Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • RIESEN PROBLEM; HILFEE!


    Hallo,



    Hilfeeee was kann ich jetzt machen..


    Ich hatte einen Pc bei Ebay gekauft, der hatte das Wlanmodul defekt. habe ihn zurückgeschickt auf eigene Kosten, da die Firma mir falsche Versprechungen gemacht hat, das der Rücksendeaufkleber auf jeden Fall am selben Tag noch bei mir wäre. Das war nicht der Fall, ich dort angerufen, ja der kommt irgendwann, wann wüsste er nicht weil der Mitarbeiter irgendwann den Durchlauf macht...na toll...Ich habe ihn gefragt wenn ich die Versandkosten bezahle ob ich sie erstetzt bekomme: Er ja!


    Jetzt gings weiter, diese Firma hat das Paket mit dem Pc nicht angenommen, weil es angeblich beschädigt war.
    Es kam nun an mich mit Annahme verweigert zurück, es war minimal eingerissen aber man sah noch nicht mal den Pc, weil der eh nochmals dick eingepackt war...
    Ich habe im Beisein von DHl das Paket dick zugeklebt und mit Annahme verweigert wieder zurück gehen lassen...


    Nur jetzt läuft seit 2 tagen nix mehr in der Sendungsverfolgung.
    Ich bei Dhl angerufen, die sagten mir es ginge jetzt in die Paketermittlung, d.h. wenn in einem halben Jahr sich nix tut, würde es versteigert werden und ich hätte sowieso die Lagerkosten an der Backe...
    Sie könnte nur versuchen ob es noch in der Zustellbasis liegt und dann eine Email schicken das sie es mir nochmals zustellen, sie kann aber nix versprechen..
    Das ist eine bodenlose Frechheit von dem Verein. Die müssten bei Ebay gesperrt werden...
    Ich will mein Geld zurück, was soll ich jetzt machen, da ich per Paypal bezahlt habe, kann ebay wohl nix machen, und paypal auch nicht, da der Verein den Pc ja angeblich noch nicht erhalten hat...


    HILFEEE:::

  • Hast du dein Widerrufsrecht ausgeübt oder deine Mängelrechte ausgeübt (Reparatur, Ersatzlieferung eines mangelfreien PC, Rücktritt infolge Mangel)?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Gut, dann sollte mit Retournierung der Ware eine wirksam Widerrufserklärung vorliegen. Ich würde die Firma anschreiben und auf den erfolgten Widerruf in der Form der Warenretoure hinweisen, z.B. mit Hilfe einer Kopie des Einlieferungsbelegs des Pakets und hilfsweise den nochmaligen Widerruf mindestens in Textform erklären.


    Das Gute für dich ist, dass beim Widerruf der Unternehmer die Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt. Sofern du hier nachweisen kannst, das Paket an die Firma aufgegeben zu haben und auch keine grob ungeeignete Verpackung vorlag bist du aus dem Schneider.


    Der Unternehmer gerät automatisch spätestens 30 Tage nach Zugang der Widerrufserklärung in Schuldnerverzug. Da deren Zugang hier aber strittig ist, würde ich mit dem Schreiben an die Firma gleich die Rückerstattung von Kaufpreis, Rücksendekosten (und ggf. auch Hinversandkosten) anmahnen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Danke dir, ich habe den Einlieferungsschein, wie mahne ich das am besten an? Denn die haben ja die Annahme verweigert die im Originalkarton unbeschädigt an sie ging? Sie meinten ja der wäre beschädigt gewesen?!
    Jetzt ist das Paket irgendwo, selbst dhl kann nicht genau sagen wo das Paket genau ist, ob im Zustellzentrum bei uns in der Nähe oder Im Paketermittlungszetnrum wo ich die Lagergebühren tragen müsste.
    Kannst du mir beim formulieren helfen?
    Wäre dir sehr dankbar...

  • Konkrete Handlungsanweisungen kann ich dir nicht geben ;)


    Zum Verständnis: Da eben der Unternehmer Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt ist es für dich völlig egal, was mit dem Paket nach Ablieferung bei DHL damit geschehen ist. Sollte DHL das Paket an dich zurückleiten, müsstest du es aufheben, kannst die Ware also nicht entsorgen oder veräußern.


