Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • abgelaufene ebay Auktionen


    Hallo,
    ja, den Cache von Google nutze ich, jedoch ist der auch sehr beschränkt und die Ergnisse sind sehr unübersichtlich. Eine Idee hätte ich noch: Wenn ich die Bewertungen des Mitglieds filtern könnte, hätte ich ja auch ein Großteil der abgelaufenen Auktionen.
    Vielen Dank und viele Grüsse
    Jürgen

  • So jetzt habe ich endlich auch mal ein Problem mit einem Verkäufer aus Österreich. Ich habe ein R310s ersteigert, bei dem in der Artikelbeschreibung zum Thema Simlock ein Doppelstrich (--), also kein Eintrag stand. Das Handy hat jetzt natürlich einen Simlock. Der Verkäufer meint, auf diesen Mangel angesprochen, dass er nirgendwo geschrieben hätte, dass es keinen Simlock hätte. Angeboten wurde das R310s bei eBay Deutschland und im Text hat er auch nichts dazugeschrieben.


    Meiner Meinung ist gerade der Simlock doch ein Mangel, der auf jeden Fall hätte erwähnt werden müssen. Wenn auch nicht im Text, dann doch wenigestens unter der Rubrik "Simlock". Aber das hat er ja versäumt.


    Wie seht ihr diesen Mangel? Muss auf den Simlock hingewiesen werden?



    Gruß
    CK1

  • Wenn schon bei der Beschreibung unter "Simlock" nichts steht, dann gibt's da nichts mehr zu diskutieren. Eine ganz klare Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit.

  • Zitat

    Original geschrieben von CK1
    dass er nirgendwo geschrieben hätte, dass es keinen Simlock hätte.


    genau das hat er mit dem "--" ja IMHO unmissverständlich getan - er sollte sich vielleicht seine eigene AB nochmal durchlesen ...

    ‚Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.‘ (Kaiser Wilhelm II.)

  • Mir wurde die Angebotsgebühr mehrmals berechnet.
    Ich hatte 3 mal den gleichen Artikel wiedereingestellt.


    Bis vor kurzem wußte ich nicht mal,dass die nur EINMAL die Angebotsgebühr berechnen dürfen,wenn es nicht verkauft wird.
    Hatte schon mal jemand so einen Fall?Langsam glaube ich,die machen das mit Absicht...wenn es jemand nicht merkt,Geld einsacken und gut ist...

    Vertrauensliste:
    #1

  • Der Artikel hätte nach dem zweiten Einstellversuch auf verkauft werden müssen, damit die Angebotsgebühr nicht zweimal berechnet wird.


    Manchmal lohnt es sich, den Artikel zu 1€ dann selber mit einem Zweitaccount zu kaufen ;)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Sachverhalt:


    Ich habe am 14.7.09 einem Verkäufer eine negative Bewertung gegeben.


    Heute kommt Schreiben vom Anwalt, dass ich die doch gefälligst zurücknehmen soll. Dazu solle ich mich bis morgen (13.08.09) bei dem Verkäufer melden. Ansonsten gibt es Klage auf Löschung der Negativbewertung sowie Schadenersatz.


    Jetzt meine Frage: Von angemessener Fristsetzung hat der Anwalt wohl noch nichts gehört, denke mal, dass geht mehr um Einschüchterung. Aber es gibt da wohl eine "Verjährungsfrist", dass der Verkäufer innerhalb eines Monats nach der neg. Bewertung "Einspruch" erheben muss, sonst kann er dies nicht mehr tun?! Deswegen denke ich mal, hat der Anwalt auch die kurze Frist so gesetzt. Nun ist das ja keine angemesse Fristsetzung.


    Was jetzt tun? Was passiert wenn ich mich nicht melde und die "Frist" vestreichen lasse bzw. ich kann ja auch gar nicht mehr vernünftig (per Einschreiben) dazu äußern? Ist es dann nicht zu spät für den Verkäufer oder hätte er dies gar nicht über Anwalt regeln müssen, sondern kann gleich auf Löschung klagen, wenn er dies bis 14.08.2009 tut?


    Edit: in der neg. Bewertung ging es darum, dass der Verkäufer falsche Ware geliefert hat und die Rücksendekosten (2 Wochen nach Rücksendung) immer noch nicht erstattet hatte (trotz Email von mir). Nach neg. Bewertung kam sofort Email, dass die Kosten erstattet werden. Hat dann aber weitere 2 Wochen gedauert, bis es auf meinem Paypal-Konto war.


    Grüße
    Matthias

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