ZitatOriginal geschrieben von Pankoweit
Das funktioniert schon, man muss jetzt nur genauer schauen
Das heißt?
Ich habe übrigens positiv gewählt und einen Kommentar geschrieben.
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ZitatOriginal geschrieben von Pankoweit
Das funktioniert schon, man muss jetzt nur genauer schauen
Das heißt?
Ich habe übrigens positiv gewählt und einen Kommentar geschrieben.
ZitatOriginal geschrieben von rescho238
wie soll ein Händler den Wertersatz bei einem gebrauchten Handy ermitteln,
wenn der Käufer behauptet, dass er es nicht benutzt hat bzw. wenn er den Wert der Sache nicht verschlechtert hat.
Ich denke, Du suchst Dir besser ein anderes Forum für derartige, im wahrsten Sinne des Wortes asoziale Gedankenspiele; hier ist nicht der richtige Ort für Dich (was Du ja bereits mit mehreren Accounts eindrucksvoll unter Beweis gestellt hast).
Da kann man echt nur noch mit dem Kopf schütteln.
Leider Doppelmoral
Leider ist es rechtlich möglich so vorzugehen wie der User der jetzt gekillt wurde.
Das Fernabsatzgesetz bietet leider hohe Missbrauchsgefahr diesbezüglich die Händler sperren aber auch gerne deartige Spezialisten, da gibt es interne Listen.
Nur Absahnermentalität hat wohl jeder mehr oder weniger, siehe auch die Gutschein und BonusThreads (Conrad,Tchibo).
Die Moralkeule zu erheben ist wenig sinnvoll.
Es besteht aber ein Unterschied ob ich einen Gutschein benutze und dann wahrscheinlich eh noch was anderes in dem Shop mitbestelle, was ich sonst nicht getan hätte. Oder ob ich vorsätzlich einen Händler durch assoziales Verhalten schädigen will.
Momentan rollt ja die Abmahnwelle immer schön gemächlich weiter.
Wie hoch ist die Chance, von welcher Seite auch immmer, abgemahnt zu
werden (Gewerblicher Verkauf), wenn man als privater Verkäufer folgende
Artikel zeitgleich als Auktion ohne Sofortkauf einstellt:
1 x Nokia 5800 3 Monate gebraucht
1 x Samsung Omnia, Gebraucht
1 x Philips Living COLORS - LED Lampe mit Fernbedienung
1 x Samsung Omnia, NEU
1 x Sony Erricson W890i neu
Vielen Dank schon mal
Ich sehe da überhaupt keinerlei Grundlage für eine berechtigte Abamahnung.
Nur weil du parallel zwei neue und drei gebrauchte Artikel verkaufst, agierst du doch noch lange nicht gewerblich. Es sei denn, du betreibst hauptberuflich ein Gewerbe und verkaufst via ebay die Reste ab.
Außerdem sagt eine Momentaufnahme gar nichts aus. Wieviele Verkäufe hast du absolut bei ebay und um welche Pordukte handelt es sich dabei?
Ich habe knapp über 100 positive bewertungen. Davon sind vielleicht 50 verkäufe (t-shirts,cds,handys etc) wenns hochkommt.
Angemeldet seit 2006.Ich dachte ja nur,weil ich halt parralel 2 samsung omnias verkaufe.
Ich habe noch 2 neue herrumzuliegen,weil ich vor ein paar wochen immer hintereinander mehrere bestellt hatte,weil ich mit der verarbeitung nicht zufrieden war und testen wollte.
Wenn ich diese beiden jetzt dazu noch einstelle,hätte ich 4 geräte der selben sorte.
Ebay sagt,zum beispiel,dass wenn man mehrere gleiche navis einstellt,das gewerblicher
Verkauf ist und abgemahnt werden kann.
Ich bin privatverkäufer und hab auch nebenbei kein gewerbe oder ähnliches dergleichen.
Wie sollte ich jetzt handeln,um nicht durch ebay oder irgendwelche leute,die sich damit ihr
Leben finanzieren, abgemahnt zu werden?
Naja, wenn du 4 Geräte davon hast und parallel verkaufst, würde ich auch nicht von privatem Verkauf ausgehen. Wie würdest du den denn "rechtfertigen" wollen?
Ich würde einfach nicht alle über dieselbe Plattform verkaufen.
ZitatOriginal geschrieben von flashhawk Ich würde einfach nicht alle über dieselbe Plattform verkaufen.
Entweder so oder aber die Geräte nacheinander verkaufen.
Also mit bisschen Geduld, die anderen 2 erst 2 Wochen später einstellen.
Oder wäre auch das für Privatverkäufer verboten???
Naja, es ist ja nachvollziehbar. Und ich sehe da auch wenig Privates drin. Wieso sollte eine Privatperson 4 mal dasselbe Modell haben (und dann auch noch verkaufen), wenn nicht mit Gewinnabsicht? Und das wäre dann nicht privat.
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