Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Klar, die Sortierung nach "beliebteste Artikel" ist einfach schwachsinnig, denn ebay ist ein Auktionshaus, da will ich zu 95% sehen, was bald endet...


    Aber das ist doch einstellbar: Sobald ich angemeldet bin in "Ansicht anpassen" und dann in "weitere Optionen" gehen. Fertig!

  • Tatsächlich!


    Vor ein paar Monaten gab es diese Möglichkeit m.E. noch nicht.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter ...


    Als Verkäufer würde ich eh nie den Bilderservice von ebay nutzen. Es gibt zig bessere und v.a. kostenlose Hostingseiten.


    Könntest Du mir kurz erklären, wie das geht? Ich habe das schonmal mittels abload.de versucht, bin aber kläglich gescheitert.

    - still loving WebOS -

  • Bigbamboo,


    hier kannste auch große Bilder abloaden. Kostenlos. Das Tool ist selbsterklärend.

    Ein altes skandinavisches Sprichwort sagt:
    Gelber Schnee schmeckt nicht nach Zitrone!

  • Hallo,


    ich habe mir ein Schachbrett bei Ebay für 1.- Euro ersteigert. Als Versandkosten wurden 16.- Euro aus Österreich nach Dtld. angegeben. Ich habe das Schachbrett samt Figuren erhalten. Das Schachbrett ist vermutl. auf dem Versandweg auseinandergebrochen.


    Da sich der Verkäufer nicht meldet, würde ich den Schaden gerne selbst bei DHL melden. Kann ich mit dem Paket zur Post und reklamieren? Was wird mir erstattet?


    PS: die Schachfiguren sind die 17.- Euro wert, das Brett ist mehr oder weniger Schrott.

  • Zitat

    Original geschrieben von frotto
    Da sich der Verkäufer nicht meldet, würde ich den Schaden gerne selbst bei DHL melden. Kann ich mit dem Paket zur Post und reklamieren? Was wird mir erstattet?


    Nein. Mit der Annahme des Paketes durch Deine Unterschrift hast Du bestätigt, dass alles einwandfrei in Ordnung ist.

  • Eine Nachbarin hat das Paket entgegengenommen. Außerdem war das Paket äußerlich unversehrt. Erst nachdem ich das Paket geöfnet habe, konnte ich den Schaden feststellen.

  • Zitat

    Original geschrieben von frotto
    Eine Nachbarin hat das Paket entgegengenommen. Außerdem war das Paket äußerlich unversehrt. Erst nachdem ich das Paket geöfnet habe, konnte ich den Schaden feststellen.


    Dann könntest Du eine Chance haben. Nennt sich "verdeckter Transportschaden".

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Für mich reine Einschüchterung...


    Aus gegebenem Anlass möchte ich nochmal an diese Anwaltsdrohungen nach berechtigter negativer Bewertung anknüpfen.


    Stellt dies nicht möglicherweise schon eine strafbare Nötigung dar? Sachlichkeit und Richtigkeit der Bewertung vorausgesetzt.
    Und verhält sich der Anwalt nicht standeswidrig o.ä. wenn er trotz der trotz der Aussichtslosigkeit und Haltlosigkeit die ihm bekannt sein müssen solche Schreiben verschickt? Noch dazu wenn bewusst Tatsachen verdreht werden (Rücksendung wg. Widerruf vs. Rücksendung wg. mangelhafter oder falscher Lieferung z.B.)?


    Was ich mich auch frage: Was mag den Verkäufer solch ein Anwaltsschreiben kosten? Es handelt sich um einen dreiseitigen Schriftsatz der individuell auf den konkreten Fall und den Inhalt der Bewertung eingeht und nicht etwa um ein formularmäßiges Pauschalschreiben.


    Wie verzeifelt muss ein eBay-VK sein wenn er bei einem Bewertungsstand von 99,6% und sechstelliger Bewertungsanzahl jedem Negativbewerter so ein Schreiben schicken lässt (also ca. 200 im letzten Jahr).
    Und das bei Kleinpreisartikeln im Bereich unter 10€.
    Diese Energie und das Geld in Kundenservice investiert brächte wohl deutlich mehr.

  • Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    Wie verzeifelt muss ein eBay-VK sein wenn er bei einem Bewertungsstand von 99,6% und sechstelliger Bewertungsanzahl jedem Negativbewerter so ein Schreiben schicken lässt (also ca. 200 im letzten Jahr).
    Und das bei Kleinpreisartikeln im Bereich unter 10€.
    Diese Energie und das Geld in Kundenservice investiert brächte wohl deutlich mehr.


    Na ja du solltest aber auch bedenken, dass einwandfreie Bewertungen für viele professionelle VK "überlebensnotwendig" sind. Das ist noch nicht mal übertrieben. Fällt ein solcher VK unter einen bestimmten Schnitt muss er mehr Gebühren an eBay bezahlen und bekommt noch eine Menge anderer Nachteile.
    Da kann ich es durchaus verstehen, dass VK gegen unberechtigte negative Bewertungen vorgehen. Viele Käufer bewerten auch unfair, muss man einfach so sagen.
    Aber auf der anderen Seite sehe ich, bei einer berechtigten negativen Bewertung die sachlich formuliert ist, das drohen mit einem Anwalt auch noch als verzweifelter Versuch einer Einschüchterung.

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