Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Zitat

    Original geschrieben von antivds
    ...., hast nen guten Tipp für nen kostenfreien PDF Drucker? ^^


    den pdfcreator von http://www.pdfforge.org/
    dort ist das benötigte ghostscript direct mit drin & mit ca. 15-20 mb auch noch wesentl. kleiner als z.b. adobe... ;)

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:

  • ebay - aus Versehen 1€ Sofortkauf


    Hoffe ich bin hier im richtigen Forum.
    Grade bei ebay ein Handy eingestellt, nun habe ich festgestellt, dass ich nicht 1€ Startpreis sondern 1€ Sofortkauf eingestellt habe.
    Ist natürlich sofort gekauft worden.


    Falls der Käufer jetzt auf stur schalten sollte habe ich irgendwie ein Möglichkeit,den Verkauf zu annulieren?


    Habe nur das
    http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_3.html
    und das
    http://pages.ebay.de/help/sell/end_early.html gefunden


    Danke für die Hilfe :(

  • Ich bin mir zu 99% sicher, dass ich mal im Radio gehört habe, dass es möglich ist den Verkauf zu annullieren.

  • Dafür gibts den allgemeinen ebay-Problemthread klick mich hart
    Ich wart nur noch drauf, bis jetzt ein weiterer Thread eröffnet wird (bzw im Problemthread gepostet wird), in dem jemand schreibt, er habe ein Handy bei ebay für 1,- Euro Sofortkauf gekauft, was zwar sicher ein Versehen des Verkäufers war, aber ob er nicht trotzdem den Artikel für 1 Euro verkaufen muß :D

  • ja ich hatte auch grob so einen ebay thread mit kopf aber hatte ihn eben bei der suche nicht gefunden.
    war auch etwas durcheinander und in panik.
    sorry dafür !

  • Das Einzige was wirklich beachtet werden sollte, ist der Zeitfaktor der Anfechung, denn diese muss "unverzüglich" erfolgen. Weiterhin muss die Erklärung der Anfechtung dem "Käufer" auch zugehen. Das ist aber bei einer email, auf die er mit Originalzitat antwortet schon erfüllt, da es keine Formvorschrift gibt.


    Man sollte sich in einer solchen Konstellation auch nicht durch Drohungen mit Forderungen auf Ersatz des Vertrauensschadens verwirren lassen, denn hierbei kann ein solcher nicht entstehen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • einfach auf § 119BGB verweisen, fristgerecht das ganze nach §121BGB abgeben und alles ist in butter. nur nichts tun, wäre schädlich.

    " Es ist besser, für das was man ist, gehasst; als das was man nicht ist, geliebt zu werden."

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