Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von G_Power999
    So jetzt ist es mir auch passiert.
    Ich heute morgen ein Samsung ersteigert (Kaufpreis 250,00,- Euro) möchte dies aber nun doch nicht mehr und habe das der Verkäuferin ganz ehrlich geschildert.Bin auch kein Spassbieter,dass ist mir zum ersten mal passiert.
    Nun zurück zum Thema jetzt will die Verkäufer auf Teufel komm raus nicht vom Kaufvertrag zurücktreten.Ich habe Ihr vorgeschlagen einen Schadensersatz von 10% zu erstatten + die Ebaygebühren aber Sie weigert sich weiterhin und droht wenn ich nicht innerhalb einer Woche bezahle,dass Sie zum Anwalt geht.


    Wie komm ich nun da am besten aus der Sache.
    PS:Bitte keine sinnlosen Kommentare wie "tja hätte man sich vorher überlegen sollen etc. Jeder macht mal einen Fehler und nun ist er mir auch passiert.


    Ganz ehrlich: Da wirst du wohl nicht drumrumkommen -sowohl um das Unverständnis deiner Mitmenschen, als auch um den Kauf. Das Gebot war bindend.


    Warum macht man sowas?

  • Wenn sich die Verkäuferin nicht auf einen Rücktritt von Dir einlässt, bleibt Dir nur, den Kaufpreis zu bezahlen. Danach kannst Du ja versuchen das Handy selbst wieder zu verkaufen.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Es ist keine gewerbliche Verkäuferin.
    Verstehe aber nicht wieso man so unkooperativ ist,man muss doch nur die Auktion nochmal einstellen und das wars doch schon.Sie bekommt sogar von mir einen Schadensersatz + die Ebaygebühren was bei einem Kaufbetrag von 250,00,- Euro nicht gerade wenig ist.
    Aber gut dann überweise ich Ihr den ersteigerten Betrag und gut ist.

    15 x in der Vertrauensliste - Tendenz steigend

  • Dieser Fall bestärkt wieder meine Meinung, dass manche Menschen mit der Wahrheit nicht umgehen können, und es lieber haben wenn sie angelogen werden.


    Abgesehen davon entstehen für die VK keine Unkosten, denn sie muss keine eBay Gebühren bezahlen wenn sie angibt dass ihr den Kauf nicht abgeschlossen habt.


    Da sie aber keine Kulanz zeit, wirst Du das Handy wohl nehmen müssen, und es dann selbst wieder verkaufen. Wahrscheinlich hat die VK Angst, dass sie keinen so hohen Preis mehr erzielt wenn sie es nochmal einstellt.

  • Konnte mich doch mit der VK einigen bin nochmal gut davon gekommen muss ihr 15€ schadensersatz überwiesen und ich bin aus der sache fein raus.
    Habe bereits bei ebay bestätigt die Transaktion abzubrechen und die VK hat ihre Gebühren zurück erhalten.

    15 x in der Vertrauensliste - Tendenz steigend

  • Zitat

    Original geschrieben von G_Power999
    Konnte mich doch mit der VK einigen bin nochmal gut davon gekommen muss ihr 15€ schadensersatz überwiesen und ich bin aus der sache fein raus.
    Habe bereits bei ebay bestätigt die Transaktion abzubrechen und die VK hat ihre Gebühren zurück erhalten.


    Du hast ihr doch ursprünglich 10% vorgeschlagen - also 25€.
    Wieso nimmt sie dann ein schlechteres Angebot an :confused:

  • Ich habe ein KFZ verkauft.


    Der Betrag war 655€


    Der Käufer vereinbarte einen Zahnriemenwechsel- was mir weitere 100€ Kosten bescherte. Er gab an den Wechsel zu zahlen,- demnach 755€


    Eine Abholung des Artikels ist auch nach 5 Wochen nicht erfolgt und Absprachen wurden nicht eingehalten und nichtmal ans Telefon gegangen.


    Letzte Woche schickte ich ihm ein Einschreiben in welchem ich eine Frist bis zum 5.6. setzte um den Artikel abzuholen und auf die in der Auktion stehenden 30% Schadensersatz hinwies. Desweiteren teilte ich mit das Fahrzeug ab dem 05.06 wieder anderen Käufern anzubieten.


    Naja, heute teilte er mit das Auto nicht zu nehmen, nachdem ich ihn ans Telefon bekam, das Telefonat war danach weniger sachlich.


    In der Auktion habe ich eine Gebühr von 30% für Spaßbieter veranschlagt und den Zahnriemenwechsel möchte ich auch bezahlt haben.


    Frage:
    Wie muß ich die Fristen zur Zahlung setzen?
    Wenn er nicht reagiert, wieviele Fristen muß ich setzen und wie meinen Anspruch durchsetzen?


    Schriftlich hat der Käufer weder auf die Meldung eines nicht gezahlten Artikels und auch nicht auf das letzte Einschreiben reagiert, so das ich erwarte das er auch auf die nächsten nicht reagiert und die Fristen verstreichen lässt.

  • Zitat

    Wie muß ich die Fristen zur Zahlung setzen? Wenn er nicht reagiert, wieviele Fristen muß ich setzen und wie meinen Anspruch durchsetzen?


    Fristen schriftlich - eine Reicht.
    Ich würde den Wagen einfach nochmal bei eBay `reinsetzen und abwarten was an Verkaufserlös bei `rumkommt. Danach hast du 2 -3 Möglichkeiten:


    a) Du erhältst das gleiche oder sogar mehr als vorher und freust dich.
    b) Du erhältst weniger und hast 2 neue Optionen:


    A) Ist es nur etwas weniger - abhaken
    B) Ist es bedeutend weniger, könntest du m.W.n. deine Ansprüche auf Schadenersatz zivilrechtlich geltend machen.


    Inwiefern die angegebenen 30% haltbar sind weiß ich nicht.





    P.S.: In "meinem" Fall habe ich nun Anzeige erstattet (es wird wohl gegen Mutter und Sohn ermittelt) und mein Anwalt wird nochmal ein Schreiben aufsetzen. Alles weitere wird man dann sehen. Die Polizei riet mir zu einer Nebenklage allerdings wurde die schonmal in einem "Betrugsverfahren" abgelehnt - offenbar gibt es bei Betrug unterschiedliche Ansichten der Gerichte zum Thema Nebenklage?!

  • Frist zur Zahlung und Abholung setzen. 10 Werktage müssten reichen und das Ganze natürlich als Einschreiben.


    Danach kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen, eine weitere Fristsetzung ist nicht nötig.


    edit: Die 30% Klausel ist nach § 309 Nr. 5b BGB unwirksam; du kannst nur einen tatsächlichen Schaden geltend machen.

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