Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    Dann hat der Händler Pech.
    Der trägt natürlich auch bei der Rücksendung das entsprechende Risiko.


    :confused: Aber der wird doch sagen "nix angekommen, beweisen Sie, dass Sie die Folie überhaupt verschickt haben"


    Grüße
    Skibba

  • Zu zweit auf die Post gehen, Einlieferungsbeleg (für die Briefmarke etwa) mitnehmen.
    Alternativ/ zur Sicherheit die günstigste Versandart nehmen die sich nachweisen lässt.

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi


    Alternativ/ zur Sicherheit die günstigste Versandart nehmen die sich nachweisen lässt.


    Wozu?
    Der Händler hat hier ja eindeutig den Versand als normalen Brief gewünscht - und da trägt er ohne jeden Zweifel die Gefahr des Unterganges auf dem Rückweg selber. Alleine.

  • Zitat

    Original geschrieben von vip-in
    aber auf diese email von ebay solltest du "fairer" weise reagieren, steht wohl irgendwas drin vonwegen "aktion abbrechen"!? das musst du dann bejahen/zustimmen, ebay weiß dann, dass der verkauf nicht zustande kam und der verkäufer erhält eine gutschrift. so sollte es bei gewerblichen verkäufen auch sein.


    Jup, das habe ich gemacht, ansonsten bekomme ja seitens ebay eine Mahnung. :)

    Chinese aus Bremen

  • Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    Wozu?


    Der Händler hat hier ja eindeutig den Versand als normalen Brief gewünscht


    Um sicher zu gehen uns sich unnötigen zusätzlichen Streß zu sparen!? :rolleyes:


    Wo steht das?

    Zitat

    Original geschrieben von Skibba
    Nun möchte der Händler lediglich die Briefkosten (0,55 Eur) bezahlen.


    Daß es im Fall der Fälle so wäre wie du geschrieben hast weiß ich auch, aber ich denke Skibba hat da ebenso seine Bedenken wie ich! ;)


    Noch nen Vorschlag:
    Schreib den Händler an und weise ihn nochmal darauf hin, daß er das Risiko zu tragen hat, auch bei unversichertem Versand!
    Vielleicht "einigt" ihr euch ja auf versicherte Rücksendung? ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von Hamasaki
    Muss ich wirklich die Einstellgebühren bezahlen?


    Nein, siehe § 357 IV BGB.


    Skibba:


    Ich würde mich ohne Zeugen nicht auf den einfachen Brief einlassen.




    Unsinn.


    Nach deiner Ansicht wäre der Verkäufer bei einem Versendungskauf, der nicht Verbrauchsgüterkauf ist und bei welchem Versand ohne dokumentierte Einlieferung vereinbart ist auch dann frei, wenn er die Ablieferung an den Frachtführer nicht nachweisen kann. Das sieht die Rspr. anders.


    Zwar knüpft § 447 I BGB den Übergang der Gegenleistungsgefahr an die Ablieferungshandlung und § 357 II 2 BGB bürdet dem Unternehmer generell die Gefahr der Rücksendung auf.


    Dennoch muss § 357 II 2 BGB so verstanden werden, dass der Unternehmer erst nach Ablieferung für den Untergang verantwortlich ist. Dies ergibt sich zum einen aus dem Wortlaut (Gefahr der Rücksendung). Zum anderen deswegen, weil vor Ablieferung der Vebraucher für etwaige Verschlechterungen / den Untergang der Kaufsache nach anderen Vorschriften verantwortlich ist.


    Passiert dem Verbraucher, der bereits widerrufen hat auf dem Weg zur Post beim Transport der paketversandfähigen Kaufsache ein Unfall, bei welchem die Kaufsache untergeht, fällt dies (noch) in seine Risikosphäre.


    Der widerrufende Verbraucher muss ergo genau wie der Verkäufer beim o.g. Versendungskauf immer den Nachweis der Leistungshandlung, also der Übergabe an den Frachtfüher erbringen können, um von seiner Leistungspflicht frei zu werden.


    Und das ist bei einem einfachen Brief nicht ohne Weiteres möglich (was den Unternehmern nicht verborgen bleibt und diese Anweisungen, unversichert zu retournieren, zu einer eträglichen Einnahmequelle machen...)

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter



    Unsinn.


    Nein, eine Tatsache die auch Deine feinsinnigen Ausführungen nicht aufheben, wiewohl sie ihr auch gar nicht widersprechen.




    Zitat

    Passiert dem Verbraucher, der bereits widerrufen hat auf dem Weg zur Post beim Transport der paketversandfähigen Kaufsache ein Unfall, bei welchem die Kaufsache untergeht, fällt dies (noch) in seine Risikosphäre.


    Natürlich. Die Formulierung "Rücksendung" beinhaltet ja, dass eine solche stattfindet.
    Wenn ich den Fernseher vom Sofatisch schubse trägt der Verkäufer dies Risiko natürlich nicht - was ich natürlich auch nie behauptet hätte.


    Zitat

    Der widerrufende Verbraucher muss ergo genau wie der Verkäufer beim o.g. Versendungskauf immer den Nachweis der Leistungshandlung, also der Übergabe an den Frachtfüher erbringen können, um von seiner Leistungspflicht frei zu werden.


    Wobei die Anforderungen an diesen Nachweis regelmäßig insbesondere dann nicht ausserordentlich hoch und z.B. an das Vorhandensein eines Beleges geknüpft werden dürften wenn der Verkäufer die Rücksendung ausdrücklich in einer Form wünschte die eben keinen solchen Beleg beinhaltet.


