Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Du warst nicht gemeint.


    Ganz so einfach ist das mit den RA-Kosten nicht. Dafür sollte sich der Schuldner mit der Leistung oder Rückgewähr bei Rücktritt entweder in Schuldnerverzug befinden oder nachweislich geäußert haben, trotz Zahlung nicht leisten zu wollen / zu können.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ist jetzt kein Ebay-Problem, aber bevor ich einen neuen Thread aufmache, lieber hier rein:


    Ich habe in England eine Sonnenbrille bestellt und auch meine KK-Daten hinterlegt. Die Brille sollte binnen 7-10 Tagen bei mir sein. Nun sind schon 14 Tage vergangen und ich habe 3 Emails an den Anbieter geschrieben. Nie kam eine Antwort. Geld wurde noch nicht abgebucht (sollte auch erst geschehen, wenn die Brille versendet wird).
    Wie lange muss ich dem Anbieter Zeit lassen? Klar, kann es mal zu Verzögerungen kommen, aber dass nicht geantwortet wird, finde ich schon beunruhigend.

  • Bei solchen Geschäften können auch mal deutliche Verzögerungen eintreten.
    Wenn nichts kommt und trotzdem die KK belastet wird kannst Du das Geld immer noch zurück buchen lassen.

  • Zitat

    Original geschrieben von elknipso
    Bei solchen Geschäften können auch mal deutliche Verzögerungen eintreten.
    Wenn nichts kommt und trotzdem die KK belastet wird kannst Du das Geld immer noch zurück buchen lassen.


    Ja, mir gehts aber darum, dass ich mir schnell Ersatz beschaffen könnte. So bin ich zum Warten verdammt.

  • Amazon-Gutscheine


    So ich nochmal...Vorab: Falls meine Fragen zu sehr in die Richtung Rechtsberatung gehen - bitte Hinweis geben. Ich habe keine Ahnung, wie eng das gefasst ist :)


    Zu meiner Sache: Ich hatte der Dame über eBay Folgendes geschrieben: "Ich setze Ihnen eine Frist zur Lieferung der 3 Gutscheine bis zum 31.05.2009. Die Gutscheincodes bitte per Email übersenden oder den versicherten Versandweg wählen. Für den Fall des erfolglosen Fristablaufs werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten."


    Falls ich bis zum 31.05. keine positive Antwort bekomme, muss ich dann nochmal gesondert vom Kaufvertrag zurücktreten, eine Mahnung etc. schicken?
    Spiele nämlich mit den Gedanken das Mahnverfahren direkt am Dienstag loszutreten.
    Oder bin ich auf dem Holzweg oder verrenne mich in irgendwas?


    An`s Telefon geht niemand mehr...



    Edit: Gerade hier auf TT entdeckt: Euro Treuhand Inkasso wäre auch noch eine Option - so würde ich zumindest nicht noch mehr Geld verbraten...

  • Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
    ...
    Zu meiner Sache: Ich hatte der Dame über eBay Folgendes geschrieben: "Ich setze Ihnen eine Frist zur Lieferung der 3 Gutscheine bis zum 31.05.2009. ..."


    IMHO ist die Frist zu kurz.
    2 Wochen sollten es schon sein.

    Zitat

    Original geschrieben von Bino-Man
    Falls ich bis zum 31.05. keine positive Antwort bekomme, muss ich dann nochmal gesondert vom Kaufvertrag zurücktreten, eine Mahnung etc. schicken?


    So weit ich weiß musst du das nicht, da du sie mit der Lieferung bis zu einem bestimmten Datum automatisch in Verzug gesetzt hast.
    Theoretisch könntest du danach einfach (selber) den Mahnbescheid beantragen und gut ist.
    Wie dasmit den Kosten ist weiß ich spontan auch nicht mehr, schätze aber, daß du den Mahnbescheid quasi von deiner Forderung abziehen kannst (im Sinne von "abschreiben kannst").


    Wieso versuchst du dich nicht so mit denen zu einigen?
    Die sollen einfach die Kohle zurücküberweisen und alle sind glücklich!?
    Auf welches Konto hast du überwiesen? Das der Mutter (= Accountinhaberin = Vertragspartnerin) oder des Sohnes?

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Wieso versuchst du dich nicht so mit denen zu einigen?
    Die sollen einfach die Kohle zurücküberweisen und alle sind glücklich!?
    Auf welches Konto hast du überwiesen? Das der Mutter (= Accountinhaberin = Vertragspartnerin) oder des Sohnes?


    Wenn Du die Postings vorab genau liest, fällt Dir sicher auf, daß eine Einigung von der Gegenseite abgeblockt wird, und jetzt keiner mehr ans Telefon geht. Wie soll man sich mit jemandem einigen, der nicht mit einem Spricht?

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Danke für deine Antwort!


    Die Frist bis Ende des Monats zu setzen empfand ich als angemessen. Es geht hier schließlich um 3 Zahlen, die per Mail übermittelt werden sollen. Kann man zu dem Thema was nachlesen? Ich finde immer nur "angemessen" und die verschiedensten Zahlen...


    Nach meiner Kenntnis habe ich die Kosten für den Mahnbescheid erstmal an den Backen - könnte sie aber mit auf die Summe aufschlagen. Daher auch die Idee mit dem inkassobüro - das würde der Sache ggf. "Nachdruck" verleihen ohne weiteres finanzielles Risiko einzugehen.


    Überwiesen habe ich auf das Konto des angeblichen Sohnes. Gerne würde ich mich mit denen so einigen...aber das scheint nicht so einfach. Keine Ahnung, was da los ist. Der Sohn ist ja für Wochen weg und niemand weiß wo, geschweige denn, wie man ihn erreicht, die Mutter weiß von allem angeblich nichts, ist bei eBay angemeldet aber hat keine Mail-Adresse..., erzählt nach Rücksprache mit einem anderen Sohn (?) wohl auch nicht immer die Wahrheit (Stichwort Urlaub) und schein an einer Einigung nicht wirklich interessiert.


    Rein menschlich frage ich mich: Ist sie einfach eiskalt und abgebrüht oder einfach nicht in der Lage das Problem zu überblicken oder ist wirklich der Sohn mit involviert und dreht öfter solche Dinger (Urlaub = Haft :D )?

  • Nachdem mein Käufer 7 Tage lang nicht auf die Meldung einer Unstimmigkeit wegen eines nicht bezahlten Artikels reagiert hat, habe ich nun die Möglichkeit ihn verwarnen zu lassen.


    Frage:
    Kann der Käufer mich dann noch bewerten? Weil ist ja witzlos, wenns eine Verwarnung gibt, wird der natürlich negativ bewerten, obwohl er den Artikel nicht abgenommen hat und eine Verwarnung hat?

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