Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Die Identität und Adresse des VK bekommt man wohl so noch raus:


    Falls Sie die Kontaktdaten des Verkaufers doch noch benoetigen, koennen Sie sie in der "erweiterten Suche" unter "Mitglieder > Kontaktinformationen suchen" anfordern. Wir senden Ihnen dann eine E-Mail mit den Kontaktinformationen Ihres Handelspartners zu. Ihr Verkaeufer erhaelt eine Kopie dieser E-Mail.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Update:
    Kürzlich rief mich der Sachbearbeiter der zuständigen Kripo an:
    Dieser *zensiert* (der nebenbei auch hier im TT gelegentlich Geräte anbietet) hat doch allen Ernstes ausgesagt, er könne bei dem hohen Durchsatz nicht jedes einzelne Handy daraufhin überprüfen, ob es auch wirklich neu sei...
    Ja nee, is' klar:
    Bei über 300 Stück ständigem Lagerbestand (aktuell bietet er in der Bucht 343 "neue" Geräte an) kann schon mal das eine oder andere "Nicht-neue" dabeisein,
    wer das als Kunde bekommt, hat halt Pech gehabt... :mad:
    Das angeblich neue hat er nun auf dem Amtsweg zurückbekommen;
    bin gespannt, ob und wann nun ein wirklich neues bei mir eintrudelt... :rolleyes:


    lg
    c.s.

  • Moin,


    ich muß auch mal präventiv fragen:


    In meinem Fall hat ein Italiener ein Gerät von mir ersteigert. Ich habe ihm Namen, SWIFT, IBAN usw. durchgegeben für die EU-Überweisung und jetzt habe ich in "maschinendeutsch" den Hinweis bekommen, er bräuchte meine vollständige Adresse für die Transaktion.


    Bahnt sich da was an?


    Bis dato sehe ich's noch entspannt - ist ja kein Verlust eingetreten.
    Sein Profil ist in Ordnung (Existent seit ca. 4 Jahren und positive Bewertungen im hohen 3stelligen Bereich).

  • Moin,


    ich muß auch mal präventiv fragen:


    In meinem Fall hat ein Italiener ein Gerät von mir ersteigert. Ich habe ihm Namen, SWIFT, IBAN usw. durchgegeben für die EU-Überweisung und jetzt habe ich in "maschinendeutsch" den Hinweis bekommen, er bräuchte meine vollständige Adresse für die Transaktion.


    Bahnt sich da was an?


    Bis dato sehe ich's noch entspannt - ist ja kein Verlust eingetreten.
    Sein Profil ist in Ordnung (Existent seit ca. 4 Jahren und positive Bewertungen im hohen 3stelligen Bereich).

  • Deine vollständige Adresse bekommt er auch einfach über ebay (oder hast du dort falsche Daten hinterlegt?).

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von T.W.G
    er bräuchte meine vollständige Adresse für die Transaktion.


    Bahnt sich da was an?

    Das habe ich auch schon mehrfach bei Käufern aus dem EU-Ausland gehabt. In manchen Ländern muss man wohl (zusätzlich zu Name, BIC und IBAN) auch die Adresse des Überweisungsempfänger angeben.

    Vertrauensliste: #1, #2

  • Hi,


    die Daten sind natürlich alle korrekt bei ebay hinterlegt.
    Da er offensichtlich nur Italienisch spricht und für den deutschen Teil eine "maschinelle Übersetzung" benutzt, scheint er da Probleme zu haben.


    Aber wenn das in manchen Ländern nötig ist dürfte ja alles okay sein.



    Dankeschön.

  • Hallo, habe folgendes Problem:


    habe bei einem gewerblichen Ebay-Verkäufer ein Handygehäuse gekauft,
    Unter "Versand" stand "DHL Päckchen" oder "Warensendung", etwas anderes war nicht möglich habe den Versand als Päckchen genommen.


    in der Auktion stand:
    "Der Versand erfolgt sicher als Päckchen, auf ausdrücklichen Wunsch
    jedoch als Warensendung für 2,00€ möglich"


    Desweiteren stand dort:


    "Nach Auktionsende erhalten Sie auf Wunsch eine Auftragsnummer, mit welcher Sie Ihre Sendung verfolgen können..."



    Nun das Cover habe ich bis heute nicht gesehen, es kahm gar nichts an,
    habe nach c.a. 1 Woche Wartezeit den Verkäufer nach der Auftragsnummer bzw. Sendungsnummer gefragt, dieser meinte es würde keine geben."
    Habe es dann Paypal gemeldet das ich meien Ware nicht erhalten habe,
    dafür gibt es ja nach 10 Tagen diese Funktion, dann habe ich dem Verkäufer Zeit gegeben zu Antworten über die Plattform von Paypal, hat er auch nciht gemacht, dann habe ich Käuferschutz beantragt und Paypal hat mir ganz rasch mein Geld erstattet, er hat darauf einen Unbezahlten Artikel bei Ebay gemeldet und mir folgendes geschrieben:
    "Versand erfolgte nachweislich (Quittung DHL, wurde an PayPal übermittelt, jedoch ohne Sendungsnummer
    da DHL PÄCKCHEN). Art der Sendung (DHL PÄCKCHEN) stand so auch in der Auktion, Käufer war sich also
    über die Sendungsart bewusst. Spielt jetzt jedoch auch keine Rolle mehr. Sie haben die Anleitung für
    den Coverwechsel nachweislich per EMail erhalten (5€), zusätzlich wurde das Cover im Wert von 26,99€
    an Sie versand. (Quittung liegt vor und Päckchen verschwinden nicht einfach so).
    Sollte bis zum 16.11.2007 kein Zahlungseingang erfolgt sein, werde ich ein Mahnverfahren beim Amtsgericht
    Mitte gegen Sie einleiten. Die sogenannte 'PayPalabzocke' liest man ja des öfteren in diversen Foren
    und das ist mir das Mahnverfahren in diesem Fall wirklich wert.
    Viel Erfolg weiterhin bei eBay! :-)"

    Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren.

  • Gefahr des zufälligen Untergangs geht erst mit Übergabe an den Verbraucher oder Schuldnerverzug des Verbrauchers auf diesen über. Diese Übergabe kann der Verkäufer nicht nachweisen. Solltest du dem Verkäufer noch nicht (wirksam) den Rücktritt wegen Nichtleistung erklärt haben, und keine Unmöglichkeit der Leistung vorliegen, dann besteht weiterhin der Primäranspruch auf Übergabe / Lieferung und Übereigung der Kaufsache.


    Schon deswegen ist ein Mahnverfahren Nonsens, da dort als Zulässigkeitsvss. bei einem gegenseitigen Vertrag die Leistung des Antragstellers bereits erbracht sein muss. Übergabe ist hier aber nicht erfolgt, Mahnverfahren daher unzulässig.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Unzulässig heißt aber nicht, dass der MB NokiaClubMember nicht zugestellt wird.


    Tatsächlich wird der Unternehmer im MB-Antrag sein Kreuzchen bei "Ich erkläre, dass der Anspruch von einer Gegenleistung abhängt, dieser aber bereits erbracht ist" machen, so dass der MB zugestellt wird, Unzulässigkeit hin oder her.


    Allerdings blöfft der Unternehmer sicher nur, kaum vorzustellen dass er das Geld für einen MB aus dem Fenster wirft.
    Falls der MB dir doch zugestellt wird: den beigefügten Widerspruch an das AG faxen, denn rechtlich bist du wie von booner erläutert auf der sicheren Seite.

    ...

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