Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Ebay- Ware ersteigert, Verkäufer will nicht Schicken.


    hallo


    ich hab grade bei ebay ein Samsung Qbowl ersteigert und auch sofort online überwiesen.


    nun bekam ich eine email, wo drin steht, er würde gerne 50€ mehr haben, weil ihm das sonst zu wenig sei. ich habe aber schön üerwiesen und will auch nicht mehr dafür zahlen.


    der verkäufer droht mir die ware nicht zu senden.


    was kann ich hier jetzt machen? überwiesen habe ich ja schon. :flop:


    vielen dank

    Wenn ein Mann einer Frau die Autotür aufhält,
    ist entweder das Auto neu oder die Frau.
    (Henry Ford)

  • Ich würd mich nicht erpressen lassen. Sag ihm es wurde ein gültiger Kaufvertrag zu den genannten Konditionen geschlossen. Entweder er verschickt die Ware jetzt und du zeigst ihn wegen Betrug an, gibt's eine negative Bewertung ab und lässt das Handy vom Anwalt einklagen!

  • danke für die schnellen antworten.


    ich habe in angeschrieben und es genau so geschildert.


    was würden denn dann für kosten auf mich kommen, falls die sache zum anwalt übergeht?


    vielen dank


    Zitat

    Original geschrieben von hecke
    Würde eine angemessene Fristsetzung und dann Anzeige vorschlagen.


    BTW: Wir haben auch den;)
    http://telefon-treff.de/showth…adid=25728&highlight=eBay


    das mit ebay thread hab ich übersehen, sorry. aber in so großen threads gehen so kleine sachen immer unter :rolleyes:

    Wenn ein Mann einer Frau die Autotür aufhält,
    ist entweder das Auto neu oder die Frau.
    (Henry Ford)

  • Wie kommst Du auf den Pauschalwert von ca. 30€?
    Tip: Angemessene Frist setzen, dann zum Anwalt. Der Anwalt wird dann seine Anwaltskosten als Verzugsschaden beim Gegner geltend machen. Aber nicht vergessen: Kostenschuldner des Anwalts ist der eigene Mandant :D


    Gruß,
    Loyo

  • Bei der Erstberatung ist der Anwalt weitgehend frei. Früher bei Verbrauchern max. 190 Euro zzgl. MwSt. Heute ist eine Honorarvereinbarung vorgesehen, die mit dem Mandanten ausgehandelt wird.
    Pauschal 30 Euro kann man daher nicht sagen ;)


    Gruß,
    Loyo

  • Zitat

    Original geschrieben von afghan


    was würden denn dann für kosten auf mich kommen, falls die sache zum anwalt übergeht?


    Du kannst es so aufziehen, daß Du gar keinen Anwalt benötigst; schick' ihm ein Einschreiben, in dem DU Dich auf den gültigen Kv berufst und ihn unter 14-tägiger Fristsetzung aufforderst, seiner Pflicht zur Lieferung der Sache nachzukommen. Sollte er dies nicht tun, tätigst Du einen Deckungskauf beim Telefon-Verkäufer Deines Vertrauens und stellst ihm diesen Betrag, Dein bereits überwiesenes Geld und die Auslagen des Mahnverfahrens per selbigem in Rechnung.

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