ZitatOriginal geschrieben von TM1
Warum wunderst Du Dich denn das die KÄufer etwas nutzen was Du anbietest?
Es wurde explezit danach gefragt.
Für Kleinkram würde ich das aber nicht wieder machen.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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ZitatOriginal geschrieben von TM1
Warum wunderst Du Dich denn das die KÄufer etwas nutzen was Du anbietest?
Es wurde explezit danach gefragt.
Für Kleinkram würde ich das aber nicht wieder machen.
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
http://www.wortfilter.de/News/news2872.html
Sag ich ja: Technische Panne, typisch für eBay.
Eine PP-Pflicht wird sich in Deutschland nicht einführen und durchsetzen lassen - fast nirgendwo auf der Welt ist die Banküberweisung derart stark verwurzelt.
Sollte eBay das dennoch tun, wäre das wirtschaftlicher Selbstmord, denn dann würde das Mass für allzuviele überschritten sein und eBay würde massiv einbrechen.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von Dauerposter
Zuersteinmal muss differenziert werden, wann der Widerruf bei Unternehmer zugegangen ist: Vor oder nach Versand der Ware. Wenn noch davor, und verschickt der Verkäufer trotzdem, handelt er rechtsmißbräuchlich.
Aber auch wenn der Widerruf erst nach Versandauslösung zuging, geht die aktuelle Rehtsprechung eindeutig dahin, dass der Unternehmer die Hinversandkosten zu ersetzen hat (gilt nur bei Komplett-, nicht bei Teilwiderruf). Siehe dazu nur das "Heine-Urteil" des OLG Karlsruhe vom September 2007.
Ein gewisses Prozessrisiko besteht immer, auch sollte man sich grundsätzliche überlegen, wegen 7 Euro vor Gericht zu gehen.
Für ein sonstige Kostenpauschale (ebay-Gebühren, Stornokosten etc.) gibt es keinerlei Grundlage.
Ich habe vor kurzem das Geld wieder erhalten, jedoch nur 192 Eur.
Danach mail geschrieben:
Zitatbitte um Klärung welche Kosten entstanden sind, sodass ich nur 192,29 EUR erhalten habe.
Als Anwort:
ZitatGLS berechnet uns für die Rückführung 6,70 EUR,die wir Ihnen vom Kaufpreis abgezogen haben.Auf eine Berechnung unserer sonstigen Aufwendungen (Buchführungskosten etc.) haben wir verzichtet,behalten uns diese jedoch noch vor,bis der Vorgang abgeschlossen ist.
Und da ich doch Komplettwiederrufen habe, müsste ich doch den vollen Betrag bekommen, oder nicht? Meinetwegen verzichte ich auf die 7 Eur... aber das ich nun auch die Kosten für den Rücktransport übernehmen soll finde ich nicht akzeptabel.
Und nun soll ich evt noch die Buchführungskosten tragen. :eek:
Hat jemand einen Rat?
Hier nochmal den ebay Link: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…em&rd=1&item=380047070559
Edit:
ZitatIm Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,- Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis des Kaufgegenstands zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Das Argument des Verkäufers widerspricht sich doch mit der AGB... oder sehe ich da was falsch?
Die Rücksendekosten MÜSSEN dir ersetzt werden, wenn im Zeitpunkt des Zugangs der Widerrufserklärung beim Unternehmer die Kaufpreiszahlung oder eine vereinbarte Teilzahlungsrate bereits erbracht war.
Das ist hier vermutlich der Fall, da Vorkassevereinbarung.
Ich würde diesem Laden erstmal eine schöne rote reindrücken, die sachlich ist und der Wahrheit entspricht. Dann werden die schon mit sich reden lassen.
Die "Buchführungskosten" sind lächerlich, die sind unternehmerisches Risiko und keineswegs vom widerrufenden Verbraucher einforderbar, von exotischen Ausnahmen (rechtsmißbräuchliche Widerrufe zur Geschäftsschädigung etwa) mal abgesehen.
Schon mal freundlich nachgefragt und auf diverse Links hingewiesen, die das Gegensatz zu seinen Aussagen stehen? 199 hätten es auf alle Fälle sein MÜSSEN. Er kann sichdoch mal 3 Tage einlesen, nachdenken und mal schauen, ob er denn zusätzlich Anwaltskosten tragen möchte wegen der Eindeutigkeit seiner unwaren Aktion. Mit der Maßgabe, dass die Diskussion irgendwann zu Ende ist, sollte er uneinsichtig bleiben.
ZitatOriginal geschrieben von Dauerposter
http://www.wortfilter.de/News/news2872.html
Ich habe die Meldung auch jetzt gerade erhalten, möchte meine Sammlung von Manager-Magazinen verkaufen.
Weiß jemand zufällig, wie lange die nun fertig erstellte Auktion als Entwurf gespeichert wird?
Gut, dass es TT gibt Danke jedenfalls für den Link!
ZitatOriginal geschrieben von amikaro80
Weiß jemand zufällig, wie lange die nun fertig erstellte Auktion als Entwurf gespeichert wird?
Keine Ahnung - aber probier es einfach ein paar mal, dann geht es irgendwann auch ohne den PP-Quark.
ZitatOriginal geschrieben von TM1
Keine Ahnung - aber probier es einfach ein paar mal, dann geht es irgendwann auch ohne den PP-Quark.
Hab ich auch gedacht, aber nach 15-20Mal verliere ich langsam den Nerv
ZitatOriginal geschrieben von amikaro80
Hab ich auch gedacht, aber nach 15-20Mal verliere ich langsam den Nerv
Oh.
Ich hatte das vorhin auch und da ist es beim dritten Versuch glattgegangen.
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