Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Wie bereits erwähnt: Der Kontoinhaber hat durch deine Leistung einen Anspruch auf Auszahlung gegen seine Bank in Höhe des infolge deiner Überweisung gutgeschriebenen Betrages erlangt, und dies ohne rechtlichen Grund, so dass er zur Herausgabe der Bereicherung an dich gem. §§ 812ff. BGB verpflichtet wäre, etwa zur Abtretung des Auszahlungsanspruchs oder zum Wertersatz in Höhe des Überweisungsbetrags.


    Mit Strafrecht hat das Ganze erstmal noch nichts zu tun.


    Den Weg zur Bank kannst du dir getrost sparen, es sei denn du vermutest dass dein Verkäufer auch hinter dem anderen Konto steckt und er nur einen anderen Begünstigten angegeben hat um dich zu täuschen. Dann sollen die das mal an die Empfängerbank zur Überprüfung weiterleiten.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von devilsdance
    Mach ich auch, aber man kann es ja auch mal mit gesundem Menschenverstand versuchen. Wegen was müsste ich den Kontoinhaber dann belangen? Betrug?


    Auf Herausgabe des Betrages aus der Fehlbuchung! Betrug hat der Kontoinhaber in dem Fall nicht begangen!


    EDIT:
    na drei mal auf einmal....


    Booner hat es natürlich schöner formuliert...

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Zitat

    Original geschrieben von devilsdance
    Ok, so sehe ich das auch.
    Aber was soll ich jetzt machen, der Kontoinhaber hat mir diese Mail geschickt:


    Genau das was er ja auch verlangt: Den Rechtsweg beschreiten.
    also das Übliche: Fordern, Fristsetzen und dann Vollstrecken.
    Da er eine Zahlung erhalten hat, die weder vom Käufer seines Artikels kam noch diesen Artikel im Verwendungszweck benannte, dürfte er wohl kaum anehmen das so zuordnen zu dürfen.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Eben, Problem ist nur, ich hab seine Bankverbindung und durch eine ziemlich lange Recherche seine Telefonnummer gefunden, hab aber nicht mal seine Adresse.
    Also ruf ich ihn an, frag nach seiner Anschrift, um rechtlich gegen ihn vorzugehen. Auch irgendwie dreist :rolleyes:

  • Betrug ist das nicht. Strafrechtlich ist das gar nichts.


    Wenn mußt du zivilrechtlich gegen ihn vorgehen. Falls du eine RS-Versicherung hast ---> geh zum Anwalt deines Vertrauens. Falls nicht, naja dann mußt du alles selber machen, was schon einiges an Aufwand ist. Falls du ihm einen Mahnbescheid schicken willst (geht online auszufüllen über https://www.online-mahnantrag.de ), die Anspruchsgrundlage die du da eingeben müßtest heißt "ungerechtfertigte Bereicherung"


    PS. Mahnbescheidantrag kostet 23,- Euro, das Verfahren beim Amtsgericht 75,- Euro (die 23,- Euro würden da angerechnet), ein Anwalt würde inkl. des Verfahren vor dem Amtsgericht ca. 150 Euro Gebühren kosten. Falls du gewinnst muß dies aber alles der Gegner erstatten. Falls du verlieren solltest müßtest du auch noch seine Auslagen übernehmen. Dies nur damit du das Risiko abschätzen kannst.

    Hier stand eine Signatur.

  • Zitat

    Original geschrieben von devilsdance
    Eben, Problem ist nur, ich hab seine Bankverbindung und durch eine ziemlich lange Recherche seine Telefonnummer gefunden, hab aber nicht mal seine Adresse.
    Also ruf ich ihn an, frag nach seiner Anschrift, um rechtlich gegen ihn vorzugehen. Auch irgendwie dreist :rolleyes:


    Die Anschrift bekommst du über das Einwohnermeldeamt der Stadt, in der er wohnt (müßtest du ja dank Telefonnummer wissen)

    Hier stand eine Signatur.

  • Danke für die Infos. Es geht um 94,- Euro. Ich werde aber notfalls den Rechtsweg gehen, da ich ja offensichtlich im Recht bin.
    Werde aber trotzdem morgen nochmal versuchen, mit dem Kontoinhaber in Kontakt zu treten.

  • Hab ja auch schon viel über ebay gemacht und alles ist gut gegangen.


    Wenn ich hier devilsdance Prob lese drängt sich mir der Verdacht auf, dass bei höherpreisigen Artikeln, sagen wir mal ab 60-70m Euro Nachnahme-Versand am klügsten wäre, aus Sicht des VK.


    Nimmt der Empfänger ned an, haste halt das Porto an der Backe aber was solls bei vielleicht 300-400 Euro Wert.

  • Ich hab auch schon viel über Ebay gemacht, aber dieses Jahr ist es irgendwie verhext.
    Naja, ich probiers morgen nochmal telefonisch, vlt. kann ich ihn persönlich überzeugen. Mich wundert es nur, dass er seine Meinung auf einmal um 180 Grad ändert.
    Ich halt euch morgen auf dem Laufenden. Ansonsten, wohnt jemand in der Nähe von Bexbach?

  • Aber nicht vergessen, den Begünstigten nachweislich darüber aufzuklären, dass die 94€ nicht als Drittleistung für den Playstationverkauf vorgesehen waren und zu mahnen. Befindet er sich mit der Erstattung in Verzug, trifft ihn regelmäßig die Pflicht zur Übernahme der Kosten der Rechtsverfolgung.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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