Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von elknipso
    Da kann ich es durchaus verstehen, dass VK gegen unberechtigte negative Bewertungen vorgehen.


    Ja, aber in diesen Fällen geht es um ein grundsätzliches Vorgehen gegen jeden Negativbewerter, vor allem auch gegen alle sachlichen und offensichtlich berechtigten.

  • nurLeser:


    Ist der Ruf erst ruiniert, uriniert es sich ganz ungeniert ;)


    Da gibt es doch ganz andere Kaliber, Stichwort Internetvertragsfallen. Da wird den Leuten auf's Übelste widerrechtlich mit Haftstrafe, Lohnpfändung, Information des Arbeitgebers etc. gedroht.


    Wenn sich eine große Menge an Geschädigten konzertiert an Staatsanwaltschaft und Kammer wenden, und idealerweise noch die Medien mitmischen, kann sich da vielleicht etwas tun. Die Verfahren verlaufen, wenn sich der "Kollege" nicht auffällig plump angestellt hat, meist im Sande. Eine Krähe...


    Der Name ist natürlich recht schnell verbrannt, vgl. etwa nur Tank und Günther. Dann heißt es kreativ werden. Muss halt ein Inkassounternehmen unter frischer Firma gegründet werden ;) Oder man lässt sich rasch adelig adoptieren, wie der Günni.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Wenn sich eine große Menge an Geschädigten konzertiert an Staatsanwaltschaft und Kammer wenden, und idealerweise noch die Medien mitmischen, kann sich da vielleicht etwas tun. Die Verfahren verlaufen, wenn sich der "Kollege" nicht auffällig plump angestellt hat, meist im Sande. Eine Krähe...


    Du meinst also, weder eine Anzeige wg. Nötigung noch irgendeine Beschwerde / Anzeige bei der Anwaltskammer hätte Aussicht auf Erfolg, bzw. wäre sinnvoll?
    Ich lass mir so ungern folgenlos drohen...
    Ist übrigens eine Kanzlei aus dem Saarland, falls Du interesse hast schick ich Dir den Namen auch gerne per PN.

  • Ich vermute - ist natürlich ohne Kenntnis der Schreiben schwer zu sagen - dass hier keine Strafbarkeit vorliegen wird.


    Letztlich kann man vermutlich bei fast jeder negativen Bewertung irgendwie vertreten, dass die gelöscht werden muss - ein Anwalt ist keineswegs verpflichtet, der Meinung der Rechtsprechung zu sein. Und ob die "Drohung" "lösch die Bewertung" oder ich verklag Dich eine Nötigung darstellt, ist eh zweifelhaft.


    Etwas anderes wäre es, wenn Du dem Anwalt bewusstes Vortragen der Unwahrheit
    nachweisen könntest - dürfte aber schwer werden.


    Die Kanzlei interessiert ich aber - gerne per PM. ;)

  • Frage zu Auktionsformulierung


    Moin,


    ich habe gerade, vieleicht etwas voreilig, ein Autoradio ersteigert.
    Ich bin aufgrund der Formulierung davon ausgegangen, das ein Navi mit an Bord ist:



    Im Nachhinein ist mir erst aufgefallen, das in der Produktbeschreibung steht, das GPS optional ist. Ohne Navi ist es für mich eigentlich nicht interessant. Ich bin mir noch unsicher, ob ich zu dämlich bin, oder ob die Formulierung irreführend ist. Was denkt Ihr?


    Gruß

  • Wo steht die Produktbeschreibung? Auch im Angebotstext?


    Link wäre ideal.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Von Haus aus ist da kein GPS drinnen. Die Modelle mit GPS haben 2 SD Slots. Einen Slot für due Software und Karten, den anderen für mp3 oder Videos.


    Die Modelle mit GPS sind i.d.R. nicht wesentlich teurer, jedoch wird die GPS Software dort entweder garnicht, oder nur als Demo auf der SD Karte mitgeliefert. Auch dort musst Du also die Software noch extra kaufen. Wenn GPS dabei ist, ist immer die "GPS-Maus" mit im Lieferumfang, daran kann man es erkennen.


    Da läuft dann ein knapp bemessenes Windows CE 5.0. Kauf auf jeden Fall die GPS Software, die als Demo beiliegt, andere läuft nicht oder evtl. nicht perfekt ohne größeren Aufwand.


    Die GPS box dazu gibt es als Zusatzteil. Vielleicht liefert er die ja mit.

  • Aus meiner Sicht bekäme der Verkäufer Probleme, bestünde er auf Erfüllung. Er schreibt in der Artikelbezeichnung "mit Navi" und in der Artikelbeschreibung "Das Radio beherrscht neben GPS Navigation (...)". Beides trifft nicht zu.


    Daran ändert auch die dazu widersprüchliche Angabe in der Produktbeschreibung "GPS CAN BE ADDED TO THIS MODEL GPS können zu diesem Modell hinzugefügt BE" nichts.


    Ich hoffe, es wurde noch nicht bezahlt.


    Ich würde den Verkäufer darauf hinweisen, dass das Radio ohne das zusätzliche Modul nicht der Artikelbeschreibung entspricht, dem Käufer somit Mängelrechte zustünden.


    Hilfsweise käme vor Gefahrenübergang noch eine Anfechtung wegen eines Irrtums über eine verkehrswesentliche Eigenschaft in Betracht.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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