Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Warum wunderst Du Dich denn das die KÄufer etwas nutzen was Du anbietest?


    Es wurde explezit danach gefragt. ;)


    Für Kleinkram würde ich das aber nicht wieder machen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Dauerposter
    http://www.wortfilter.de/News/news2872.html


    Sag ich ja: Technische Panne, typisch für eBay.
    Eine PP-Pflicht wird sich in Deutschland nicht einführen und durchsetzen lassen - fast nirgendwo auf der Welt ist die Banküberweisung derart stark verwurzelt.
    Sollte eBay das dennoch tun, wäre das wirtschaftlicher Selbstmord, denn dann würde das Mass für allzuviele überschritten sein und eBay würde massiv einbrechen.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)


  • Ich habe vor kurzem das Geld wieder erhalten, jedoch nur 192 Eur.
    Danach mail geschrieben:

    Zitat

    bitte um Klärung welche Kosten entstanden sind, sodass ich nur 192,29 EUR erhalten habe.


    Als Anwort:


    Zitat

    GLS berechnet uns für die Rückführung 6,70 EUR,die wir Ihnen vom Kaufpreis abgezogen haben.Auf eine Berechnung unserer sonstigen Aufwendungen (Buchführungskosten etc.) haben wir verzichtet,behalten uns diese jedoch noch vor,bis der Vorgang abgeschlossen ist.


    Und da ich doch Komplettwiederrufen habe, müsste ich doch den vollen Betrag bekommen, oder nicht? Meinetwegen verzichte ich auf die 7 Eur... aber das ich nun auch die Kosten für den Rücktransport übernehmen soll finde ich nicht akzeptabel.
    Und nun soll ich evt noch die Buchführungskosten tragen. :eek:


    Hat jemand einen Rat?


    Hier nochmal den ebay Link: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…em&rd=1&item=380047070559


    Edit:

    Zitat

    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis des Kaufgegenstands zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.


    Das Argument des Verkäufers widerspricht sich doch mit der AGB... oder sehe ich da was falsch?

    Chinese aus Bremen

  • Die Rücksendekosten MÜSSEN dir ersetzt werden, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Widerrufserklärung beim Unternehmer die Kaufpreiszahlung oder eine vereinbarte Teilzahlungsrate bereits erbracht war.


    Das ist hier vermutlich der Fall, da Vorkassevereinbarung.


    Ich würde diesem Laden erstmal eine schöne rote reindrücken, die sachlich ist und der Wahrheit entspricht. Dann werden die schon mit sich reden lassen.


    Die "Buchführungskosten" sind lächerlich, die sind unternehmerisches Risiko und keineswegs vom widerrufenden Verbraucher einforderbar, von exotischen Ausnahmen (rechtsmißbräuchliche Widerrufe zur Geschäftsschädigung etwa) mal abgesehen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Schon mal freundlich nachgefragt und auf diverse Links hingewiesen, die das Gegensatz zu seinen Aussagen stehen? 199 hätten es auf alle Fälle sein MÜSSEN. Er kann sichdoch mal 3 Tage einlesen, nachdenken und mal schauen, ob er denn zusätzlich Anwaltskosten tragen möchte wegen der Eindeutigkeit seiner unwaren Aktion. Mit der Maßgabe, dass die Diskussion irgendwann zu Ende ist, sollte er uneinsichtig bleiben.


    http://www.google.de/search?q=…official&client=firefox-a

  • Zitat

    Original geschrieben von amikaro80
    Weiß jemand zufällig, wie lange die nun fertig erstellte Auktion als Entwurf gespeichert wird?


    Keine Ahnung - aber probier es einfach ein paar mal, dann geht es irgendwann auch ohne den PP-Quark.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Keine Ahnung - aber probier es einfach ein paar mal, dann geht es irgendwann auch ohne den PP-Quark.


    Hab ich auch gedacht, aber nach 15-20Mal verliere ich langsam den Nerv :D

  • Zitat

    Original geschrieben von amikaro80
    Hab ich auch gedacht, aber nach 15-20Mal verliere ich langsam den Nerv :D


    Oh.
    Ich hatte das vorhin auch und da ist es beim dritten Versuch glattgegangen.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

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