Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Hallo, ich habe folgende Frage zu ebay:


    Ich habe einen Ebay Account, der auf meinen Privatnamen angemeldet ist.
    Nun kaufe ich selten z.B. Kopierpapier o.ä., dies kann meine Mutter absetzen, ich brauche nur die Rechnung auf Ihren Firmennamen.


    Gibt es eine Möglichkeit, dass ich dafür bei Ebay eine weitere Adresse hinterlege?
    Ich konnte nur die Möglichkeit der zweiten Lieferadresse finden, dies bringt aber nichts, es geht um die Rechnungsadresse.



    Vielen Dank! :)

    8 x in der Vertrauensliste: 1 2 3 4 5 6 7 8

  • Meld einfach einen zweiten Account bzw. einen auf Deine Mutter an.
    Ist das einfachste und schnellste und kostet ja nichts.

    Sieht aus wie ein Sargdeckel, könnte aber auch ein Sprungbrett sein. (Bernd Stromberg)

  • Zitat

    Original geschrieben von 79er
    Meld einfach einen zweiten Account bzw. einen auf Deine Mutter an.
    Ist das einfachste und schnellste und kostet ja nichts.


    Danke für den Hinweis, wäre aber schön wenn es auf einen Account läuft.
    Keiner der hier helfen kann?


    Danke :)

    8 x in der Vertrauensliste: 1 2 3 4 5 6 7 8

  • Zitat

    Original geschrieben von 79er
    Meld einfach einen zweiten Account bzw. einen auf Deine Mutter an.
    Ist das einfachste und schnellste und kostet ja nichts.


    Danke für den Hinweis, wäre aber schön wenn es auf einen Account läuft.
    Keiner der hier helfen kann?


    Danke :)

    8 x in der Vertrauensliste: 1 2 3 4 5 6 7 8

  • Normalerweise sollte es kein Problem sein den Verkäufer darum zu bitten, die Rechnung auf einen anderen Namen auszustellen. Bei Händlern die automatisierte Abwicklungssysteme (z.B. Afterbuy) benutzen ist dies meist ohnehin nach der Auktion noch möglich.
    Im Zweifelsfall einfach mal vorher freundlich fragen, ich habe schon oft Artikel für das Geschäft meines Vaters über meinen Account besorgt und noch nie Probleme gehabt eine passende Rechnung zu bekommen.

  • kann mir mal bitte jemand kurz helfen.


    habe einen artikel für 99 euro verkauft.


    der käufer möchte per nachnahme zahlen, er trägt die versandgebühren.


    welchen betrag schreibe ich denn nun auf den packetschein?


    99,- auktionsbetrag + 6,90 für das packet + 2,00 übermittlungsentgeld + 4,00 nachnahmeentgeld?


    oder nur den auktionsbetrag und das übermittlungsentgeld?


    den kompletten betrag dann auf den inkassobeleg?


    kurze hilfe wäre klasse!

  • 99€ + 6,90€ + 4€. Die 2€ zieht der DHL-Fahrer direkt von Empfänger ein.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • auf den roten beleg, der in die klarsichttasche kommt. steht der betrag, der an dich überwiesen wird. also in diesem fall 99+6,90+4
    auf dem paketschein steht der betrag, den der empfänger entrichten muß, also noch die 2€ für dhl dazu.

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:

  • Zitat

    Original geschrieben von frogg13
    Hallo! habe eine frage! HAbe folgenden artikel verkauft
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…ESOX:IT&item=130270592537
    Die kamera habe ich auch verschickt und sie funktioniert anscheinend nicht. habe ich irgendeine Pflicht geld zurückzugeben? Ich habe ja immerhin darauf hingewiesen dass ich sie seit einem jahr nicht mehr getestet habe und deswegen auch keine garantie übernehme!


    Sorry ... aber solche Angebote verstehe ich wohl NIE !


    Warum kann man nicht vorher eine einfache DigiCam kurz testen ?!?! Akku rein , Bild machen - zum PC OK oder im ARxxxx...


    Das sind nicht mal drei Minuten und hat hinterher wenig Ärger...


    Bei Deinen Ebay Text hast Du auch nicht die "Formel für Privatverkäufer" rein geschrieben. Daher hat auch der Käufer jetzt ein Jahr Gewährleistung bei Dir. Dies gilt auch bei einen Privatverkauf.


    Es ist nicht ausdrücklich beschrieben worden das die CAM defekt ist - daher kann der Käufer eine Kamera wie beschrieben erwarten.


    Glaube bei 92 Bewertungspunkten kommst Du nicht als "war mein erstes Mal" rum..


    hallowach88

  • Zitat

    Original geschrieben von frogg13
    Hallo! habe eine frage! HAbe folgenden artikel verkauft
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…ESOX:IT&item=130270592537
    Die kamera habe ich auch verschickt und sie funktioniert anscheinend nicht. habe ich irgendeine Pflicht geld zurückzugeben? Ich habe ja immerhin darauf hingewiesen dass ich sie seit einem jahr nicht mehr getestet habe und deswegen auch keine garantie übernehme!


    Ein Schelm, der Böses (dabei) denkt!


    Klar muss das Geld zurück!
    Du hast Deine Kamera schließlich nicht als „defekt“ deklariert.


    Letztendlich hast Du in Deiner Auktion suggeriert das die Kamera funktioniert.

    Ich erinnere mich an die Zukunft, aber in die Vergangenheit kann ich nicht sehen.

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