@rescho328:
Dürfte sich dann relativ schnell mit dem zu leistenden Wertersatz die Waage halten.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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@rescho328:
Dürfte sich dann relativ schnell mit dem zu leistenden Wertersatz die Waage halten.
wäre theoretisch aber möglich, oder anders gefragt: Was spricht dagegen ?
ZitatOriginal geschrieben von rescho238
wäre theoretisch aber möglich, oder anders gefragt: Was spricht dagegen ?
Ethik? soziales Verhalten?Schamgefühl? Gewisse gesellschaftliche Grundsätze?
Gibt es in diesem Forum vor allen von Newbies schon sehr lange nicht mehr.
ZitatOriginal geschrieben von rescho238
wäre theoretisch aber möglich, oder anders gefragt: Was spricht dagegen ?
Anstand (falls vorhanden, was in dem Fall wohl bezweifelt werden darf) und die Tatsache, dass User, die einen Hang zu solchen Ideen haben, hier eine recht kurze Lebensdauer haben.
ZitatOriginal geschrieben von sin-4711
Gibt es in diesem Forum vor allen von Newbies schon sehr lange nicht mehr.
nicht nur im Forum...
ZitatOriginal geschrieben von rescho238
wäre theoretisch aber möglich, oder anders gefragt: Was spricht dagegen ?
Hirn anschalten?
§ 357 III BGB sagt:
Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.
wie soll ein Händler den Wertersatz bei einem gebrauchten Handy ermitteln,
wenn der Käufer behauptet, dass er es nicht benutzt hat bzw. wenn er den Wert der Sache nicht verschlechtert hat.
Ich denke, wir können und sollten diese hirnverbrannte Idee hier einfach ruhen lassen und nicht weiter vertiefen.
ZitatOriginal geschrieben von rescho238
wie soll ein Händler den Wertersatz bei einem gebrauchten Handy ermitteln,
wenn der Käufer behauptet, dass er es nicht benutzt hat bzw. wenn er den Wert der Sache nicht verschlechtert hat.
Das kannst du uns dann ja monatlich berichten, da du derjenige bist, der auf sein Geld wartet - und nicht der Unternehmer.
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