Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Also, ICH würde dem Anbieter gerne eine reinschlagen.


    http://cgi.ebay.de/2x-Lidl-Bah…ckets?hash=item2eaaf0cb8e


    (Auktion ist beendet!)


    Das ist absichtliche Irreführung in reinster Form: 2 Tickethefte auf Foto, 2 Tickethefte in Überschrift !
    Verstehe nicht, wie dieser Verkäufer auf 100% bei über 400 Auktionen kommen kann.
    Aber wahrscheinlich ist das alles legal so, oder? Wegen der "Richtigstellung" in der Beschreibung, welche diverse Idioten überlesen haben?

  • Defekter Artikel - was tun ?


    Hallo,


    hab zum ersten mal ein Problem bei Ebay.


    Habe ein Autoersatzteil (gebraucht, aber lt. Bescheibung voll funktionsfähig) bei einem privaten Verkäufer ersteigert.
    Leider ist es Defekt und läuft nicht richtig (Steuergerät).


    Bei Privatverkauf ist ja Gewährleistung ausgeschlossen, aber gilt das auch bei Defekten, die schon bei Kauf waren....?


    Was kann ich machen? Geld zurück verlangen?
    Darf/Soll/Kann ich ihn negativ bewerten, wenn er es nicht zurück nimmt?


    Danke schon mal.

  • Re: Defekter Artikel - was tun ?


    Zitat

    Original geschrieben von Faro22
    Habe ein Autoersatzteil (gebraucht, aber lt. Bescheibung voll funktionsfähig) bei einem privaten Verkäufer ersteigert.
    Leider ist es Defekt und läuft nicht richtig (Steuergerät).


    Bei Privatverkauf ist ja Gewährleistung ausgeschlossen, aber gilt das auch bei Defekten, die schon bei Kauf waren....?


    Was kann ich machen? Geld zurück verlangen?
    Darf/Soll/Kann ich ihn negativ bewerten, wenn er es nicht zurück nimmt?


    Unabhängig davon, ob die Gewährleistung korrekt ausgeschlossen wurde (wobei ich persönlich diese Diskussion total daneben finde, da jeder versteht was man als Verkäufer beabsichtigt, egal wie oder wie oft man welchen ominösen Satz in seine Auktionen rein schreibt...), kann dir auch ein Privater natürlich nicht einfach irgendeinen defekten Quatsch andrehen!
    Die Frage ist nur wieso funktioniert es bei dir nicht, bei ihm (angeblich) schon? Ist das Teil wirklich defekt?
    Sollte dem so sein, würde ich den VK informieren und Rücknahme verlangen, ganz einfach...!
    Sollte das alles klappen kan man ja durchaus auch positiv (oder neutral wenns kleine, lösbare Schwierigkeiten gibt) bewerten.
    Sollte alles nicht fruchten bewertet man natürlich negativ (und zieht man es natürlich je nach Betrag trotzdem durch)!

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Danke,


    das Steuergerät von mir war defekt.
    Das von Ebay gekaufte machte die gleichen Symptome.
    Das Autohaus hat dann eins aus nem Gebrauchtwagen zum Testen eingebaut, da der fehlerspeier leer war.
    Das geht !
    Also ist das von Ebay wohl defekt.


    Werde den Verkäufer bitten es zurück zu nehmen.
    Mal schauen, was passiert.

  • Ohn den Wortlaut des Angebots zu kennen kann man da nur spekulieren...

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Ohn den Wortlaut des Angebots zu kennen kann man da nur spekulieren...


    Das ist das was ich meinte mit den berühmten Sätzen wie "Keine Garantie nach EU-Recht" usw.
    Selbst wenn sie immer gleich in den Auktionnen drin stehen und demnach eine Art AGB arstellen, sollte jedem normal denkenden Bürger ja trotzdem klar sein was/ wie es gemeint ist...! :top:
    Spielt aber hier in sofern ja keine Rolle, da das Teil defekt ist.
    Außer es wurde als defekt verkauft... ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Das war zusätzlich zur Bescheibung der Wortlaut im Angebot:


    "Er hat bis zum Ausbau tadellos seine Dienste geleistet.
    Dennoch schließe ich als Privatperson jegliche Garantie- und Gewährleistungsansprüche aus."


    Ich denke, dass Garantie nicht besteht, wenn es während der Nutzung kaputt geht, aber wenn es schon defekt bei mir ankommt, hoffe ich doch, dass der Verkäufer da kulant ist.


    Werde berichten.


  • Wieso – der Verkäufer hatte ja schließlich 2 Tickethefte im Angebot. Und wer trotz unterstrichener Großschrift übersieht, dass man auch nur eines erwerben kann ... :rolleyes:

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