Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Evilandi666


    also solch ein "Bruder", wie laudanum sagt, bin ich dann also auch. :flop:


    Trotzdem, wir kennen alle den ganzen Sachverhalt hier nicht (dazu müsste man alle Unterlagen und Angebiot auf eBay kennen und gesichtet haben) und nein ich werd ihn mir weder durchlesen noch was rechtlich dazu sagen. Geh zu nem Anwalt, lass dir da ne Estberatung mit allen Unterlagen geben und beurteile dann selbst, ob du alleine dagegen vorgehen willst oder eben einen Vergleich oder sonstiges ansteuern möchtest.


    Just my two cents


    Grüße

  • Mag sein, ich habe aber noch nie eine mit SB gehabt. Jedem sein Ding. Aber bei einem muss ich dir widersprechen: ber 400€ sind keine "Kleinigkeit". Aber auch zuwenig um zu klagen, wenn man keine RS oder nur eine mit SB hat.


  • Damit er dann bis zu 200 Euro für die Erstberatung bezahlen darf, im Anschluß dann auch noch die Vergleichsgebühr?


    Meine persönliche Erfahrung zeigt mir, dass ich bei den 3 letzten Streitigkeiten ohne Anwalt besser dran gewesen wäre! Letztendlich hatte nur der Anwalt daran vedient! Ein Anwalt mit ausgezeichnetem Ruf!


    Ich finde, wenn die meisten Menschen mit einer vernünftigen Einstellung an derlei Streitigkeiten herangehen würden, anstatt wegen jedem Mist einen Anwalt zu konsultieren, wäre die Welt schon ein Stück weit lebenswerter!


    Würde der gegnerische Anwalt nicht die Deckungszusage der RV übermitteln (sollte sie vorhanden sein), um seine Klagefreudigkeit zu untermauern?


    Gruß,


    Oliver

    Ich habe dem Teufel meine Seele verkauft und jetzt sind wir beide ein wenig aufgeregt...!


  • Wieso nicht dem Anwalt nen Brief schreiben?
    Da erklärst du ihm die Sache, verweist auf die Auktionsbeschreibung und fertich.


    Zu deinen Anmerkungen:
    b) wir noch nachkommen
    c) würd ich (wenn ich bezahlen wollen würde) mal blöd nachfragen wo das Geld hin soll... ;)
    d) Sagt man so, würde es aber auch groß schreiben ;)
    Gemeint ist daß du zuerst das Geld zurücküberweist, und er dir dann erst den Laptop schickt! Ich meine aber (hier) mal gelesen zu haben, daß er ihn dir erst zurückschicken muß, und du ihm (nach Prüfung) dann das Geld überweißt. Genau so wie auch der Kauf abgelaufen ist (Er zahlte erst und bekam dann den Laptop) - war das verständlich?
    e) meinte er damit vielleicht, oder er hats vergessen... :D
    f) da das IMO auch der einzigste streitbare Punkt ist kannst du ja mal darauf hinweisen, daß selbst wenn das Display Pixelfehler gehabt hätte, vom Kunden einige (gibts Urteile zu wieviele) zu akzeptieren sind!


    Der gute soll erstmal nachweisen (Bilder) daß das Ding soooo verpixelt ist auf einmal.
    Du kannst in deinem Schrieb auch den Anwalt darauf hinweisen, daß du den Käufer um Bilder gebeten hast, auch um einen Transportschaden auszuschließen, er dem jedoch nicht nachgekommen ist.
    Da du Privatverkäufer bist, bist du ja nicht (automatisch) verpflichtet auf eine Rückabwicklung einzugehen, sofern du nichts (arglistig) verschwiegen hast.
    Und nur auf Grund von "Unterstellungen" das ganze freiwillig Rückzuabwickeln geht ja mal gar nicht.
    Wenn der Käufer ein Problem hat soll er das erstmal "nachweisen".
    So würde ich es erstmal versuchen, das geht auch ganz ohne eigenen Anwalt... :top:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Re: Als N95 8GB beschrieben evtl. aber Cect gekauft was tun?




