Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    Musst du selber wiedereinstellen. Wenn der Käufer vom Handel ausgeschlossen wird geht es auch ohne die Wartezeit.


    Also: ich melde meine Vermutung an ebay, die schließen ihn aus und ich stelle den Sofortkauf wieder ein?!?

  • Zitat

    Original geschrieben von benny bennz
    Also: ich melde meine Vermutung an ebay , die schließen ihn aus und ich stelle den Sofortkauf wieder ein?!?

    Das solltest du auf jeden Fall tun, was dann aber letzt endlich passiert, kannst du nur vermuten. Ich weiß dass es bei Ebay die Funktion gibt niciht vertrauenswürdige Ebayer von der Auktion auszuschließen, aber wie das beim SofortKauf ist, weiß ich leider nicht.


    Ich habe ein Mal während meiner Auktion einen Ebayer mit 0 Bewertungen ausgeschlossen, der auffällig geboten hat und nie überboten wurde. Bzgl. SofortKauf musst du dich halt mal informiere. Ich rate dir bei denen anzurufen, ist zwar ne 0180er Nummer, aber man bekommt schneller Infos als per Email, weil die sich per Email immer dumm anstellen und kaum Bezug auf das Problem nehmen

  • Ja, ich muss sagen, dass ich nun von ebay die Sch..... voll habe.


    Ich soll 7 Tage warten um dann irgendein Verfahren einzuleiten um dann abermals nach 7 Tagen die Auktion löschen zu können. Dann soll ich den Artikel neu einstellen und bekomme die Verkaufsprovision zurück...


    Also so macht ebay keinen Spaß! Werde es nun im Kleinanzeigenmarkt verkaufen...


    Danke für eure Hilfe.

  • Das ist bei denen leider so. Ich habe auch von einem etwas gekauft, der 2 Tage später (weil Ebay herausfand, dass er ein Betrüger ist) von Ebay gelöscht wurde. Das heißt ich konnte nichtmal mehr auf die beendete Auktion zugreifen, weil es ja das Mitglied nicht mehr gab und musste für weitere Maßnahmen auch abwarte ... Sinnlos, aber unumgänglich

  • dann reg Dich noch lange auf oder seih froh, dass irgend ein Computer gemerkt hat, da ist was faul. Mahlzeit :gpaul:

  • Nun hat es mich auch (mal wieder) erwischt:


    Ich habe meinen TyTn II auf Ebay versteigert. Auktion ist gestern Abend um 20 Uhr ausgelaufen. 10 Minuten nach Ende bekomme ich eine Mail vom Höchstbieter, dass er sich verklickt hat und ich den Artikel doch bitte dem zweit- oder dritthöchsten Bieter anbieten soll.
    Dabei hat er für den TyTn lediglich einen Euro mehr geboten als der zweite, also ein versehendlich zu hoch eingegebener Betrag ist unwahrscheinlich.


    Nun habe ich ihm zurück geschrieben, dass ich bis heute Abend versuche, den TyTn an einen der anderen Bieter zu verkaufen, aber danach auf die Erfüllung des Geschäfts bestehe. Wie seht ihr das? Generall verstehe ich bei Spaßbietern keinen Spaß und in der Auktion steht deutlich, dass es keine Rücknahme gibt.


    Ganz dreist hat der Höchstbieter mir auch noch eine zweite Nachricht geschickt, ob wir uns nicht dennoch gegenseitig positiv bewerten wollen.
    Der Typ selbst hat über 200 Bewertungen, davon nur 3 negative wegen anderen Dingen.


    Wie seht ihr das? Sollte ich auf das Geschäft bestehen oder zur Vermeidung von Ärger den Artikel wieder neu einstellen, wozu ich eigentlich keine Lust habe.


    SiemensmasterXXX

    Bitte spenden Sie für eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von SiemensmasterXXX
    Dabei hat er für den TyTn lediglich einen Euro mehr geboten als der zweite, also ein versehendlich zu hoch eingegebener Betrag ist unwahrscheinlich.
    SiemensmasterXXX


    Das Maximalgebot des Höchstbieters kannst Du doch kann gar nicht sehen.


    Ansonsten: Wenn der Zweithöchstbietende ihn nicht haben will, neu einstellen.
    Nebenbei die übliche ebay-Prozedur durchlaufen lassen, um die Gebühren erstattet zu bekommen.
    Eine Chance, den Höchstbietenden zum Kaufen zu "zwingen", hat man doch sowieso nicht.
    Negativ-Bewertung geht nicht mehr und einen Rechtsstreit wird man wohl deswegen kaum anfangen.


    Wie immer: unter "schlechte Erfahrungen im Leben" abspeichern oder noch besser vergessen.


    Das mit der gegenseitigen Bewertung ist natürlich schon ein schlechter Witz.


    Gruß


    Tommy

  • So wie es aussieht, kauft der zweit höchste Bieter den TyTn II für lediglich einen Euro weniger als der Höchstbieter.
    Also bin ich eventuell noch mal mit einem blauen Auge davon gekommen.


    SiemensmasterXXX

    Bitte spenden Sie für eine Signatur.

  • Wenn das klappt, hast Du wirklich Glück.
    Ich würde den Preis als Zweithöchstbietender nicht bezahlen.
    Denn wenn das Angebot des Höchstbietenden hinfällig ist,
    wäre der Preis ja eigentlich nur ein EUR über dem Dritthöchstbietenden.


    Das wäre jedenfalls meine Argumentation als Zweithöchstbietender
    und eines entsprechenden Angebot des Verkäufers.


    Andererseits war er ja bereit den Artikel zu seinem Maximalgebot zu ersteigern.


    ;)


    Gruß


    Tommy

  • Hallo,


    habe eine Digitalkamera bei ebay verkauft,nun droht der Käufer mir mit dem Rechtsanwalt,weil ich verschwiegen habe,daß es sich um ein refurbished Produkt von amazon resterampe handelt und ich dies in der Beschreibung hätte mitangeben müssen.Da ich die Kamera nicht neu gekauft habe,sondern als Rückläufer von amazon.
    In der Artikelbeschreibung habe ich den Zustand als Gebraucht gekennzeichnet.Hat der Käufer recht ?


    gruß lokomotive

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!