Re: Re: Käufer zahlt nicht
ZitatOriginal geschrieben von TM1
Wenn Du tatsächlich und aus Prinzip auf die Einhaltung des Kaufvertrages bestehen willst und auch allen damit verbundenen Aufwand nicht scheust, dann forderst Du den KÄufer zunächst nochmal schriftlich unter Fristsetzung zur Zahlung auf.
Und nach fruchtlosem Fristablauf kannst Du dann Deinen Anspruch mittels des üblichen Mahnverfahrens gerichtlich durchsetzen.
Nicht ganz.
Mahnverfahen bei Zug-um-Zug ist eher ungünstig, weil der beizutreibende Anspruch gerade nicht von einer Gegenleistung abhängig sein darf.
Einzige Möglichkeit ins MV zu kommen, wäre die Erbringung der Leistung, was in diesem Fall wohl doch eher unangebracht ist, zumal der käufer bereits Zahlungsunwilligkeit angezeigt hat.