Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Hmm, okay. Ich habe dem Verkäufer jetzt mal geschrieben, mal schauen was rauskommt...

    Suche Nummer: D1 7246277 Nein, ich heiße nicht Schnaps...
    Wer so eine zu verkaufen hat -> PN

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Wissen, Erfahrung oder Fakt? Wenn letzteres der Fall ist, würde ich mich auf eine Quelle freuen. Ich meine, ich vertraue es, was du mir sagst, aber es muss auch der Drittverkäufer verstehen, dass es falsch war, wenn er mir Ware mit Branding ohne Nennung des Brandings verkauft. Da ist so eine Quellangabe hilfreich.


    Ich für meinen Teil komme nach einer Subsumtion des § 434 BGB zu diesem Ergebnis, da ein Providerbranding nahezu immer mit einer einschränkenden Funktion einhergeht (vorbelegte Tasten, störende und verzögerenden Startanimationen, weniger originale Klingeltöne, eingeschränkte Konfigurationsmöglichkeiten etc. pp.), so dass man bei einem ohne Hinweis verkauften gebrandeten Gerät regelmäßig zu einer negativen Abweichung der Ist- von der Sollbeschaffenheit kommt.


    Ganz genauso sah das auch das AG Potsdam mit Urteil vom 03.05.2005, Az.: 34 C 563/04. Dabei handelt es sich zwar nur um ein amtsgerichtliches (Versäumnis)urteil, aber dass die beklagte T-Mobile dagegen nicht vorging, spricht m.E. Bände.


    Vorliegend kommt für den Verkäufer erschwerend dazu, dass eine subjektive Beschaffenheitsvereinbarung getroffen worden ist ("kein Branding/ Simlock"). Anders als bei einem Verkauf, der sich zum Thema Branding ausschweigt kommt es hier gar nicht mehr auf eine negative Komponente des Brandings z.B. in der Form einer Funktionseinschränkung an, sondern darauf, dass das Handy entgegen der ausdrücklichen Vereinbarung gebrandet ist.



    digitalfan:


    Die Floskel "Da Privatauktion keine Rücknahme und Garantie" lässt sich ohne Weiteres als Haftungsauschluss i.S.d. § 444 BGB auslegen, mit der Folge, dass im Grunde keinerlei Mängelrechte mehr bestehen.


    Man wird bei Verwendung einer solchen Klausel im Rahmen eines ebay-Verkaufs aber davon ausgehen können, dass diese Klausel für eine mehrfache Verwendung vom Verkäufer konzipiert worden ist, mithin also Allgemeine Geschäftsbedingungen vorliegen. Da diese Klausel gegen ein Klauslverbot des § 309 BGB verstößt, ist sie unwirksam, so dass im Ergebnis die Haftung für Sachmängel dann doch nicht ausgeschlossen wäre.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Diese Handykleinzeug wird eventuell auch vom Ausland direkt versendet...oder:
    Versand als Warensendung, dauert ca. 1 Woche.


    Eventuell haut das auch hin: am 16.01 gekauft, am 18.01. bezahlt, am 20.01 Geld angekommen, am 23.01. versendet. (also, bis 30.01 abwarten und dann anmahnen)


    Ich habe am vergangenen Samstag eine Antwort des Verkäufers erhalten. Er habe die Ware am 18.01.2010 verschickt, er meinte in der Mail weiterhin, dass die Ware in den nächsten Tagen bei Ihnen sein müsste...


    Da fällt mir eigtl nichts mehr zu ein außer dass ich den Verkäufer meiden werde. Und das ist nun kein kleiner Händler, sondern jemand mit 40000+ Bewertungen :o


    Gruß

     iMac 27' Late 2012
     iPad Pro 12.9 Cellular 64GB
     iPhoneX 64 GB Spaegrau

  • Warensendungen oder Sendungen aus dem Ausland, gerade bei billigem Handykram üblich, können auch gut mal 2-3 Wochen unterwegs sein.

  • Wäre für mich zu akzeptieren, wenn der Artikelort laut Auktionsbeschreibung nicht Pforzheim wäre :D

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  • Zitat

    Original geschrieben von Miramal
    Wäre für mich zu akzeptieren, wenn der Artikelort laut Auktionsbeschreibung nicht Pforzheim wäre :D


    Das ist normal. Auch die Chinesen schreiben manchmal, dass die Ware in Frankfurt bei einem Zwischenhändler ist....Es ist für Handykram wesentlich billiger, die Ware von China aus zu senden (wegen porto + kein Zoll)

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Na da bin ich mal gespannt, was auf dem Päkchen steht.

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  • Handy bei eBay ersteigert - Falsche Artikelbeschreibung


    Hallo,


    ich bräuchte mal Eure Meinungen. Folgender Sachverhalt:


    Ich habe gestern ein hochpreisiges Handy in der Bucht ersteigert und nun kommen Dinge ans Tageslicht, die so in der Beschreibung nicht ersichtlich waren. Es handelt sich um ein hochpreisiges Handy (ich habe es für rd 500,- Euro geschossen). In der Artiklebeschreibung stand, das das Handy 1 Monat alt ist und maximal 5 Stunden im Gebrauch. Nun, ich habe vor dem ersteigern schon angefragt, von wann genau die Rechung ist und habe erst NACH der Auktion folgende Antwort erhalten:


    Weiss ich nicht, da nicht von mir gekauft! Aber das Handy gibts erst seit 2 Monaten :confused:


    Da habe ich erstmal gestutzt. 1. Gibts das Handy schon seit nem halben Jahr im europäischen Umland und in De auch schon seit 4 Monaten. 2. Bei einem 4 Wochen altem hochpreisigen Handy kann man doch davon ausgehen, das eine Rechnung vorhanden ist, oder??? Keine Garantie im Schadensfall, keine Garantie wie alt das Handy tatsächlich ist, keine Garantie wie lange das Handy im Gebrauch war.


    Ich habe den Betrag übrigens per Paypal bezahlt. Wie seht Ihr das? Liegt eine erheblich Abweichung von der Produktbeschreibung vor? Wer hat die Beweislast, wenn es darum geht nachzuweisen, das das Handy älter ist bzw wirklich nur einen Monat alt ist. Wie soll ich vorgehen. Ich habe ihm schon ein paar Mails gesendet aber bisher noch keine Reaktion erhalten. :( :flop:


    Ich hoffe auf viele Tips von Euch :top:


    Grüße

  • übrigens...


    ...Hat er das Handy ausdrücklich als Privatperson verkauft, seinen Berwertungen zufolge hat er aber schon so viele Handys verkauft, das der Verdacht nahe liegt das er es wohl (inoffiziell) schon gewerblich betreibt.

  • Poste mal den link zur Ebay-Auktion !
    Wenn die Rechnung nicht in der Artikelbeschreibung aufglistet war, dann kannst Du imho gar nichts machen, denn das Handy könnte ja zb. auch aus einer Vertragsverlängerung stammen,
    und der Kunde hatte noch gar keine Rechnung.
    Desweiteren hast Du auch ohne Rechnung einen Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller !
    Heutzutage wird kaum noch eine Rechnung verlangt, es wird der Barcode auf der Rückseite des Gerätes eingescannt.

    Jeder Tag, an dem du nicht lächelst, ist ein verlorener Tag! Charlie Chaplin

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