ja.


    Habe eigentlich alles in der Auktion so beschrieben wie es ist.


    Gruss

  • Naja, zugesichert hat der Verkäufer nichts. Er meint, glaubt und urteilt "soweit er es denn kann". Ich sehe da keine Chancen.


    Wobei ich diese Gewährleistungs-/Garantieklausel bei Privatverkäufen nicht beurteilen kann. Vielleicht ist da was "falsch" formuliert wegen des Ausschlusses - das müssen die anwesenden "Rechtsexperten" aber sagen können.

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Ich versteh die Klausel sowieso nicht


    Grantie und Rücknahme kann als Privatperson natürlich nicht übernommen werden, deshalb wird es als Bastlergerät verkauft. Natürlich habe ich private Daten entfernt. CD mit aktuellen Treibern ist mit dabei.


    Weil keine Garantie übernommen wird, Bastlergerät...hä?

  • Straft mich, aber fragt man bei solchen schwammigen Beschreibungen bzw. vorhandenen Unklarheiten nicht vor dem Bieten nach und bittet um Klärung?


    Sicherlich kann man streiten, inwieweit das Kleingedruckte 'Bastlergerät' bei diesem Mängeln besser hervorgehoben werden müssen. Die normale Beschreibung suggeriert ein funktionstüchtiges Gerät. Im mittlerweile obligatorischen Kleinschriftgeplänkel am Ende des Auktioinstextes die Info eines Bastlergerätes zu 'verstecken', halte ich für zweifelhaft. ich denke, einige andere Interessenten hätten das überlesen.


    Ich verstehe diese Auktion absolut zwielichtig. Bemerkungen wie "glaube" und "sowiet ich sagen kann", in Zusammenspiel mit dem versteckt gehaltenen Bastlergerät passen in ndas Bild, wonach der Vk mit Absicht so einige Infos zurückgehalten hat und sich mit dem Kleingedruckten reinwaschen will und sich in Sicherheit wiegt.


    Würde mich mit ihm streiten, hätte ich vor dem Bieten diese Aussagen bekommen.

    SAWLE Nr. 203/333


    Skype: "lord_arsch"

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