    Zur Formulierung:


    Für die Überschrift böte sich das Wort "Mahnung" an. Nach einer alllgemeinen Begrüßungsformel würde ich direkt auf den Sachverhalt eingehen, also darlegen, dass ein Kaufvertrag vom xxxxx mit Artikelnummer yyyyy vorliegt und dieser gem §§ 312d, 355 BGB durch konludente Widerrufserklärung vom zzzzz widerrufen worden ist.
    Als Beweis wird der DHL-Einlieferungsschein vom zzzzzzz in Kopie angeboten.


    Dann könnte ein Hinweis kommen, dass der Unternehmer spätestens jetzt Kenntnis vom erfolgten Widerrufs hat. Für den Fall, dass die Annahmeverweigerung des Pakets eine fahrlässige Zugangsvereitelung darstellt wird hiermit nochmals unverzüglich hilfsweise die Erklärung des Widerrufs wiederholt.


    Schließlich folgt eine eindringliche Aufforderung, den in Folge Widerruf geschuldeten Betrag i.H.v. xxx,xx € (Kaufpreis, Rückversandkosten, ggf. Hinversandkosten) unverzüglich auf Konto yyyy zu bezahlen. Nicht erforderlich, aber ggf. hilfreich für ein Bestimmen einer verschuldeten Nichtzahlung ist das Setzen einer Zahlungsfrist, also z.B. bis spätestens 05.11.2009 hier eingehend.


    Zur Entlastung kann ein abschließender Hinweis auf die Regel des § 357 II 2 BGB nicht schaden, eben dass du mit Ablieferung des korrekt adressierten Pakets deine Pflicht erfüllt hast und für Annahmeverweigerung und daraus folgenden Sendungsverlust rechtlich nicht einstehen musst.


    Bliebe noch zu klären, ob das Paket binnen eines Monats nach Abschluss des Kaufvertrags bei DHL abgeliefert worden ist. Wenn nicht, wäre der Widerruf verfristet.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Berichte mal, wie´s weitergeht...

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  • Hi,


    kurze Zwischenfrage:


    Ist es rechtlich einwandfrei, das jmd. für eine ebay Auktion ausschliesslich Paypal-Zahlungen akzeptiert und keine Überweisung?


    Ich hab's bei einer Auktion wirklich überlesen und jetzt will der Verkäufer keine Bankverbindung übermitteln weil ihm das zu unsicher sei und die Transaktion abbrechen.

  • Nochmal zu meinem Thread:
    Jetzt lag gerade im Briefkasten eine Postkarte mit folgendem Schreiben:
    Ihre Sendung konnte leider nicht an den von ihnen bezeichneten Empfänger abgeliefert werden. Gründe können sein dass er die Annahme verweigert hat.
    Ist uns eine Ablieferung nicht möglich, sind wir verpflichtet, die Sendung ihnen als Absender zurück zugeben.
    Sie haben trotz entsprechender Auforderung die SEndung nicht zurück genommen. Dazu sind sie jedoch aufgrund des von Ihnen geschlossenen Beförderungsvertrages verpflichtet. Dieser Vertrag begründet unsererseits eine Verpflichtung zur Beförderung und Ablieferung an den Empfänger, notfalls auch Zurückgabe an den Absender. Nicht jedoch zu weiteren Transporten, Zustellversuchen und Lagerungen. Uns entstehen durch Ihr Verhalten zusätzliche Kosten für die Verwahrung und gesonderte Beförderung ihrer SEndung in Höhe von mindestens 20 Euro, die nicht durch das Beförderungsentgelt abgedeckt sind. Möchten Sie die Sendung nicht zurücknehmen usw. dann wird versteigert usw........


    Aus diesem Grund fordern wir Sie auf, die SEndung ihrer Pflicht entsprechend zurück zu nehmen und die darauf ruhenden Kosten zu bezahlen...Bitte senden Sie uns die Karte innerhalb von 7 Tagen zurück...


    Ankreuzen kann man: Erneute Zustellung an meine Anschrift incl. Zahlung Beförderungsentgelt


    Erneute Zustellung an Nachbarn mit Namen:


    Versteigern /oder Vernichten .....


    Was soll ich jetzt machen?
    HILFEEE!
    Der Ebayhändler hat heute noch nicht auf meine Emails reagiert obwohl er samstags da ist...soweit ich weiss..


    Ich weiss ja auch nicht welche Kosten in Welcher Höhe auf mich zukommen, das wird ja nachher über 100 Euro Lagerungskosten und Bearbeitung und der Pc hat 269 Euro gekostet...Eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht...

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