Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Wenn der Verkäufer ausdrücklich erwähnt, nicht mit der Kostenlosregelung einverstanden zu sein, und die Versandkosten ausdrücklich in sein Angebot mit aufnimmt, würde ich die Individualabrede als wirksam ansehen. D.h. Versandkosten sind dann lt. Angebot fällig.


    Naja Lustig wird es dann in der Kaufabwicklung von Ebay.

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

  • Hatte ich neulich bei Paypalzahlung schon, da der Betrag nicht änderbar ist und bei einer zweiten Transaktion an den VK die "Sicherheitsüberprüfung" zuschlagen wollte, wegen 55 Cent :(

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von meon96
    Also ich weiß jetzt nicht ob das hier schon erwähnt wurde aber es gibt vermehrt Angebote von Privatverkäufern,da steht kostenloser Versand (Zwangskostenlosregelung) und weiter unten im Text findet man dann die Bemerkung das doch Versandkosten anfallen.


    Wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Wiedesprechende Angebotsangaben .


    Also ich habe dafür Verständnis, denn die Versandkosten fallen ja auch wirklich an. Ist eine Frechheit von eBay kostenloser Versand vorschreiben zu wollen.


    Wenn es vorher so eindeutig in der Auktion stand ist es doch in Ordnung. Steht Dir doch vollkommen frei darauf zu bieten oder nicht.

  • Wie sieht das aus wenn ich über ebay.de ein Handy in der Schweiz ersteigert habe. Was für zusätzliche Abgaben kommen noch auf mich zu?

    Erde, die uns dies gebracht,
    Sonne, die es reif gemacht,
    liebe Sonne, liebe Erde,
    euer nie vergessen werde!

  • Gibt der Verkäufer auf dem Paket den Wert der Ware an, und ich bekomme dann eine gesonderte Rechnung vom Zoll?

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  • Zitat

    Original geschrieben von Muggs85
    Gibt der Verkäufer auf dem Paket den Wert der Ware an, und ich bekomme dann eine gesonderte Rechnung vom Zoll?


    Wenn der Verkäufer eine Rechnung mit schickt und es nicht als Geschenk (Gift) verschickt, dann kann der Zoll die Gebühren sofort berechnen. Ansonsten wirst du aufgefordert Belege mitzubringen, also Rechnung (sofern vorhanden) Oder Paypalbeleg z.B.


    Und dann kommt meisten 19 EUst drauf und gegebenenfalls Zoll, sofern es sich um ein Produkt handelt auf das Zoll erhoben wird.

  • Wenn er es (glaubhaft) angibt, kannst du es entweder beim Postboten bezahlen oder musst es beim Zoll abholen. Glaubt der Zoll der Angabe auf dem Paket nicht, machen die es auf und recherchieren den Marktwert in Dtl.

  • Kein Problem im eigentlichen Sinne, sondern nur eine Frage:


    Verkäufer gewerblich
    a.) Käufer mit einem privaten Account
    b.) Käufer mit einem gewerblichen Account


    Gibt es einen rechtlichen Unterschied hinsichtlich der Gewährleistung, des Versandrisikos etc.?


    Wie sieht es aus, wenn der Kauf rein privaten Zwecken diente?

  • Zitat

    Original geschrieben von Vengo
    Kein Problem im eigentlichen Sinne, sondern nur eine Frage:


    Verkäufer gewerblich
    a.) Käufer mit einem privaten Account
    b.) Käufer mit einem gewerblichen Account


    Gibt es einen rechtlichen Unterschied hinsichtlich der Gewährleistung, des Versandrisikos etc.?


    Selbstverständlich gibt es rechtliche Unterschiede. In Konstellation a) liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor, bei Konstellation b) nicht.


    Liegt ein solcher vor, gibt es Unterschiede, die sich direkt aus dem Gesetz ergeben (bspw. Gefahrtragung beim Versand) und Unterschiede in der rechtlichen Gestaltbarkeit (z.B. Verjährung der Mängelrechte beim Nicht-Verbrauchsgüterkauf grds. auch 2 Jahre, Mängelrechte können hier durch vertragliche Gestaltung aber wirksam ausgeschlossen werden, beim Verbrauchsgüterkauf jedoch kein wirksamer Ausschluss möglich).


    Zitat


    Wie sieht es aus, wenn der Kauf rein privaten Zwecken diente?


    Wenn die gekaufte Sache überwiegend privat genutzt wird, handelt der Unternehmer-Käufer hier im Einzelfall als Verbraucher, mit der Folge dass ebenfalls ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt. Diese überwiegend (bei "dual-use") oder rein private Nutzung hat er allerdings nachzuweisen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

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