Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • ich danke Dir - sorry hatte die Paulsuche :apaul:

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  • Hab auch noch mal einen: Habe bei eBay einen Palm ersteigert. Dieser sollte ein Geschenk sein.
    In der Auktion stand "6,90EUR - unversicherter Versand.".
    Habe nach dem Gewinn der Auktion erstmal nicht überwiesen, sondern erst nachgefragt, ob es sich bei dem Preis 6,90€ um versichrten Versand per DHL-Postpaket handle. Dies hat der Verkäufer mir umgehend bestätigt.


    Wie es kommen musste: Ware kam nicht. Habe den VK kontaktiert, welcher dann direkt gesagt hat, das er es per Päckchen versendet hat, da dies ja auch in der Auktion stand. Habe bei zwei Mails seine Mail mit der Bestätigung als Anhang eingefügt, das es sich um versicherten Versand per Paket handelt.
    Davon nimmt er sich jedoch Nichts an und beharrt auf dem Text in der Auktion.


    Was gilt jetzt? Ich denke meine schriftliche Nebenabrede mit ihm nach der Auktion, oder?!


    Habe mal ne Frist der Warenzusendung oder Kaufbetragserstattung bis Freitag gesetzt.


    -Andi-

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  • Zunächst gilt das, was in der Auktion steht.
    Hast du es aber schriftlich, daß er es dir versichert schickt / schicken will, dann gilt dieses.

  • Na dann ich auch mal:


    - iPhone bei ebay Belgien ersteigern wollen, zuerst nur zweiter Sieger gewesen.
    - Nach beendeter Auktion schrieb mich der Verkäufer an, er hätte noch ein zweites iPhone, ob ich dieses haben wolle.
    - Ich mich gefreut, wollte aber nur über ebay "Sofortkauf" als Zweitplatzierter kaufen. War kein Problem, Angebot an unterlegenen Bieter bekommen, zugeschlagen.
    - Verkäufer bot Paypal an, wollte aber zuvor eine Kontaktaufnahme und zudem die Gebühren mit plus 2% ersetzt haben.
    - Zähneknirschend zugestimmt, Geld inkl. Gebühren per Paypal überwiesen.
    - Email von Verkäufer, er wolle aufgrund angeblicher Betrugsversuche in der Vergangenheit (Rückbuchungen durch Käufer etc.) nicht mit Paypal abrechnen und überwies mir das Geld komplett zurück.
    - Mehrere Emails hin und her, er wollte nur per Banküberweisung, ich nur per Paypal, weil sonst zu unsicher (Käuferschutz etc.).
    - Verkäufer erwähnte, ich solle mich entscheiden, ansonsten würde er das iPhone neu reinsetzen (hat er mittlerweile scheinbar auch gemacht).
    - Im anschließendenden ebay-Streitfall gab es keine Einigung. Verkäufer schloss dann den Streitfall und bekam mittlerweile seine ebay-Gebühren zurück.
    - Ich erhielt von ebay aber eine Verwarnung wegen eines nicht bezahlten Artikels.
    - Habe alle Emails mit Einspruch per Email und Fax an ebay übersandt.


    Habe keine Lust auf eine Sperre wegen so einer Sache!


    Habt Ihr Erfahrungen, wie meine Chancen stehen und wie lange der Ärger jetzt dauert?


    Und kann mich ein ausländischer (belgischer) Verkäufer negativ bewerten (geht ja bei innerdeutschen Geschäften nicht mehr)?

  • eine Frage wie läuft das eigentliche wenn ich bei Ebay eine Auktion starte (als nicht mit Sofortkauf) und zwei Artikel anbiete (sprich verfügbar 2 Stück) Wer bekommt dann wie welchen Zuschlag? Zum Ende der Auktion die zwei höchsten Gebote der unterschiedlichen Bieter oder wie? Danke

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  • Zitat

    Original geschrieben von achim007
    Zum Ende der Auktion die zwei höchsten Gebote der unterschiedlichen Bieter oder wie? Danke


    JA, die 2 höchsten.


    Wobei da irgendwie ein einheitlicher Preis ermittelt wird.

    Hier stand eine Signatur.

  • afair ist dann der verkaufspreis das (niedrigere) höchstgebot des 2. bieters

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:

  • Ich habe ein großes Problem.


    Ich habe bei eBay ein Ed Hardy Shirt gekauft. Dieses war mir allerdings zu klein, so das ich es wieder bei eBay reingesetzt habe und weiter verkauft habe.


    Nun habe ich eine Anzeige der Fa. K & K Logistics von deren Anwalt mit folgenden Inhalt:


    Es ist auf eBay verboten, nicht genehmigte Repliken und Fälschungen von Markenprodukten anzubieten, da es sich um eine Markenrechtsverletzung handelt.


    Ich soll denen 1400€ Strafe zahlen.


    Ich kann das beim besten Willen nicht bezahlen, meint Ihr das reicht denen, wenn ich den ursprünglichen Verkäufer samt eBay Artikelnummer mitteile? :(

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