Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Re: Re: Käufer zahlt nicht


    Zitat

    Original geschrieben von TM1


    Wenn Du tatsächlich und aus Prinzip auf die Einhaltung des Kaufvertrages bestehen willst und auch allen damit verbundenen Aufwand nicht scheust, dann forderst Du den KÄufer zunächst nochmal schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung auf.
    Und nach fruchtlosem Fristablauf kannst Du dann Deinen Anspruch mittels des üblichen Mahnverfahrens gerichtlich durchsetzen.


    Nicht ganz.


    Mahnverfahen bei Zug-um-Zug ist eher ungünstig, weil der beizutreibende Anspruch gerade nicht von einer Gegenleistung abhängig sein darf.


    Einzige Möglichkeit ins MV zu kommen, wäre die Erbringung der Leistung, was in diesem Fall wohl doch eher unangebracht ist, zumal der käufer bereits Zahlungsunwilligkeit angezeigt hat.

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Vielleicht dauert's momentan mal wieder etwas länger bei Ebay, bis die eingestellten Artikel in der Suche auftauchen...


    Das ist nicht "momentan", sondern immer der Fall.
    Abhängig vom Artikel kann das auch mal länger als 24Std dauern, z.B. bei bestimmten Marken.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Hallo zusammen,


    eine Freundin von mir, hat über meinen Ebay Account ein Armband verkauft.
    War ein Markenarmband das damals 40Euro gekostet hat, ging für 15 Euro raus.
    Sie hat vergessen zu erwähnen, dass der Verschluss ausgewechselt wurde ( weil der alte kaputt war ) ebenso wurde ein kettenglied rausgenommen, weil ihr das Armband sonst zu lang war.
    Na ja jetzt hat sie das Teil versendet usw, als gebraucht eingestellt usw.
    Jetzt kommt vom Käufer, dass er nicht denkt, dass es Silber ist und er denkt ebenso wenig, dass es sich um die angegebene Marke handelt.
    Problem! Auf dem Verschluss war die Marke eingestanzt ( wie üblich ) und auf dem fehlenden Kettenglied ( war das erste nach dem Verschluss ) war der Silberstempel. Naja jetzt will er sein Geld wieder haben usw ( das übliche halt )
    Nachdem es ein privatverkauf war, wie muss sie vorgehen? Geld zurücküberweisen? Oder wie aktuell angeboten, 5 Euro Rückerstattung wegen der Unannehmlichkeiten? Das Kettenglied hat sie leider nicht mehr und den kaputten Verschluss natürlich auch nicht mehr. Der wurde eben bei einem Juwelier ausgetauscht.


    Danke für eure Hilfe. MFG

  • Ich würde die 5 Euro wählen.


    Weil imho sollte sowas schon in die Artikelbeschreibung, auch wenn es ein gebrauchtes Teil ist.


    Oder gibt es noch die Rechnung vom Juwelier ?

    Hier stand eine Signatur.

  • Ja das wäre auch ihre Wahl gewesen *gg*
    Sie sieht den Fehler ja auch ein aber was solls.
    Die Rechnung hat sie nicht mehr.
    Na ja auf alle fälle hat sich das geklärt, der hat sich so "aufgemuckt" das er die 15Euro wieder bekommt.
    Er wollte was weis ich alles anstellen, zum Juwelier fahren und die Echtheit prüfen lassen, vom Armband, vom Verschluss und wahrscheinlich von der Verpackung auch noch...! :rolleyes:
    Is ihr aber zu ......!
    Er bekommt seine Kohle wieder, Sie wieder das Teil und gut is.
    Wegen 15 Euro so nen Stress zu veranstalten ist es definitiv nicht wert. Zumal ich ja bei meinem Account nur 100% hab und er nur 98% aber das is ja wieder was anderes.
    Danke dir trotzdem Maarthok :)

  • Wollte grade ein Angebot von mir editieren, den SK-Preis etwas runtersetzen, da erblicke ich Folgendes:


    "Wir aktualisieren unsere Grundsätze zu akzeptierten Zahlungsmethoden und machen dadurch Transaktionen für eBay-Mitglieder noch sicherer. Die Grundsätze schreiben vor, dass alle Verkäufer PayPal als Zahlungsmethode in ihren Angeboten anbieten müssen."


    Haben die gelitten? Bei einem Artikel von 11,11€, wo man eh schon genug Gebühren abführt wird man jetzt noch weiter geschröpft. :mad:


    -Andi-

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  • Zitat

    Original geschrieben von Andreas Böhm
    dass alle Verkäufer PayPal als Zahlungsmethode in ihren Angeboten anbieten müssen."


    Spezieller Artikel / Kategorie oder typischer temporärer eBay-Fehler.
    Bei einigen Dingen wurde schon seit geraumer Zeit PP vorgeschrieben, z.B. PS3 oder iPhone imho.
    Ein genereller PP-Zwang ist in Deutschland nicht durchzusetzen und daher wohl auch nicht geplant.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Hä? Ich MUSS Paypal anbieten????? :eek:


    TOLL! Kein Wunder, daß immer weniger Leute Lust haben ihre Sachen dort zu verkaufen! :mad:
    Letztens hatte ich ein Buch verkauft und das wurde mit Paypall bezahlt. :o

  • Zitat

    Original geschrieben von TM1
    Spezieller Artikel / Kategorie oder typischer temporärer eBay-Fehler.
    Bei einigen Dingen wurde schon seit geraumer Zeit PP vorgeschrieben, z.B. PS3 oder iPhone imho.
    Ein genereller PP-Zwang ist in Deutschland nicht durchzusetzen und daher wohl auch nicht geplant.


    Naja, eine Eastpak-Tasche ist jetzt IMHO kein sonderlich spezieller Artikel. :rolleyes:


    -Andi-

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  • Zitat

    Original geschrieben von Brittik
    Letztens hatte ich ein Buch verkauft und das wurde mit Paypall bezahlt. :o


    Warum wunderst Du Dich denn das die KÄufer etwas nutzen was Du anbietest?


    Aber ein genereller Zwang ist für Deutschland doch allen bisherigen Überlegungen nach nicht geplant.
    Das muss also ein typischer eBay-bug gewesen sein - einfach später nochmal probieren und dann wird das höchstwahrscheinlich nicht mehr auftauchen.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

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