Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Ja das ist wirklich schade, zumindest keine ernst zunehmende Alternative.


    Eine Frechheit finde ich auch Inhalte mit Sound auf die Startseite zu legen.

  • Teilweise kommt auch auf den Ergebnisseiten ein dämliches Fußballspielbanner mit Torgeräuschen, Sound nicht abschaltbar.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Teilweise kommt auch auf den Ergebnisseiten ein dämliches Fußballspielbanner mit Torgeräuschen, Sound nicht abschaltbar.


    Den hab ich bis jetzt noch nicht gesehen. Aber vielleicht verschont mich auch mein Adblock automatisch schon davon ;).

  • bin bei ebay auch mit ner kleinen Summe (30 Euro) auf die Nase gefallen. Strafanzeige habe ich gestellt. Wenn ich das Geld wiederhaben will, muss ich zivilrechtlich auch vorgehen, unabhängig von der Strafanzeige oder? Überlege noch, ob 30 Euro den Aufwand lohnen. Muss ich ne Frist einhalten, bis zu der ich das einleiten muss? Gelten hier auch die drei Jahre, innerhalb derer ich einen Titel erwirken muss?

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    bin bei ebay auch mit ner kleinen Summe (30 Euro) auf die Nase gefallen. Strafanzeige habe ich gestellt. Wenn ich das Geld wiederhaben will, muss ich zivilrechtlich auch vorgehen, unabhängig von der Strafanzeige oder? Überlege noch, ob 30 Euro den Aufwand lohnen. Muss ich ne Frist einhalten, bis zu der ich das einleiten muss? Gelten hier auch die drei Jahre, innerhalb derer ich einen Titel erwirken muss?


    Google mal nach dem Adhäsionsverfahren.

  • Mal wieder eine "Gewissensfrage":


    Hab bereits vor 7 Tagen ein Handy per Sofortkauf zu 1€ gekauft, welches einen Wert von guten 100€ hat.


    Am folgenden Tag bekam ich von ebay eine Bitte, die Transaktion abzubrechen. Dort heißt es lapidar: "Grund für die Bitte: Der Verkäufer hat keinen konkreten Grund angegeben."


    Für eine Erklärung der Irrtumsanfechtung aus meiner Sicht nicht ausreichend. Zunächst handelt es sich um eine Bitte, also etwas Unverbindliches. Zweitens ist nicht erkennbar, warum der Verkäufer die Transaktion abbrechen möchte. Letzteres ist zwar strittig, aber zumindestens der tatscähliche Umstand (Vertippt, doppelt verkauft etc.) sollte schon angeführt werden.


    Heute bekomme ich dann eine Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels. Ich muss bis morgen zahlen, damit meinem Konto keine Sanktionen drohen. Dank Paypal kein Problem.


    Die vom Verkäufer veranlasste Zahlungsaufforderung würde ich, sollte man eine wirksame Anfechtungserklärung verneinen, als Bestätigung des anfechtbaren Geschäfts sehen, so dass er sich die verbleibende Anfechtungsfrist abgeschnitten hat.


    Ich finde, der Verkäufer hätte sich bei mir persönlich melden können und mir sein ANliegen mitteilen können.


    Aufgrund der Verwarnung werde ich nun mal den Euro + Porto bezahlen. Aus meiner Sicht ist der Verkäufer selber schuld.


    Was meint ihr?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Mal wieder eine "Gewissensfrage":
    ...


    Du bekommst erst die Bitte bezüglich Abbrechen der Transaktion (aufgrund des offensichtlichen Preisfehlers) und dann wenig später von Verkäufer (!) veranlasste Zahlungsaufforderung? Das leuchtet mir nicht ganz ein...

  • Richtig. Kann natürlich auch wieder Mist von ebay sein.


    Angeblich wurde der unbezahlte Artikel am 25.01. um 01.50 Uhr gemeldet. Gleiches Datum trägt die Bitte auf Abbruch :confused:

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Du bekommst erst die Bitte bezüglich Abbrechen der Transaktion (aufgrund des offensichtlichen Preisfehlers) und dann wenig später von Verkäufer (!) veranlasste Zahlungsaufforderung? Das leuchtet mir nicht ganz ein...


    Wenn er eine Verwarnung wegen der Auktion bekommt kann er IMHO auch keine Bewertung mehr abgeben, ich denke das ist der Grund vom Verkäufer ;)

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    Gestern vor 20 Jahren | Ich gratuliere mal

  • Zitat

    Original geschrieben von Thomas
    Wenn er eine Verwarnung wegen der Auktion bekommt kann er IMHO auch keine Bewertung mehr abgeben, ich denke das ist der Grund vom Verkäufer ;)


    Tatsächlich? Das war mir bisher gar nicht bewusst; danke für den Hinweis. :)


    Irgendwie aber trotzdem merkwürdig, denn ich glaube kaum, dass der Verkäufer nach Zahlungseingang des 1€ + Versandkosten das Gerät von sich aus verschicken würde. Mal schauen, wie das alles ausgeht.... :)

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