Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • So, jetzt hab ich mal ein interessantes Ebay-Problem, wo es auch um eine Rechtsfrage geht.
    Ich habe ein Handy bei einer Person ersteigert, dieser hat mir eine Bankverbindung gegeben, auf die ich den Betrag überwiesen habe. Nachträglich stellt sich jetzt aber heraus, dass der Verkäufer gar nicht Inhaber der genannten Bankverbindung ist.
    Mit meiner Überweisung habe ich quasi einen anderen Artikel für den Verkäufer des Handys bezahlt. Nun habe ich Kontakt zu dem eigentlichen Kontoinhaber aufgenommen, der sagt nun aber, er wäre nicht bereit, mir mein Geld zu erstatten, weil er ja das Geld von seinem Artikel erhalten hätte. Aus meiner Überweisung geht aber eindeutig mein Ebay-Name und auch das Handy, um das es sich handelt, hervor. Er hat aber Geld für eine Playstation erwartet.
    Wie ist nun die rechtliche Lage?

  • Das muß er mE nach zurückzahlen, da der Kontoinhaber ja klar erkennen konnte, daß das Geld nicht für seinen Artikel bestimmt ist.


    Die Rückerstattung richtet sich in so einem Fall nach §§ 812 ff BGB (Bereicherungsrecht)

    Hier stand eine Signatur.

  • So sehe ich das Ganze eigentlich auch. Es ist ja seine Pflicht, zu kontrollieren, wer den Artikel ersteigert hat und von wem die Überweisung stammt. Außerdem ist aus dem Betreff der Überweisung ja eindeutig zu erkennen, dass es um ein Handy, und nicht um eine Playstation geht.

  • Zitat

    Original geschrieben von devilsdance
    So sehe ich das Ganze eigentlich auch. Es ist ja seine Pflicht, zu kontrollieren, wer den Artikel ersteigert hat und von wem die Überweisung stammt. Außerdem ist aus dem Betreff der Überweisung ja eindeutig zu erkennen, dass es um ein Handy, und nicht um eine Playstation geht.


    Das ist doch ein Dreiecksbertugsversuch. Früher sehr gängig außerhalb von EBay, inzwischen dort ein häufig Phänomen! Deswegen versende ich nur noch wenn Name und Ersteigerer übereinstimmen. Siehe auch Links, auf dies Schnelle bei google geklaut...:


    3Eck 1
    3Eck 2

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Ok, so sehe ich das auch.
    Aber was soll ich jetzt machen, der Kontoinhaber hat mir diese Mail geschickt:


  • Da macht es sich jemand ziemlich einfach!


    Ich würde ebenso höflich aber sachlich die Gegebenheiten festhalten und der Person zusenden. Fakt ist ja, das er zwar einen Betrag erhalten hat, aber nicht für seine Auktion, also hat er faktisch auch keinen Rechtsanspruch auf diesen Betrag. Faktisch ist die Überweisung eine reine "Fehlbuchung". Wenn er seine Playstation in gut Glauben versendet hat, kannst du für diesen Fehler seinerseits ja nichts. Ich würde es erst freundlich versuchen, ansonsten per Frist oder die Sache zum Anwalt geben.


    Ich kann allerdings beide Seiten verstehen.


    Eigentlich kann man Überweisungen nicht zurückbuchen, ich weiß allerdings nicht wie das bei Betrugsversuchen greift, vielleicht solltest du dich diesbezüglich einmal bei deiner Bank erkundigen. Eine reine Betrugsüberweisung (einegeworfene Überweisungsträger mit gefälschter Unterschrift) kann man nämlich zurückbuchen, das haben wir in der Firma schon mehrmals getan.

    Microfaser ist eine Weiterentwicklung der Baumwolle... (Zitat QVC)

  • Ich kann ihn auch verstehen, auf einmal ruft ihn jemand an und sagt, er möchte gern sein Geld zurück. Ich war echt super freundlich am Telefon, er war sogar damit einverstanden, dass er mir das Geld zurück überweist, also schick ich ihm per Mail meine Bankverbindung und er antwortet mir ein paar Stunden später das oben genannte. Ich werd ihn morgen einfach nochmal anrufen, kann ja sagen, seine Mail ist nicht angekommen, und dann soll er mir das Ganze am Telefon nochmal sagen, warum er jetzt doch nicht zurück zahlen will. Zusätzlich werd ich mich noch an meine Bank wenden.

  • Die Bank kann da nichts mehr machen, da ja alles schon gebucht ist.


    Ich würde in so einen Fall auch rechtliche Schritte ergreifen, wenns gar nicht mehr anders geht.

    Hier stand eine Signatur.

  • Mach ich auch, aber man kann es ja auch mal mit gesundem Menschenverstand versuchen. Wegen was müsste ich den Kontoinhaber dann belangen? Betrug?

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