ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Zudem hast du mit der Rücksendung alles Erforderliche getan (für die Rückerstattung des Kaufpreises). Nimm der Unternehmer die Retoure nicht an, gerät er in Annahmverzug und müsste für die Lagerungskosten und erneute Portokosten geradestehen.
Das ist ja recht interessant, müsste es sich doch eigentlich um ein "Standardproblem" handeln!? Ware wird im Zuge des Widerrufs zurückgeschickt, Händler lehnt die Annahme (warum auch immer) ab, und schupps hast du schon wieder den schwarzen Peter!? (Da du ja den Vertrag mit der Post geschlossen hast) Kanns doch eigentlich nicht sein?
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Zumal es für deinen Erstattungsanspruch völlig unerheblich ist, ob die Ware beschädigt beim Händler ankommt, da eben er die Gefahr der Rücksendung trägt.
Dann gäbe es aber ja eigentlich nie keinen Grund für den Händler die Annahme zu verweigern?