Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Ich bin nicht der Ebayexperte, aber ich denke nicht, das eine Löschung einer negativen Bewertung einklagbar ist...


    Es ist die freie Meinung.


    Aber es kommt darauf an was Du in der Bewertung geschrieben hast.


    Ich denke auch nicht, das man verklagt werden kann wenn man die Wahrheit über diesen Ebaydeal schreibt.

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  • Naja, man kann natürlich nicht schreiben, was man will => Was hast du denn geschrieben und was ist vorgefallen?

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Ich hatte meinen Beitrag noch mal editiert, aber hier noch einmal:


    "In der neg. Bewertung ging es darum, dass der Verkäufer falsche Ware geliefert hat und die Rücksendekosten (2 Wochen nach Rücksendung) immer noch nicht erstattet hatte (trotz Email von mir). Nach neg. Bewertung kam sofort Email, dass die Kosten erstattet werden. Hat dann aber weitere 2 Wochen gedauert, bis es auf meinem Paypal-Konto war."


    Genauer Text: "Falsch gelieferte Ware -sehr zäher Kontankt -Kosten Rückporto nicht erstattet"


    Der Anwalt bemängelt, dass unter "zäher Kontakt" für keinen ersichtlich ist, was damit genau gemeint ist. Als zweites bemängelt er, dass ich keinen Anspruch darauf habe, ihn wegen des Rückportos neg. zu bewerten, da Artikel unter 40 Euro ist und er somit nicht verpflichtet ist, diese zu erstatten.


    Das ist aber nur der Fall, wenn man es wegen nicht-gefallen zurückschickt. Es ging hier aber um eine Rücklieferung, weil falsche Ware geliefert wurde und kein korrekter Ersatz geliefert werden konnte. Und in dem Fall muss er die Kosten erstatten (steht sogar in seinen eigenen AGBs).


    Vielen Dank und Grüße
    Matthias

  • Also wenn es so in den AGBs von Ihm steht, was will er dann noch?



    Jeder der der deutschen Sprache mächtig ist und nicht auf den Kopf gefallen ist, weiss was mit "zäher Kontakt" gemeint ist.


    Ich würde mich nicht weiter darum Kümmern....

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  • Zitat

    Original geschrieben von Skibba
    Das ist aber nur der Fall, wenn man es wegen nicht-gefallen zurückschickt. Es ging hier aber um eine Rücklieferung, weil falsche Ware geliefert wurde und kein korrekter Ersatz geliefert werden konnte. Und in dem Fall muss er die Kosten erstatten (steht sogar in seinen eigenen AGBs).


    Ich würde den Anwalt freundlich darauf hinweisen. Damit sollte die Sache erledigt sein, da hier der Sachverhalt klar sein dürfte.


    Nach dem geschilderten Fall hat sich der Händler die negative Bewertung ja deutlich verdient.

  • Zitat

    Original geschrieben von Skibba


    Der Anwalt bemängelt, dass unter "zäher Kontakt" für keinen ersichtlich ist, was damit genau gemeint ist. Als zweites bemängelt er, dass ich keinen Anspruch darauf habe, ihn wegen des Rückportos neg. zu bewerten, da Artikel unter 40 Euro ist und er somit nicht verpflichtet ist, diese zu erstatten.


    Das ist aber nur der Fall, wenn man es wegen nicht-gefallen zurückschickt. Es ging hier aber um eine Rücklieferung, weil falsche Ware geliefert wurde und kein korrekter Ersatz geliefert werden konnte. Und in dem Fall muss er die Kosten erstatten (steht sogar in seinen eigenen AGBs).


    Für mich reine Einschüchterung...



    Vermutlich spielt der RA wegen der "zähigkeit" auf eine zu allgemeine Formulierung an, siehe z.B. hier


    http://dejure.org/dienste/vern…chung?Text=1%20C%20457/04


    Da aber sonst konkrete Tatsachenbehauptungen in der Bewertung aufgestellt worden sind, halte ich das für nicht schädlich, da man trotz der Äußerung "zäher Kontakt" von einer Sachlichkeit der Bewertung sprechen kann.


    Natürlich hätte der Unternehmer auch bei einem Widerruf die Rücksendekosten zu tragen gehabt, da hier eine falsche Sache geliefert worden ist, die gelieferte mithin nicht der bestellten Sache entspricht.


    Siehe § 357 II 3 letzters Hs. BGB.


    Muss ja ein kompetenter RA sein :D

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • moin


    habe vor nem monat ein 6310i bei ebay gekauft...direkt überwiesen...


    abgesehen davon dass der verkäufer erst nach 3 wochen verschickt hat war das handy total vermackt und es sieht so aus als ob jemand das cover schlecht abgeklebt und dann mit silber drüberlackiert hätte...


    angepriesen wurde es als "wie neu" und dass es nur in der verpackung gelegen hätte...den karton hat er übrigens nicht mitgeschickt...handy hat über 60 stunden auf der uhr...


    link zur auktion:
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…&ssPageName=STRK:MEWNX:IT



    verkäufer antwortet auf emails meinerseits überhaupt nicht mehr...habe ihn nun dem ebay-sicherheits gemeldet...


    meint ihr, eine anzeige bei der polizei bringt etwas? habe die befürchtung die nehmen mir das handy als beweismaterial weg und die anzeige wird eingestellt...


    hat jemand erfahrungswerte??


    gruß

  • Das ist primär eine zivilrechtliche Angelegenheit. Man kann nicht immer Betrugsvorsatz unterstellen, nur weil mangelhaft geleistet wird.

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  • Wenn jemand schreibt "wie neu", ein Foto von einem 6310i ohne Gebrauchsspuren in die Auktion einfügt, und dann ein Handy verschickt dass schlecht abgeklebt und dann mit Silber besprüht wurde ist kein Betrugsvorsatz?

  • Was mein größtes Problem bei eBay ist, ist das die Käufer anscheinend kein Bock haben Bewertungen abzugeben. Hab nun fünf verkäufe bei denen ich nun seit zwei Wochen auf eine Bewertung warte (habe bereits jeweils eine abgegeben). Eine Nachricht scheint auch nichts zu bewirken...


    Kann man da nichts über die eBay-Männer Regeln um die Käufer zu zwingen eine Bewertung abzugeben?

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