Rechnung kann auch selbsgebaut sein, wenn der VK gleichzeitig ein Gewerbe betreibt und dir das Handy im Rahmen des Gewerbes verkauft hat. Vergleiche doch mal die Anschrift des VK mit der auf der Rechnung. Ist es dieselbe?
Ansonsten gab's ja keinen Gewährleistungsausschluss in der Auktion. Sollte der Wackler also einen Mangel darstellen, so kannst du Nacherfüllung verlangen. Diese ist zunächst gerichtet auf wahlweise Reparatur oder Neugerät, wobei der VK wegen unverhältnismäßiger Kosten die Neulieferung verweigern könnte.