ZitatOriginal geschrieben von booner
Aber nicht vergessen, den Begünstigten nachweislich darüber aufzuklären, dass die 94€ nicht als Drittleistung für den Playstationverkauf vorgesehen waren und zu mahnen. Befindet er sich mit der Erstattung in Verzug, trifft ihn regelmäßig die Pflicht zur Übernahme der Kosten der Rechtsverfolgung.
Er befindet sich bereits jetzt in Verzug, da er die Rückzahlung bereits verweigert hat (siehe die Mail oben)