Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Muggs85
    Ich habe bei Ebay folgendes Handy ersteigert: HTC Touch Diamond


    Heute bekam Ich eine Mail ich solle das Geld auf ein Chinesisches Konto überweisen, und nach Geldeingang bekomme Ich die Ware aus China zugeschickt.
    Bei Artikelstandort steht allerdings eine deutsche Ortschaft.
    Kann Ich von dem Verkauf zurücktreten da sich der Artikel in China befindet?


    Eigentlich hätte dir schon beim Schreiben deines Beitrags klar sein sollen, dass du da nix hin überweist, aber falls du doch nochmal eine Bestätigung brauchst:


    F I N G E R W E G ! ! !

  • Lol, Ich hatte auch nie vor das Geld zu überweisen, die Frage war eher ob Ich einfach vom Kaufvertrag zurücktreten kann, da das chinesische Konto nich in der Artikelbeschreibung vermerkt war.


    Aber Danke für die Fürsorge ;)

    Erde, die uns dies gebracht,
    Sonne, die es reif gemacht,
    liebe Sonne, liebe Erde,
    euer nie vergessen werde!

  • Ich habe bei einem Händler eine Ware ersteigert, für ca. 6 Eur. Ziemlich günstig. Das Gerät geht so für normalerweise 20-25 Euro weg.


    So, jetzt hat er mir ein DHL Tracking Code gegeben und meinte, es sei vor 5 Tagen verschickt wurden. Bei DHL ist nix aufgelistet. Der Händler macht jetzt einen Nachforschungsauftrag.


    Wie lange dauert so ein Nachforschungsauftrag?


    Ich muss aber auch sagen, dass ich das Gefühl habe, dass er die Ware nicht verschicken möchte, weil es so günstig war.


    Falls er meint, die Ware sei verloren gegangen, kann ich auf Ersatz bestehen oder muss ich das zu erstattetende Geld akzeptieren?

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Zitat

    Original geschrieben von Sliders
    Falls er meint, die Ware sei verloren gegangen, kann ich auf Ersatz bestehen oder muss ich das zu erstattetende Geld akzeptieren?


    Wenn der Verkäufer Privatperson ist reicht es wenn er den Versand nachweisen kann.


    Wenn das Paket verloren geht haftet eh der Paketdienst.

  • Zitat

    Original geschrieben von Udo99
    Wenn der Verkäufer Privatperson ist reicht es wenn er den Versand nachweisen kann.


    Wenn das Paket verloren geht haftet eh der Paketdienst.


    Problem ist nur, dass DHL den Verkaufswert erstattet...in diesem Fall eben die 6 Euro.

  • Ebay textteile kopiert


    Hallo Freunde,habe ein kleines Problem und brauche euren Rat dazu,fasse gerade mal den Sachverhalt zusammen.
    Gestern abend habe ich einen Artikel bei Ebay rein gesetzt und vor lauter faulheit habe ich einige passagen von einem abgelaufenen Artikel übernommen.
    Ich weiß das hätte ich nicht machen sollen doch fand ich halt nicht so weltbewegend schlimm.
    Nun kam heute morgen eine E-Mail das ich das Gebot sofort raus nehmen soll sonst werde der Verkäufer der diesen Text verfasst hatte rechtliche Schritte gegen mich einleiten daraufhin habe ich den Artikel sofort gestrichen doch der Verkäufer möcht nun ein Pauschale von 15 Euro als bearbeitungsgebühr von mir.
    Jetzt meine Frage zu den Juristen unter euch ist dies überhaupt rechtens und muss ich dies zahlen oder soll ich das einfach ignorieren?
    Danke im voraus für eure hilfe.

    o2 Can Do ;)

  • Was hast Du denn genau kopiert? Die Beschreibung, welche Du auch so beim Hersteller gefunden hättest oder mehr?


    Wenn Du mehr kopiert hast, würde ich es als Lehrgeld abtun und die 15 Euro bezahlen bevor da noch mehr Ärger auf einen zukommt. Denn rechtlich gesehen hast Du seine Urheberrechte verletzt.



    Sollte ich mich irren, oder ihr einen besseren Rat haben (ich bin kein Jurist!), kann mich gerne jemand korrigieren.

  • Bin zwar kein Rechtsverdreher aber was ich weiß ist folgendes:
    Texte die eine eigene Leistung (Formulierung etc.) beinhalten dürfen nicht einfach übernommen werden.
    Texte ohne eigene Leistung (zB einfache Aufzählung Technischer Daten) sind dagegen nicht geschützt.


    Da der Anbieter der anderen Auktion offensichtlich seinen Text wiedererkannt hat, ist hier von einer eigenen Leistung auszugehen. Daher ist der Gegner erstmal im Recht wenn er verlangt, daß die Auktion gelöscht wird.


    Ob ihm eine Bearbeitungspauschale von 15 Euro zusteht halte ich dagegen für eher Fraglich. Wenn dann stünde Ihm Schadenersatz zu, wenn er belegen kann, daß durch die Verwendung des Textes Ihm ein Schaden entstanden ist. Das wäre zB der Fall, wenn durch spezielle Formulierungen der Kauf gefördert würde, und durch Deine Kopie des Textes, Du Kunden abwirbst, die ansonsten evtl bei Ihm geboten hätten. Die Höhe des Schadenersatzes ist dabei oft sehr schwer zu ermitteln.


    Ich würde dem erstmal freundlich zurückschreiben, wie sich die Bearbeitung zusammensetzt, und welche Kosten Ihm entstanden sind. Dabei aber unbedingt freundlich bleiben, denn ihmmerhin, bist Du es, der den Text geklaut hat, und nicht er.

    **** Commodore 64 Basic V2 ****
    64K RAM System 38911 Basic Bytes Free
    READY.

  • Habe ihm eben geschrieben, mal schauen was er antwortet. Hat er denn die Chance rechtliche Schritte gegen mich einzuleiten? Also meiner Meinung nach gibt es solche Texte bei sehr sehr vielen Anbietern bei Ebay, ich habe ja auch einiges umgeändert und habe auch ähnliches bei anderen vorgefunden.

    o2 Can Do ;)

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