ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von t-tommy1
1. Ja, es sei denn, es ist dein Paket.
Wenn es wirklich das Paket ist, musst Du es auch wieder annehmen.
Du bist der Auftraggeber hinsichtlich des Rückversandes.
Die Vorgeschichte ist an der Stelle uninteressant. Soll die Post umsonst arbeiten?
2. Deine Vermutung war richtig.
Du hättest Das Paket nicht in der Form unaufgefordert wegschicken sollen.
Er wird Dir mit Sicherheit mitteilen, dass er das erste Auto nicht wiederhaben will
und Du damit machen kannst, was Du willst.
Kannst Du dir das bei der Gesamtsumme nicht denken?
3. siehe 1.
Gruß
Tommy
zu 1.: Mir ist klar, dass die Post nicht umsonst arbeitet. Aber ich sehe mich andererseits dazu verpflichtet, Dinge, die mir nicht gehören, zurückzusenden. Der Wartenwert spielt dabei keine Rolle.
zu 2.: Der Verkäufer hat mir rein nichts mitgeteilt. Ich kann mir denken, dass der Verkäufer das Auto wegen des geringen Wertes nicht wieder haben will. Dennoch ergibt sich deswegen nicht, dass ich der Eigentümer bin.
Ich habe es abgesendet, da der Verkäufer mir nicht mitgeteilt hat, dass ich das Auto behalten darf.