Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.


  • zu 1.: Mir ist klar, dass die Post nicht umsonst arbeitet. Aber ich sehe mich andererseits dazu verpflichtet, Dinge, die mir nicht gehören, zurückzusenden. Der Wartenwert spielt dabei keine Rolle.


    zu 2.: Der Verkäufer hat mir rein nichts mitgeteilt. Ich kann mir denken, dass der Verkäufer das Auto wegen des geringen Wertes nicht wieder haben will. Dennoch ergibt sich deswegen nicht, dass ich der Eigentümer bin.
    Ich habe es abgesendet, da der Verkäufer mir nicht mitgeteilt hat, dass ich das Auto behalten darf.

    Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

  • Ich häng mich mal mit meinem Problem rein...


    Hallo,


    ich habe folgendes Problem:


    Ich habe mir ein Netbook ersteigert, welches als "sehr sehr selten genutzt" und "neuwertig", mit beiliegender Rechnung (für eventuelle Garantieansprüche) angeboten wurde.


    Erhalten habe ich allerdings ein abgegriffenes Netbook, mit deutlichen Gebrauchsspuren und leichten Kratzer auf der Oberfläche, sowie auch einem fehlenden Fuss, so dass das Netbook auf dem Tisch nicht eben aufliegt und dadurch wackelt. Besonders ärgert mich aber, dass die Rechnung - welche Bestandteil der Auktion war - nicht beilag und auch nach mehrmaliger Aufforderung nicht nachgesendet wurde. Er ist auch nicht bereit, einen Preisnachlass zu gewähren. Seit dem gibt es keine Reaktion mehr von ihm.


    Ich habe Ebay informiert, doch habe ich bereits seit 3 Wochen keine wirkliche Hilfe bzw. Antwort bekommen. Ich wurde nur darauf hingewiesen, dass ich den Fall erstmal selber lösen solle und den Verkäufer kontaktieren solle (als ob ich nicht schon alles versucht hätte :rolleyes: ).


    Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung. Sonst hätte ich längst einen Anwalt konsultiert. Allerdings überlege ich, ob ich einfach zur Polizei gehen kann und ihn, wegen Betrugsversuch anzeigen kann?


    Gruß

  • Zitat

    Allerdings überlege ich, ob ich einfach zur Polizei gehen kann und ihn, wegen Betrugsversuch anzeigen kann?


    Wieso nur Versuch, es hat doch geklappt! Wenn Du die nötige Zeit und Zeugen für den Zustand des Geräts bei Ankunft bei Dir hast, solltest Du auf jeden Fall eine Anzeige machen. Manchmal bewirkt so eine Anzeige kleine Wunder, obwohl sich die strafrechtliche Bewertung nicht ändert, wenn man später versucht den Schaden auszugleichen. Selbst wenn es Dir nichts bringt, werden vielleicht nicht noch mehr Leute von diesem eBayer betrogen.

  • Da bin ich schon wieder!


    Bei mir diesmal wieder einer der nicht zahlen will!:flop:
    Diesmal werde ich aber nicht klein beigeben und es bei einer eBay-Verwarnung belassen und den Artikel wieder einstellen.


    Habe grünes Licht von meiner Rechtsschutzversicherung. :)

    Scheint ja mittlerweile ein „Volkssport“ zu werden in Auktionen mitzubieten bzw. hoch zu bieten und dann als Auktionsgewinner nicht zu bezahlen.
    Außer mit einer Verwarnung von eBay hat man ja mit keinen weiteren Konsequenzen zu rechnen.
    In diversen Foren (auch hier) wird ja dem Geschädigten geraten diese Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen und den Artikel wieder neu ein zu stellen.


    Auch wenn ich keinen Cent sehen werde, werde ich diesem „P.....“ Gehörig (rechtskräftig) einheizen so das er sich künftig überlegt, was er bei eBay macht.


    Und wenn irgendwann in der Mehrzahl diverser Internetforen zu lesen ist, dass so ein Verhalten Konsequenzen mit sich bringt, besteht die Hoffnung, dass es nur beim Gedanken des nicht bezahlen bleibt.

    Ich erinnere mich an die Zukunft, aber in die Vergangenheit kann ich nicht sehen.

  • Wenn du den Nachweis führen kannst, dass genau er einen Vertrag mit dir geschlossen hat, dann kann ja nichts mehr schief gehen :rolleyes:

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Wenn du den Nachweis führen kannst, dass genau er einen Vertrag mit dir geschlossen hat, dann kann ja nichts mehr schief gehen :rolleyes:


    Also rechtzeitig die Tastatur beschlagnahmen lassen und die Fingerabdrücke sichern...

  • eBay Problem, wie lösen?


    Hallo,


    ich habe momentan ein kleines Problem mit einem eBay Käufer.


    Zum Sachverhalt: Ich habe Mitte Dezember eine Olympus Mju Digicam bei eBay verkauft. Schön als Privatkauf deklariert und sonst alles in Ordnung.


    Ein paar Tage später meldet sich der Käufer ei mir und bittet um Wandlung, weil 1.) Ich von einer Amazon Rechnung sprach, ich aber auch nur von amazon einen Lieferschein bekommen habe, der aber wohl eine Rechnung über amazon ist und 2.) keine Speicherkarte dabei war, ich aber nur von einem Olympus MicroSD Speicherkartenadapter sprach.


    All meine Versuche es dem Käufer klarzumachen schlugen fehl, nun will er sein Geld zurück und falls nicht, droht er mit einer Anzeige.


    Das kann doch nicht wahr sein oder?


    Welche Möglichkeiten bleiben mir?


    Es geht um ca. 90€, leider habe ich keine Zeit mehr die Cam noch einmal einzustellen und mir schon Ersatz besorgt.


    Bitte um Hilfe.


    LG, Simon

    Apple MBP+iPad 2+iPhone 4
    Samsung Nexus & Nokia Lumia
    Fyve / Fonic / Play

  • erstmal gehört das hierhin:


    http://www.telefon-treff.de/showthread.php?s=&threadid=25728


    Zum Problem selbst:


    Ich habe noch nie einen reinen Amazon-Lieferschein erhalten.
    Entweder steht "Rechnung/Lieferschein" oder bei den neuen nur "Rechnung" drauf.
    Was soll das sein?


    Ansonsten, aussitzen!
    Er wird dich mit Sicherheit nicht anzeigen, weswegen auch?
    Hast Du mal einen Link zur Auktion?


    Gruß


    Tommy

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