Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • http://www.internetrecht-rosto…hrleistungsausschluss.htm


    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Ich halte das Ganze für ziemlich eindeutig, nur wissen es viele nicht. Und das ist auch gut so, kann man wieder sorgenfreier bei ebay kaufen ;)


    Ich verstehe es so das auch Privatleute - indem sie regelmässig Gewährleistung ausschliessen ihre eigenen AGBs aufstellen und somit wiederum erst recht in einer Gewährleistungspflicht stehen.


    Richtig oder :gpaul: ?


    Gruss, Jörg

    ..alles was sie sehen geschieht in Echtzeit !


  • Sehe ich auch so, aber das sagt unser Haus- und Hofjurist doch schon die ganze Zeit!? Wenn auch nicht immer verständlich im Juristendeutsch... :D


    Zur Sache:
    Halt ich für total besch***! Wie soll mans denn sonst noch machen, damit man vor ungerechtfertigten (!) Ansprüchen sicher ist!?
    Immerhon sehen viele Gerichte das etwas pragmatischer und Werten eine Formulierung wie "Nach neuem EU-Recht keine Garantie" auch als wirksamen Gewährleistungsausschluß. Wurde immerhin von (meistens) Laienverkäufern so geschrieben. Und die Käufer sind (meistens) ebenfalls Laien, so daß sie das ebenfalls auch so verstehen.
    Somit wissen eigentlich beide was wie gemeint ist und alle sind glücklich.
    Aber wehe es passt dann hinterher mal was nicht... :rolleyes:

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Hi,
    bin ein bißchen sauer...


    Artikel war eingestellt, ich frage wegen Sofortkauf nach (wohnt in der gleichen Stadt; angebotener Preis war inkl. Versand). Bekomme eine Nachricht zurück, ob ich telefonisch erreichbar sei.


    Schicke über ebay und über die email Adresse zweimal meine Nummer mit dem Angebot, dass ich auch zurück rufe (mobil ist ja einigen zu teuer). Höre 5 Tage nichts.


    Biete auf die Auktion (war fast auf der Höhe, zu der die normal auslaufen). Werde zweimal überboten; 1h nach Auktionsende kriege ich eine SMS des Verkäufers, ob ich zu meinem letzten Angebot kaufen wolle.


    Heute schaue ich mir die Bieterliste an, es gab nur mich und den anderen. Hört hört die Nachtigall trappsen.


    Da hat sich jemand wohl schön verzockt, ebay Gebühren am Hals und versucht jetzt mich abzuzocken :flop:


    Wie handhabt ihr das? Darauf eingehen, aber nur ein Angebot zum Mindestpreis abgeben? Schlecht bewerten kann ich ja nicht... Und das vom Fake Bieter hochgesetzte Gebot sehe ich nicht ein zu bezahlen :( ...


    greetz
    cm

  • Zitat

    Original geschrieben von muellix
    Wie handhabt ihr das?


    Bei so ner Nase normal drauf beruhen lassen.
    In deinem Fall würde ich ihm ein Angebot machen was unter deinem Preis (und unter dem SK-Preis) liegen würde, da du es ja direkt abholen kannst, was ich auch drigend empfehlen würde...
    Entweder er geht drauf ein oder halt nicht.
    Um seinen Streß den er mit ebay hat musst du dich ja nicht kümmern... ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Zitat

    Original geschrieben von eisi
    Bei so ner Nase normal drauf beruhen lassen.
    In deinem Fall würde ich ihm ein Angebot machen was unter deinem Preis (und unter dem SK-Preis) liegen würde, da du es ja direkt abholen kannst, was ich auch drigend empfehlen würde...
    Entweder er geht drauf ein oder halt nicht.
    Um seinen Streß den er mit ebay hat musst du dich ja nicht kümmern... ;)


    Danke,
    habe ich jetzt auch mal gemacht, aber er beharrt auf dem höheren Preis...


    Selbst schuld, soll er halt nochmal ebay-Gebühren zahlen :flop:


    Schade, dass solche Faker während der Auktionen nicht mehr so zu erkennen sind, da die Bieternamen verschlüsselt werden.


    greetz
    cm


  • Die Sache ist die, wenn er selbst über nen 2t Account (bzw. den eines Freundes oä.) mitgeboten hat, kann er natürlich auch den Kauf stornieren und bekommt dann von Ebay die Gebühren gutgeschrieben und kann das Angebot kostenlos wiedereinstellen.


    Von daher wird ihn das "selbst schuld" net besonders jucken (leider)

    Hier stand eine Signatur.

  • gibt es nicht ne möglichkeit diesen verdacht des "bieten auf eigene artikel" an ebay zu melden...
    dann springt viell. ne verwarnung für ihn raus ;)
    das mit dem angebot an zweitbieter hab ich in den letzten 2 wochen auch zweimal gehabt...

    "Wer immer und überall erreichbar sein muß gehört zum Personal", Horst Schroth - Herrenabend 2000
    "Das mit der Demokratie ist damals falsch verstanden worden. Man kann zu allem eine Meinung haben, man muß aber nicht. Daher gilt: Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal die Fresse halten!", Dieter Nuhr - http://www.nuhr.de
    Aktuelle Angebote im Biete:

  • Hab mal ne Frage:
    Hab bei Ebay bei einem gewerblichen Händler etwas gekauft. Da mir aber die Lieferung zu lange dauerte, habe ich den Artikel widerrufen, bevor der Händler ihn abgeschickt hat. Der Widerruf wurde auch akzeptiert und mir wurde mein Geld zurück überwiesen.
    Nun klingelt heute der Paketdienst bei mir und drückt mir ein Paket in die Hand. Ich öffne es und stelle ganz erstaunt fest, dass es sich um den Artikel handelt, der eigentlich wieder abbestellt wurde und von dem ich mein Geld auch schon zurück bekommen habe. Im Paket liegt noch die Rechnung, auf der steht, dass ich den Artikel bezahlt habe.
    Wie ist jetzt die rechtliche Lage? Muss ich warten, bis sich jemand bei mir meldet oder wie ist da die Sachlage?

  • @DD


    Du hast den Kaufvertrag widerrufen, der Händler war damit einverstanden, somit handelt es sich um eine unbestellte Sendung.
    Warte erst mal ab, meldet sich der Händler dann schickst du das Paket unfrei zurück.
    Ansonsten bewahre es eine gewisse Zeit auf.





    * keine Rechtsberatung, nur meine persönliche Meinung *

    "Ein Prolet ist, wer von anderen ausgebeutet wird. Ein Großbürger ist, wer andere ausbeutet. Ein Kleinbürger ist, wer sich selbst ausbeutet."(Martin Walser)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!