Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Zudem hast du mit der Rücksendung alles Erforderliche getan (für die Rückerstattung des Kaufpreises). Nimm der Unternehmer die Retoure nicht an, gerät er in Annahmverzug und müsste für die Lagerungskosten und erneute Portokosten geradestehen.


    Das ist ja recht interessant, müsste es sich doch eigentlich um ein "Standardproblem" handeln!? Ware wird im Zuge des Widerrufs zurückgeschickt, Händler lehnt die Annahme (warum auch immer) ab, und schupps hast du schon wieder den schwarzen Peter!? (Da du ja den Vertrag mit der Post geschlossen hast) Kanns doch eigentlich nicht sein?

    Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Zumal es für deinen Erstattungsanspruch völlig unerheblich ist, ob die Ware beschädigt beim Händler ankommt, da eben er die Gefahr der Rücksendung trägt.


    Dann gäbe es aber ja eigentlich nie keinen Grund für den Händler die Annahme zu verweigern?

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Hier sieht man halt schön die "Zweiteilung" des Rechts auch bei "Standardporblemen": Was nützt dir dir schönste Anspruch, wenn du ihn nicht durchsetzen kannst?


    Wenn der Käufer hier nicht die nötigen Kenntnisse und/oder finanziellen Mittel hat, sein Recht durchzusetzen, juckt das den wirtschaftlich überlegenen Händler gar nicht. Vermutlich spekuliert er halt drauf, dass der Käufer irgendwann genug hat und den Rechner behält.


    Ein Grund für eine berechtigte Annahmverweigerung fiele mir da schon ein: Wenn das Frachtgut derart beschädigt ist, dass es als Leistung nicht mehr akzeptabel ist und vor Ort darüber nicht entschieden werden kann, wie man weiter vorgeht. Dann sehen viele AGB der Beförderer vor, dass man die Annahme mit dem Vermerk "Fracht beschädigt" verweigert und die Fracht dann zur genaueren Prüfung an die Schadensabteilung des Frachtführers geht, wo dann entschieden wird.


    Dieses Problem wäre dann, vorausgesetzt der Verbraucher hat nicht grob pflichtwidrig verschickt / verpackt, aber alleine im Verhältnis Unternehmer - Frachtführer zu klären.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Moin,


    ich habe, wie im Thread weiter vorne zu lesen, ein Autoradio bei Ebay von privat ersteigert. Nachdem der Verkäufer mir per E-Mail nochmals zugesichert hat, dass das Radio alle von ihm angegeben Eigenschaften erfüllt, sah ich mich im Zugzwang und habe mit einem etwas mulmigen Gefühl das Geld per Paypal angewiesen. Das war am 26.10 (Datum der Paypalbestätigung). Zwischendurch habe ich mich mehrfach nach dem Paket und einer evtl. Trackingnummer erkundigt. Leider meldet sich der Verkäufer nicht. Die erste Antwort von ihm, in Bezug auf seine missverständlichen Auktionstext, hatte auch schon 5 Tage gedauert. Wie würdet ihr vorgehen? Welcher Zeitraum ist noch i.O.? Ich werde so langsam etwas stinkig.


    greetz

  • Ruhe bewahren,
    Es war ein Wochenende dazwischen. Mir ist es auch schon passiert, das ich das Paket zuhause stehen hatte und es einfach vergessen hatte.

  • Ich würde an deiner Stelle auch stinktig werden.
    Kommt aber bei Ebay auch bei mir in letzter Zeit so oft vor, dass Verkäufer / Käufer ewig brauchen. Kann man wohl nicht viel daran ändern. Du kannst ihm natürlich eine Frist zur Lieferung setzen (7-10 Tage), nach deren Ablauf du zurücktreten kannst. Aber spätestens wenn er die Fristsetzung erhält, wird er das Paket rausschicken. Damit du alles im Falle eines Falles auch beweisen könntest, müsste die Fristsetzung natürlich per Einschreiben erfolgen.
    Macht keinen Spaß mehr auf Ebay :mad:

  • Nur ein Gedankenspiel:


    wenn ich normalerweise neue Sachen kaufe, dann ist mir die Versiegelung bei ebay egal (wenn es sich um günstige Artikel handelt).


    Jetzt wollte ich mal ein neues Notebook kaufen und so was kostet einiges.


    Nehmen wir an, ich kaufe ein neues Notebook. Falls die Ware dann mit kaputten Siegel ankommt, könnte man so was zurückgeben?


    Normalerweise bin ich nicht so kleinkrämig, aber wenn es dann wirklich teure Geräte sind, dann wünsche ich auch ein neues Gerät zumal ja auch immer die Unsicherheit vorhanden ist, warum überhaupt das Siegel geöffnet wurde.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Widerrufsrecht?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Mach Dich vorher aber unbedingt ganz genau schlau was der Artikel wert. Gerade bei Elektronik gehen die Sachen bei eBay sehr sehr oft deutlich über dem Neupreis weg weil sich die Wahnsinnigen bis aufs letzte überbieten müssen.

  • so, nun hab ich mal wieder ein kleines problem.


    hab bei ebay einen kleinen artikel verkauft und als versandart dhl päkchen angegeben. der käufer hat auch bezahlt und ich das ganze als päkchen verschickt.
    so, nun ist er der meinung, dass päkchen wäre nie angekommen. ich glaube ihm aber irgendwie nicht, weil er unter anderem ein etwas zwielichtiges bewertungsprofil hat will ich mal sagen, viele negative und neutrale bewertungen.


    naja, mein standpunkt ist eigentlich, dass er sich bei gebotsabgabe darüber hätte im klaren sein müssen, dass nur unversichterter versand angeboten wird und er somit das risiko trägt, dass das päkchen nicht ankommt.


    sehe ich das richtig?

  • Naja, die Gerichte sehen das so: Der Verkäufer muss sicherstellen, dass die Ware beim Käufer ankommt. Da gabs schon einige Urteile zu. Demnach wärest du in der Beweispflicht. Da es aber wohl ein kleiner Artikel ist, wirds so weit sicherlich nicht kommen.
    Ich biete z.B. immer grundsätzlich Päckchen und Paket Versand an. Somit kann der Käufer selber wählen und hat es so selber in der Hand.

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