Der allgemeine Ebay Thread - Aktionen, Gutscheine, Probleme usw.

  • So wie mir die lage erscheint kannst Du den Rechtsweg dir auch ersparen.


    Ich kann das einfach nicht verstehen wie man wild fremden einen so hohen Betrag überweisst und dann sich auch noch auf unversicherten Versand einlässt :confused: :confused:
    Wie willst du ihm beweisen das er das Gerät nicht versendet hat????


    Sorry aber mein Beileid,
    Gruß Noe

    Das Schlimmste ist nicht: Fehler haben, nicht einmal, sie nicht bekämpfen, ist schlimm. Schlimm ist, sie zu verstecken.
    Bertolt Brecht


    Im Gebrauch; Apple Watch 3 LTE, Iphone X 256er, IPad Air 2, Ipod Touch 6G, Ipad Mini 3 64GB, Mac Mini

  • Zitat

    Original geschrieben von Noe
    So wie mir die lage erscheint kannst Du den Rechtsweg dir auch ersparen.


    Also eine aussichtslose Lage sehe ich da gar nicht. Immerhin scheint es einen tatsächlich existierenden Menschen auf der Gegenseite zu geben und keine frei erfundenen Kontaktdaten


    Zitat

    Ich kann das einfach nicht verstehen wie man wild fremden einen so hohen Betrag überweisst und dann sich auch noch auf unversicherten Versand einlässt :confused: :confused:
    Wie willst du ihm beweisen das er das Gerät nicht versendet hat????


    Bei so einem Betrag würde ich natürlich auch vorsichtiger sein und sowieso nur einen nachweisbaren Versandweg wählen.
    Trotzdem: Der Beweis müsste umgekehrt erfolgen. Auch bei "unversichertem" Versand muss der Absender die Übergabe an den Tranporteur nachweisen.

    „Im Übrigen gilt ja hier derjenige, der auf den Schmutz hinweist, für viel gefährlicher als der, der den Schmutz macht“
    (Kurt Tucholsky)

  • Und ich habe mich mit ihm auf versicherten Versand geeinigt, steht auch im Betreff meiner Überweisung. Ich habe mich ja auf Grund der hohen Summe auch mit seiner Telefonnummer abgesichert, aber nun ist das Handy halt aus. :(

  • Zitat

    Original geschrieben von devilsdance
    Und ich habe mich mit ihm auf versicherten Versand geeinigt, steht auch im Betreff meiner Überweisung. Ich habe mich ja auf Grund der hohen Summe auch mit seiner Telefonnummer abgesichert, aber nun ist das Handy halt aus. :(


    Ganz so aussichtslos ist die Lage auch wieder nicht. Der VK müsste auf jeden Fall nachweisen können, das Päckchen auch aufgegeben zu haben. Das ist bei unversichertem Versand gar nicht so einfach, die bloße Quittung der Post ist jefenfalls nicht ausreichend.


    Ist denn aus dem Emailverkehr auch nachvollziehbar dass versichert verschickt werden soll? Hast du ihm mehr als die bei ebay geforderten 7€ überwiesen?


    Ggf. könnte man die "Mitteilung" im Verwendungszweck schon als Versandanweisung werten, so dass, falls der Verkäufer davon ohne triftigen Grund abgewichen ist, er dir zum Schadensersatz verpflichtet wäre.


    Für den Antrag auf Käuferschutz ist diese "Mitteilung" für die Vereinbarung versicherten Versands jedenfalls nicht ausreichend, das weiß ich aus eigener Erfahrung :(

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Aus den Mitteilungen ist eindeutig ersichtlich, dass es sich um versicherten Versand handelt. Er hat geschrieben "der versand des handys ist versichert!!!"


    Zitat

    Original geschrieben von minako
    Sorry aber ein N95 für 350€ Sofortkauf .... Wenn Gier Hirn frisst tjo selbst schuld sag ich da nur :rolleyes:


    Solche Kommentare kannst du dir echt sparen! :flop:

  • Naja, aber bei dem Profil und dem Preis hätten doch trotz Schnäppchenalarm alle Alarmglocken schrillen müssen. 350 € ist einfach kein realisierbarer Preis, auch von Privat ist das für ein Neugerät mit 24Mon. Garantie schlichtweg utopisch.


    Aber damit wird dir ja auch nicht geholfen. Wegen Rechtsfragen würde ich dir http://www.jurathek.de ans Herz legen.

  • Es gibt genug Idioten bei ebay, die Handys aus VVL ob ihrer Unkenntnis des Marktpeises weit unter Wert "verschleudern". Verwerflich ist daran nichts, auch wenn man nach neuerer Rechtsprechnung dabei zumindest in Kauf nimmt, Diebesgut abzunehmen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hallo,


    ich wollte eben mein 6300 verkaufen,
    beim einstellen bei Ebay kommt immer der Hinweis "


    Bitte beachten Sie: Der Handel mit akademischer Software und Software-Schulversionen auf eBay ist untersagt.


    spinnt Ebay langsam !!??
    ich habe eine ganz normale Handy Beschreibung


    kann mir jemand sagen wo der Fehler ist ?

  • hallo,
    habe folgendes problem:habe letzten montag ne nintendo wii ersteigert,geld sofort online überwiesen,verkäufer(1oo% positive bewertungen)schrieb mir,dass das geld dienstag auf seinem konto sei,und er das versicherte paket am dienstag zur post bringen würde.nur kam das paket leider nie bei mir an,und auf mails antwortet er plötzlich nicht mehr!den ebaykäuferschutz kann man ja wohl erst nach 10 tagen in anspruch nehmen,oder?welche anderen möglichkeiten hab ich sonst noch...anwalt??
    man fühlt sich da wirklich hilflos!!und meine kinder heulen,weil das teil nicht an land kommt!
    gruß

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