    So hier mal ein Nachtrag!!


    So also das Teil ist heut angekommen, war doch ein Fake aus China!
    Absolut billige Verarbeitung, kA wie Leut schreiben das die Dinger Topverarbeitet sind! Da ist ein Klapperslider eines Originalen absolute Spitzenqualität.


    Hab dem jetzt ne Email geschrieben, dass ich ein N95 8GB original gekauft hab ( war ja laut Beschreibun auch mit Wlan, 5Megapixel usw ) kleines Manko, Englische Sprache, aber ok das hätte auch ein original USA Nokia sein können!
    Zubehör war nur Headset, Ladekabel und Datenkabel ( für mich auch nicht zwingend ein Hinweis auf einen Fake, weil ja der Rest einfach verloren gegangen sein könnte, oder er ihn behalten hat ect )


    Hab dem Verkäufer jetzt per Email mitgeteilt, dass ich das Ding so nicht behalte und er mir das Geld zurücküberweisen soll, sollte ich von ihm bis morgen nichts hören, bzw das Geld nicht die nächsten 3 Werktage auf meinem Konto sein, werde ich den Paypal Käuferschutz bemühen!


    Hätte er irgendwo einen kleinen Vermerk gemacht, dass es sich um ein Cect bzw Nachbau handelt, wäre es mein Fehler gewesen!
    Aber da steht absolut nichts in der Beschreibung.


    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=220305217180&ssPageName=STRK:MEWN:IT&ih=012 hier mal die Artikelbeschreibung!!


    Ihr findet da auch nichts oder?

  • Hallo Teddy,


    Nicht viel mit dem Käufer kommunizieren gleich ne Beschwerde über paypal damit das Geld vom dem Verkäufer eingezogen wird bis das Problem erledigt ist.


    Da er in den Eigenschaften wlan und 5mpix erwähnt kann man nicht von einem Fake ausgehen somit MUSS er das Gerät zurücknehmen.

  • Ihr Artikel entspricht nicht der Beschreibung?
    In diesem Fall wird PayPal Sie auffordern, von einer dritten Person eine formlose schriftliche Bestätigung des Artikelzustand einzureichen. Denn um Ihren Käuferschutzantrag weiter bearbeiten zu können, muss PayPal genau feststellen, wie groß das Ausmaß des Schadens ist oder wie stark der Artikel von der Beschreibung abweicht. ( Zitat Paypal Seite )


    Das steht bei Käuferschutz Antrag dabei!
    Ich hab aber keine 3te Person zumindestens aktuell nicht, nur Familie die beim Auspacken dabei war und das Teil beim 1ten mal in die Hand nehmen direkt als Fake erkannt haben!
    Reicht das Paypal? Ansonsten muss ich morgen mal einen Arbeitskollegen bemühen!
    Aber ich glaub du hast recht!!

  • Außerdem würde ich mal stark davon ausgehen, dass es sich bei dem Verkäufer um einen gewerblichen Verkäufer handelt.
    Allein seit letzte Woche Freitag bis heute hat er Bewertungen im Gesamtwert von über 550€ mit 15 Verkäufen gemacht, die alle im Bereich Telekomunikation lagen. Ich bin zwar kein Jurist, finde das aber sehr merkwürdig und gehe davon aus, dass Du dadurch ein 14 tägiges Rückgaberecht hast.


  • Ohje den letzten Satz solltest du schnell löschen sonst gehts hier wieder rund. ;) Schon alleine wenn einer kein richtiges Deutsch kann hat sich diese Auktion für mich erledigt.


    Wie Philip schon vermutet ist er nicht Privater Natur auf ebay unterwegs, Also kannst eh vom Rücktrittsrecht Gebrauch nehmen.


    Den Käuferschutz brauchst jetzt noch nicht. Lass ihn erstmal antworten udn paypal schaltet sich ja auch ein.


    Wenn alles scheitert gehst zum Anwalt.

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