    Mir ist übrigens nicht ein einziger Fall bekannt in dem ein Verkäufer die Rücksendungen zu einer zusätzlichen Einnahmequelle gestaltet hätte indem er sie regelmäßig als nicht erhalten erklärt und den Käufern erfolgreich die Nichtabsendung unterstellt hat.
    Der umgekehrte Fall - also Käufer die nicht nachweisbare Lieferarten für eine Mehrfachlieferung ausnutzen - liegt um Größenordnungen höher.

  • Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    Nein, eine Tatsache die auch Deine feinsinnigen Ausführungen nicht aufheben, wiewohl sie ihr auch gar nicht widersprechen.


    Es kommt auf den Zusammenhang an.


    Bezieht man Skibbas Frage mit ein


    Frage: Original geschrieben von Skibba
    was passiert, wenn ich per Brief schicke und der verloren geht?



    Antwort:
    Dann hat der Händler Pech.
    Der trägt natürlich auch bei der Rücksendung das entsprechende Risiko.


    entspricht die Antwort nicht den Tatsachen. Sollte Skibba keine besonderen Vorkehrungen getroffen haben (die du nicht erwähnst), dann hat in aller Regel Skibba Pech.


    Darum ging´s mir.


    Der Teil der Antwort, dass der Unternehmer die Gefahr der Rücksendung trägt, ist natürlich zutreffend.



    Zitat


    Wobei die Anforderungen an diesen Nachweis regelmäßig insbesondere dann nicht ausserordentlich hoch und z.B. an das Vorhandensein eines Beleges geknüpft werden dürften wenn der Verkäufer die Rücksendung ausdrücklich in einer Form wünschte die eben keinen solchen Beleg beinhaltet.


    Wie, wenn nicht durch Beleg oder Zeugen soll die Ablieferung sonst nachgewiesen werden? Ob eine Quittung über Postdienstleistung in entsprechender Höhe als Anscheinsbeweis gewertet werden kann?


    Zitat


    Mir ist übrigens nicht ein einziger Fall bekannt in dem ein Verkäufer die Rücksendungen zu einer zusätzlichen Einnahmequelle gestaltet hätte indem er sie regelmäßig als nicht erhalten erklärt und den Käufern erfolgreich die Nichtabsendung unterstellt hat.


    Da gibt es bei ebay etliche Kandidaten. Da taucht hinter roten Bewertungen dann regelmäßig "Rücksendung leider nicht erhalten" auf...


    Zitat


    Der umgekehrte Fall - also Käufer die nicht nachweisbare Lieferarten für eine Mehrfachlieferung ausnutzen - liegt um Größenordnungen höher.


    Dann ist der Verkäufer genau selbst Schuld, wenn er ohne Zustellnachweis verschickt. Bei der von mir genannten Variante ist das Verwerfliche aber, dass der Unternehmer sein Risikio dem Verbraucher mit der Argumentation "Kostenersparnis" unterjubelt, ohne dass dieser es merkt.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter

    entspricht die Antwort nicht den Tatsachen. Sollte Skibba keine besonderen Vorkehrungen getroffen haben (die du nicht erwähnst), dann hat in aller Regel Skibba Pech.


    Wenn er es auf sich nimmt und es ggfs. auf einen Prozess ankommen lässt, dann wird letztendlich der Verkäufer das Pech zu tragen haben - mit der bei der Justiz gebotenen Vorsicht aber unter Berücksichtigung aller persönlich bekannten Erfahrungswerte prognostiziert.


    Zitat

    Ob eine Quittung über Postdienstleistung in entsprechender Höhe als Anscheinsbeweis gewertet werden kann?


    Warum nicht. Schon die bloße Angabe des Käufers ist doch ein solcher. Wie gsagt insbesondere dann, wenn die Versandart ohne Beleg ausdrücklich gewünscht wurde. Das Gerichte bewusste Betrügereien durch die von Dir genannten angeblich nicht angekommenen Sendungen dadurch unterstützen dass sie Belege fordern wo es keine geben kann, ist mir nicht bekannt - veralbern lassen sich Richter auch nicht gerne.




    Zitat

    Da gibt es bei ebay etliche Kandidaten. Da taucht hinter roten Bewertungen dann regelmäßig "Rücksendung leider nicht erhalten" auf...


    Wenn die Käufer das mit sich machen lassen...





    Zitat

    Bei der von mir genannten Variante ist das Verwerfliche aber, dass der Unternehmer sein Risikio dem Verbraucher mit der Argumentation "Kostenersparnis" unterjubelt, ohne dass dieser es merkt.


    Deswegen fragt er ja im Zweifelsfall einen Rechtskundigen, damit er es merkt.


    Jetzt könnte man noch prüfen ob die 1,60 Aufpreis für ein Einschreiben (oder gleich die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher damit auch der Inhalt nicht bestritten werden kann) es im einzelfall wert sind die Wahrscheinlichkeit eines belastenden Streites zu verringern.
    Aber das ist mehr philosophisch als juristisch zu betrachten.

  • Erst überboten und dann doch Gewinner ?!


    Gestern hat mich ebay ein wenig verwirrt.
    Ich habe am Nachmittag ein Gebot von 160 Euro auf ein Nokia E71 abgegeben. Nach ca. 10 Minuten wurde ich jedoch überboten.
    Für mich war das ganze abgehackt und ich habe mich auf ein anderes Gerät konzentriert.
    Ca. 3 Std. später, einige Sekunden vor Auktionsende bekomme ich bescheid, dass ich die Auktion gewonnen habe. Der vorherige Höchstbieter hat sein Angebot zurückgezogen.
    Nun hab ich das Gerät an der Backe, was vom Preis her nicht schlimm ist, aber sowas kann doch nicht sein... Oder ???

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