ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
Wenn der Verkäufer ausdrücklich erwähnt, nicht mit der Kostenlosregelung einverstanden zu sein, und die Versandkosten ausdrücklich in sein Angebot mit aufnimmt, würde ich die Individualabrede als wirksam ansehen. D.h. Versandkosten sind dann lt. Angebot fällig.
Naja Lustig wird es dann in der Kaufabwicklung von Ebay.