Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • Individualvertraglich. Oder nur Reduzierung statt Ausschluss auf sehr kurze Frist. Oder Verkauf als defekt ohne sich widersprüchlich zu verhalten.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Er möchte das Programm aber drauflassen um einen höheren Preis erzielen zu können...


    Soll ich jetzt das Risiko eingehen das ein Käufer evtl. was unternehmen könnte (kann ich mir zwar nicht vorstellen aber man weiß ja nie) oder könnte ich in dem Fall darauf hinweisen das das ganze nur im Auftrag eines Dritten war ?


    Dann soll er mal selber fix noch 2-10 Sachen kaufen und sich Bewertungen holen.
    Ich würde für keinen Kumpel (auch nicht mit entsprechendem Hinweis) gecrackte und/oder raubkopierte Software mit zum Verkauf anbieten.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Individualvertraglich. Oder nur Reduzierung statt Ausschluss auf sehr kurze Frist. Oder Verkauf als defekt ohne sich widersprüchlich zu verhalten.

    Individualvertraglich heißt, dass "Kein Umtausch, Sachmängelhaftung, Widerruf oder Garantie." eben in jeder Auktion entweder ein wenig anders formuliert oder eben die Wörter umgestellt werden?

  • Oder jedesmal eine andere Schriftgröße wählen... So einfach ist das nicht ;-)


    Neuen Account für den Verkauf anlegen könnte helfen oder Frist auf ein paar Tage verkürzen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    außerdem nur, wenn der Verkäufer wirklich nur reißerische Werbeanspreisungen verwendet, und nicht unzweifelhaft eine Beschaffenheitsgarantie übernimmt.


    Die meisten missverstehen die ganze Sache ja ohnehin und haben bloss Angst, dass die KÄufer nach längerer Zeit einen nach dem Kauf auftretenden Mangel reklamieren könnten.
    Eigentlich spricht ja - bei gewissenhafter Beschreibung und reinem Gewissen - nichts dagegen eine Beschaffenheitsgarantie zur Zeit der Übergabe einzuräumen.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Hab auch mal wieder ein kleineres Problem:


    Hab ein Notebook vekauft, ist schon beim Käufer, der hat nach Erhalt eine E-mail gesendet, dass alles in gutem Zustand angekommen ist. Hat dann allerdings etwas "gemosert", dass Office nicht als Vollversion mit Code dabei ist bzw. wollte diesen Code von mir (in der Beschreibung war Office nicht einmal erwähnt, es ist halt eine Standard 30 Tage Testversion drauf...).


    Dann hat er noch um positive Bewertung gebeten. Normal bewerte ich als Verkäufer immer erst nach erfolgter Bewertung durch den Käufer, hab diesmal aber eben die positive Bewertung als erster abgegeben.


    Nun ist Funkstille. Hab ihm nochmal gemailt, dass ich ihn nun wie gewünscht bewertet habe und um Rückbewertung bitte...nix...


    Kann man auch positive Bewertungen zurücknehmen (bringt zwar nicht viel, aber trotzdem...)? Diese komische Beschwerde wegen der Office Testversion hat mich schon etwas irritiert, wer weiß, was da mal kommt, falls das Notebook einen Defekt hat (auch wenn noch Garantie drauf ist...)


    Hatte das nämlich schonmal: Gerät verkauft, Garantie noch vorhanden, dann die Bewertung "Gerät nach 2 Monaten kaputt", konnte damals zum Glück negativ rückbewerten...


    Gilt die 90 Tage Bewertungsfrist bei ebay eigentlich noch? Bzw. kann man die immer noch umgehen?

    Suche Samsung I8910 von privat. Bitte PN :-) (Stehe mehrfach in der Vertrauensliste/100% ebay Profil)

  • Zitat

    Original geschrieben von Crossbuster
    Kann man auch positive Bewertungen zurücknehmen?
    Gilt die 90 Tage Bewertungsfrist bei ebay eigentlich noch?
    Bzw. kann man die immer noch umgehen?


    Nein.
    Ja.
    Ja.
    ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

  • Bewertungsfrist ist 6 Monate, zumindest übers Bewertungsportal kann man noch bis zu 6 Monaten nach der Auktion seine Bewertung abgeben.

    Hier stand eine Signatur.

  • Hmm, Mist, alles negativ für mich :D


    Danke dennoch. Werde mich ab jetzt strikt dran halten, als Verkäufer immer den Käufer als erstes bewerten zu lassen. Als Käufer bewerte ich ja auch im Normalfall zuerst....

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  • Meine Geschäftspartnerin hat sich nun doch noch gemeldet, und meint, ihre Bekannte hätte die Pakete vertauscht. Jetzt bietet sie mir an, dass ich entweder auf das andere Paket warte, oder dass sie mir mein Geld zurück überweist, allerdings müsse ich darauf bis zum 1.11. warten... Was würdet ihr an meiner Stelle nun tun?

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