Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • 99% positive Bewertungen.
    Naja ich wollte nur wissen ober er einfach so das Rückgaberecht ausschliessen darf? Immerhin riecht es nach einem gewerblichen Händler.

  • Naja, aber viele neutrale Bewertungen wegen langer Lieferzeit etc. Aber im Prinzip verkauft der Typ ja bloß Ramsch, muss also nicht unbedingt ein Händler sein. Das ist nun mal das Problem bei ebay, dass man das nicht mit Sicherheit nachvollziehen kann. Die Frage ist: Was willst du machen?

    Langer Vokal => kein "ss" => groß, größer, am größten!

  • Zumindest was die Zuverlässigkeit als Verkäufer angeht scheint der von mir weiter oben genannte Preistreiber in Ordnung zu sein. Sagen zumindest die letzten drei Bewertungen.


    Interessant in dem Zusammenhang aber auch, wie wenig man auf sämtliche Beteuerungen der von mir auf die zweifelhafte Praxis des Verkäufers angesprochenen Mitglieder zählen kann.


    3x wurde mir bestätigt, welch dreistes Verhalten das sei, man auf keinen Fall bezahlen werde und die Sache umgehend eBay melden werde... nunja :rolleyes:


    Kann mir letztenendes ja auch egal sein...

    «Some say that we have at least thought of a new way of introducing him. But we haven't. It's The Stig!»

  • Ebay hat endlich die Bewertungsseiten überarbeitet.
    Jetzt kann man sich auch gezielt die negativen oder neutralen Bewertungen der jeweiligen Verkäufer anzeigen lassen und die zugehörigen Gegenbewertungen.:top:
    Hat doch verdammt lange gedauert von der Ankündigung bis zur Durchführung.

    Sieht aus wie ein Sargdeckel, könnte aber auch ein Sprungbrett sein. (Bernd Stromberg)

  • Hallo!


    Habe einem Kaufinteressenten die IMEI-Nummer des Gerätes mitgeteilt!


    Mittlerweile weiss ich dass das ein riesen Fehler war! Kann ich das Handy jetzt überhaupt noch verkaufen? Oder muss/soll ich die Auktion beenden?!

  • Naja, ein "riesen Fehler" war das nicht.
    Viele benutzen die IMEI um zu überprüfen, ob das Gerät als geklaut gemeldet ist, ob es ein Original oder eine Fälschung ist, oder um etwas über die Vorgeschichte zu erfahren (N4L macht das freundlicherweise für Nokiageräte).


    Wovor hast Du denn Angst, dass Du die Auktion beenden willst?

  • viell. war das gerät ja nur in seinem besitz, aber nicht in seinem eigentum :p


    ne quatsch. vermute eher, daß er sorgen hat, daß die imei nun genutzt wird um eines der gefakten/geklauten geräte "reinzuwaschen".


    da würd ich mir aber weniger gedanken drüber machen. erst recht, wenn du nen erwerbsnachweiß mit imei drauf haben solltest (leider machen da aber ja nicht alle händler...)

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:

  • Zitat

    Original geschrieben von lart
    ne quatsch. vermute eher, daß er sorgen hat, daß die imei nun genutzt wird um eines der gefakten/geklauten geräte "reinzuwaschen".


    da würd ich mir aber weniger gedanken drüber machen. erst recht, wenn du nen erwerbsnachweiß mit imei drauf haben solltest (leider machen da aber ja nicht alle händler...)


    So ist es, habe leider erst nachdem ich dem Interessenten die IMEI_Nummer mitgeteilt hatte erfahren, dass es sowas wie "Imei-Phishing" gibt! :(


    Und ich habe natürlich Karton mit Imei-Aufkleber und auch eine Rechnung mit selbiger - die natürlich übereinstimmen!


    Demnach kann ich das Handy ganz normal verkaufen und der Käufer hat dadurch ggf keine Nachteile?

  • Zitat

    Original geschrieben von fieselschweif
    Ok, das kann natürlich sein. Im konkreten Fall habe ich 3 weitere Mitglieder angeschrieben. Weißt Du, für welchen Zeitraum diese Funktion dann gesperrt ist?


    Ich glaube das geht maximal 5 Mal.


    Letztens habe ich das noch gemacht und das in kurzer Zeit. Ebay schickte mir dann eine Email, dass mein Ebay-Account vermutlich gehackt wurde und ich mir ein neues Passwort überlegen soll. Dann musste ich diese Sicherheitsfragen beantworten und tralala.


    Das war vor ca. einem Monat. Ob die was geändert haben, weiß ich leider nicht

  • Mein Anliegen:



    Ich habe in Erfahrung gebracht, dass dieser Ebay-Käuferschutz für Überweisungen OHNE PAYPAL ab dem 20. Feb. 08 abgeschafft wurde. Also alle Autionen VOR dem 20. Februar werden noch in den Käuferschutz ohne PayPal mit einbezogen, ab dem 20. dann nicht mehr.


    Gibts da noch irgendwelche Sonderregelungen?


    Wie ich das erfahren habe: Ich habe ein Handy ersteigert (wie es auch nicht anders sein kann, am 20. Februar natürlich). Der Verkäufer hatte 122 Positive. Nach einem Telefonat habe ich überwiesen. 3 Tage nach der Überweisung bekommt er 7 Negative und wird von Ebay ausgeschlossen. Per Email gibt der Idiot auch noch zu viele Handys verkauft zu haben, die er nie hatte.


    Klar! Anzeige habe ich schon erstattet, aber das Geld werde ich (denke ich mal) nie wieder sehen.


    Jetzt gehts um diese Ebay Käuferschutz von 175€ (200€-25€ Bearbeitung). Ich hab mieserablerweise erst später erfahren, dass das Ganze nur bis VOR dem 20. Februar gilt und ab dem 20. nicht mehr. Heißt das, dass ich auch diese Teilerstattung vergessen kann???



    Danke schonmal für alle Infos und Ratschläge

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