Ich bin nicht der Ebayexperte, aber ich denke nicht, das eine Löschung einer negativen Bewertung einklagbar ist...
Es ist die freie Meinung.
Aber es kommt darauf an was Du in der Bewertung geschrieben hast.
Ich denke auch nicht, das man verklagt werden kann wenn man die Wahrheit über diesen Ebaydeal schreibt.